Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Servus Gemeinde,
ich war heute morgen beim TÜV, HU war schon überfällig und neue Reifen gab es auch. Meine Dicke ist Typ 589, der Prüfer war auch der Meinung das, solange die Reifengröße nicht verändert wird, keine Eintragung nötig sei, er war jedoch nicht wirklich sicher. Ich bestand also so zu sagen auf eine Abnahme der Reifen weil ich keine Lust auf Diskussionen mit der Rennleitung im Falle einer Kontrolle habe. Ich ließ auch gleich den Auspuff, die Lenkererhöhung und die längere Bremsleitung die wegen der Lenkerhöhung verbaut wurde abnehmen so das ich die ABE´s nicht immer mit mir führen muss.
Was ich eigentlich damit sagen will, es ist schon erstaunlich das selbst die Prüforganisationen sich nicht sicher sind ob ein anderer Reifen eingetragen werden muss oder nicht. Es lebe die Deutsche Bürokratie und der Lobbyismus.
Grüße aus Mittelfranken
ich war heute morgen beim TÜV, HU war schon überfällig und neue Reifen gab es auch. Meine Dicke ist Typ 589, der Prüfer war auch der Meinung das, solange die Reifengröße nicht verändert wird, keine Eintragung nötig sei, er war jedoch nicht wirklich sicher. Ich bestand also so zu sagen auf eine Abnahme der Reifen weil ich keine Lust auf Diskussionen mit der Rennleitung im Falle einer Kontrolle habe. Ich ließ auch gleich den Auspuff, die Lenkererhöhung und die längere Bremsleitung die wegen der Lenkerhöhung verbaut wurde abnehmen so das ich die ABE´s nicht immer mit mir führen muss.
Was ich eigentlich damit sagen will, es ist schon erstaunlich das selbst die Prüforganisationen sich nicht sicher sind ob ein anderer Reifen eingetragen werden muss oder nicht. Es lebe die Deutsche Bürokratie und der Lobbyismus.
Grüße aus Mittelfranken
- Ingo1
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Moin, ich bin neu hier.
zum Thema Reifen: Wenn deine K eine EU Typengenehmigung hat (fängt mit e1 zB. an,siehe Typenschild oder Papiere unter K) fällt die Reifenbindung weg. Hatte auch das Problem, kein TÜV bei KÜS aber beim TÜV Hessen. Die Genehmigung war im alten Brief und im neuen nicht mehr. Kann ich aber nachtragen lassen ohne Gebühr.
Infos vom TÜV Hessen
Gruß Ingo
zum Thema Reifen: Wenn deine K eine EU Typengenehmigung hat (fängt mit e1 zB. an,siehe Typenschild oder Papiere unter K) fällt die Reifenbindung weg. Hatte auch das Problem, kein TÜV bei KÜS aber beim TÜV Hessen. Die Genehmigung war im alten Brief und im neuen nicht mehr. Kann ich aber nachtragen lassen ohne Gebühr.
Infos vom TÜV Hessen
Gruß Ingo
- Alpenbummler
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Wertvoller Hinweis. Danke dafür. Aber bitte beachten: der Thread ist schon was älter. Nicht erwarten, dass die Protagonisten von damals noch antworten.
- K1200RS Gespann
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Also bis dann,
Christian.
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Christian.
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Mahlzeit zusammen. Nachdem ich meine Diva vor zwei Jahren eingemottet hatte, habe ich mich nun entschlossen sie wieder anzumelden. Im Zuge dessen stand ein Besuch beim TÜV an und dort habe ich mich auch direkt nach der Reifengeschichte erkundigt. Hier ergab sich dann etwas neues! Seit letzter Woche gibt es wohl eine Möglichkeit sich die Fabrikatsbindung offiziell austragen zu lassen und zu fahren was man will. Hierzu werden an den Reifen die Abstände nach oben und zur Seite gemessen. Vorne zur Seite braucht man 7mm, dieses passte bei mir nicht. Nach Absprache mit dem TÜVler sollte ich doch die Radabdeckung etwas anpassen und noch mal wieder kommen. Gesagt getan, den Wulst unten an der Radabdeckung auf 2-3 cm Länge entfernt und somit passt alles.
