TJ.,
ich denke so allmählich, das du nicht fündig wirst.
Gefällt er dir? Sieht alles passend, stimmig aus? Ist er nicht zu laut?
Meine Meinung:
Falls soweit für dich alles ok und er nicht laut ist, würde ich den nun dran lassen und fahren.
Bei einer HU + Strassenkontrolle sieht der Ablauf i.d.R. ja so aus:
- man schaut nach einer Kennzeichnung
- man wird diese finden
- falls keine Hinweise auf eine Manipulation vorliegen, gut
- eventuell erfolgt eine Nahfeldmessung
- wenn diese im Bereich des eingetragenen Standgeräusches liegt + max. eine 5 dB Toleranz (Diese ist aber nicht rechtlich fixiert. Nur ein Wert an den sich die meisten dann halten) ist dies ok.
Das war es dann.
Solltest du aber der Meinung sein, das die nun dir zu laut erscheint, dann mal zukünftig bei einem von der DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV vorsprechen. Irgendwer findet sich da immer mal der sein geeichtes Messgerät griffbereit hat und vielleicht für 5 - 10,- Euro (Kaffeekasse, Handgeld) eine Dreifach-Messung macht.
Grund für dich: Dann WEISST du schon mal wie laut sie tatsächlich ist.
Sollte sie die Toleranz überschreiten, erreichen ..... würde ich ein solch grenzwertiges Teil, bei welchem vielleicht keine Zulassung auf dieses Fahrzeug bezogen bestehen könnte, nicht nutzen.
Wie gesagt: Der Nachweis jeder EG-BE ist nur die Kennzeichnung. Kein weiteres Dokument!
Wenn dann nichts zu laut ist, hat an sich niemand Lust sich weiter mit dem Endschalldämpfer zu befassen. Weil man davon ausgeht das der mit seiner EG-BE auch für das Fahrzeug der passende ist.
Was hier und dort natürlich nicht immer der Fall ist.

ABER das ist hier ja nicht das Thema!