Als Belohnung gab es ein Gutachten in dem die Reifenbindung aufgehoben ist, unter der Maßgabe das die modifizierte Radabdeckung verwendet wird.
Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen hier interessant, gilt ja schließlich auch für andere Bikes die vor 2000 zugelassen wurden.
Als Belohnung gab es ein Gutachten in dem die Reifenbindung aufgehoben ist, unter der Maßgabe das die modifizierte Radabdeckung verwendet wird.
Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen hier interessant, gilt ja schließlich auch für andere Bikes die vor 2000 zugelassen wurden.
- stefan_ntr
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Hallo Flomon,
ist mit Radabdeckung so ein nachträglich montiertes "Schutzblech" gemeint, oder die originale Innenverkleidung des Radlaufs?
Vg Stefan
ist mit Radabdeckung so ein nachträglich montiertes "Schutzblech" gemeint, oder die originale Innenverkleidung des Radlaufs?
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Moin, es ist das originale "Schutzblech" am Vorderrad gemeint. Das ist eigentlich nur 2-3 mm dick hat aber unten an der Kante eine Wulst und ist dadurch ca 5 mm dick. Bei meinen derzeit montierten Reifen kam ich dann nicht auf 7 mm Luft.
- stefan_ntr
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Danke für die Info,
soll das heißen der Gutachter läßt dich am BMW-Originalteil herumsägen? Eine K mit E-Zulassung ab 2000 hat genau das gleiche Teil und da dürfen alle Reifen ohne Gutachten (und sägen) drauf.
Aber wir reden schon über diese Teile 09 und 10? Gruß Stefan
soll das heißen der Gutachter läßt dich am BMW-Originalteil herumsägen? Eine K mit E-Zulassung ab 2000 hat genau das gleiche Teil und da dürfen alle Reifen ohne Gutachten (und sägen) drauf.
Aber wir reden schon über diese Teile 09 und 10? Gruß Stefan
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Wichtig, nationale Zulassung und EG Zulassung?!
Es spielt keine Rolle, ob das gleiche Teil verbaut war/ ist.
Ich hatte im übrigen den Kotflügel meines K100RT Gespanns auch nachgearbeitet, damit ich den 135er rein bekam.
Heute brauchst du bei der Abnahme 7mm, sind es original weniger, egal, würde sicherlich unter Bestandsschutz fallen......
Es spielt keine Rolle, ob das gleiche Teil verbaut war/ ist.
Ich hatte im übrigen den Kotflügel meines K100RT Gespanns auch nachgearbeitet, damit ich den 135er rein bekam.
Heute brauchst du bei der Abnahme 7mm, sind es original weniger, egal, würde sicherlich unter Bestandsschutz fallen......
Also bis dann,
Christian.
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- Beiträge: 86
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Hallo Stefan,
es geht hier um Teil 09 an einer 589 von BJ 98. Dort wurde einmal der Abstand vom Reifen nach oben gemessen und einmal zu beiden Seiten hin.
Ich weiß nicht ob alle Reifenmodelle auf den mm gleich breit sind, evtl. passt das ja bei Deinem montierten Reifen auch so. Ich habe jedenfalls an der Stelle, wo der Reifen quasi anfängt seitlich von der Radabdeckung abgedeckt zu werden, auf ca. 30mm Länge die Kunststoffwulst entfernt die BMW wahrscheinlich zur Versteifung dort platziert hat. Evtl. Hätte man die Radabdeckung auch mit einem Heißluftfön erwärmen und in Form bringen können, hätte für 2-3 mm zusätzlich evtl. auch geklappt. So wie es gemacht habe, fällt es aber optisch nicht auf, der TÜV Prüfer war selber überrascht das ich da nichts raus gesägt habe. Er hat dann gemessen, ein paar Fotos und eine entsprechende Eintragung im Gutachten gemacht. Wie gesagt, das Ganze Prozedere gibt es wohl erst seit einer Woche und meine K war das erste Bike bei dem das hier in Krefeld angewendet wurde. War schon lustig wenn sich quasi alle Prüfer des TÜV um dein Mopped versammeln und mit den Ausdrucken in der Hand schauen wie sie das jetzt umsetzen können.
Heute habe ich die Diva angemeldet und es wurde auch so ohne Probleme in den Schein übernommen. Jetzt mache ich mich dann mal auf die Suche nach einem Satz Reifen. Tendiere aktuell zu den Michelin Road Pilot 5GT oder den Conti Road Attack 4 GT.
Edit: Falls jemand auf die Idee komm M&S Reifen montieren zu wollen, da müssen die Abstände größer sein um die Fabrikatsbindung ausgetragen zu bekommen.
es geht hier um Teil 09 an einer 589 von BJ 98. Dort wurde einmal der Abstand vom Reifen nach oben gemessen und einmal zu beiden Seiten hin.
Ich weiß nicht ob alle Reifenmodelle auf den mm gleich breit sind, evtl. passt das ja bei Deinem montierten Reifen auch so. Ich habe jedenfalls an der Stelle, wo der Reifen quasi anfängt seitlich von der Radabdeckung abgedeckt zu werden, auf ca. 30mm Länge die Kunststoffwulst entfernt die BMW wahrscheinlich zur Versteifung dort platziert hat. Evtl. Hätte man die Radabdeckung auch mit einem Heißluftfön erwärmen und in Form bringen können, hätte für 2-3 mm zusätzlich evtl. auch geklappt. So wie es gemacht habe, fällt es aber optisch nicht auf, der TÜV Prüfer war selber überrascht das ich da nichts raus gesägt habe. Er hat dann gemessen, ein paar Fotos und eine entsprechende Eintragung im Gutachten gemacht. Wie gesagt, das Ganze Prozedere gibt es wohl erst seit einer Woche und meine K war das erste Bike bei dem das hier in Krefeld angewendet wurde. War schon lustig wenn sich quasi alle Prüfer des TÜV um dein Mopped versammeln und mit den Ausdrucken in der Hand schauen wie sie das jetzt umsetzen können.
Heute habe ich die Diva angemeldet und es wurde auch so ohne Probleme in den Schein übernommen. Jetzt mache ich mich dann mal auf die Suche nach einem Satz Reifen. Tendiere aktuell zu den Michelin Road Pilot 5GT oder den Conti Road Attack 4 GT.
Edit: Falls jemand auf die Idee komm M&S Reifen montieren zu wollen, da müssen die Abstände größer sein um die Fabrikatsbindung ausgetragen zu bekommen.
- stefan_ntr
- Beiträge: 523
- Registriert: 25. Februar 2007, 21:47
- Wohnort: Landkreis Regensburg
Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Vielen Dank für die Info. Das schaue ich mir mal Morgen in der Garage an ob das bei mir auch ein Thema ist.
Und viel Spass beim Fahren!
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- romanp
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
Hallo Flomon,
bei welchem TÜV und Ort bist Du gewesen?
Bei mir hat sich das zu einem Mittel großen Problem entwickelt.
Gruß
Roman
bei welchem TÜV und Ort bist Du gewesen?
Bei mir hat sich das zu einem Mittel großen Problem entwickelt.
Gruß
Roman
-
- Beiträge: 4033
- Registriert: 5. Januar 2012, 15:30
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?
das "in Regress nehmen bei einem Unfall" ist mir auch immer mal wieder aufgefallen.
Ich sehe auch erst mal dass nur eine falsche nicht zugelassene Grösse, zu wenig Traglast, oder Bauart ( Diagonal statt Gürtel) oder Geschwindigkeit bei Übertretung der für den Reifen zulässigen Werte zu Regress führen können.
Also wenn ich mit Reifen mit zugelassenen 190 km/h bei 250 einen Reifenplatzer hätte, einen Unfall verursache..Andere schädige..
Es gibt eine gute Sammlung von Gerichtsurteilen wo man nachlesen kann ob so was tatsächlich schon mal zu einer Verurteilung geführt hat.
Es ist eben Gesetz nach dem man sich hält aber ich habe auch kein verständnis für diese Überregulierung, wo andere EU Staaten das sehr viel lockerer handhaben, vermutlich ohne dass daraus Unfälle entstehen.
Da baut einer einen falschen, nicht zugelassenen Auspuff dran,die BE erlischt dadurch formal.. baut einen Unfall und soll schuld ( selbst haftend) an einem Unfall sein, im Sinne dass seine Versicherung den Unfallgegner zwar erst mal bezahlt, aber ihn dann in Regress nimmt?
Ja dann müsste nach meinem Verständnis ein Zusammenhang Auspuff und Unfallursache dadurch bewiesen sein.
Also den zusammenhang kann ich nicht sehen.
Man kann ihm den TÜV und damit die Zulassung verwehren.. OK.
Zu den Freigängen der Reifen ich hatte mal ein EML Gespann von 135 auf 145 umgerüstet vorher beim TÜV gefragt und explizit ReifengGrößen genannt bekommen.
Dann bei der Abnahme stellte sich raus dass der Reifen hinten seitlich an der Schwinge nur 4 mm Platz hatte.
Da sagte der Prüfer mach eine Distanz rein aber das het schon bei Geschwindigkeit wächst der Reifen ja in die Höhe bekommt also mehr Platz oben war genug. Also mal entspannt.
Ich sehe auch erst mal dass nur eine falsche nicht zugelassene Grösse, zu wenig Traglast, oder Bauart ( Diagonal statt Gürtel) oder Geschwindigkeit bei Übertretung der für den Reifen zulässigen Werte zu Regress führen können.
Also wenn ich mit Reifen mit zugelassenen 190 km/h bei 250 einen Reifenplatzer hätte, einen Unfall verursache..Andere schädige..
Es gibt eine gute Sammlung von Gerichtsurteilen wo man nachlesen kann ob so was tatsächlich schon mal zu einer Verurteilung geführt hat.
Es ist eben Gesetz nach dem man sich hält aber ich habe auch kein verständnis für diese Überregulierung, wo andere EU Staaten das sehr viel lockerer handhaben, vermutlich ohne dass daraus Unfälle entstehen.
Da baut einer einen falschen, nicht zugelassenen Auspuff dran,die BE erlischt dadurch formal.. baut einen Unfall und soll schuld ( selbst haftend) an einem Unfall sein, im Sinne dass seine Versicherung den Unfallgegner zwar erst mal bezahlt, aber ihn dann in Regress nimmt?
Ja dann müsste nach meinem Verständnis ein Zusammenhang Auspuff und Unfallursache dadurch bewiesen sein.
Also den zusammenhang kann ich nicht sehen.
Man kann ihm den TÜV und damit die Zulassung verwehren.. OK.
Zu den Freigängen der Reifen ich hatte mal ein EML Gespann von 135 auf 145 umgerüstet vorher beim TÜV gefragt und explizit ReifengGrößen genannt bekommen.
Dann bei der Abnahme stellte sich raus dass der Reifen hinten seitlich an der Schwinge nur 4 mm Platz hatte.
Da sagte der Prüfer mach eine Distanz rein aber das het schon bei Geschwindigkeit wächst der Reifen ja in die Höhe bekommt also mehr Platz oben war genug. Also mal entspannt.
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