Xenonlicht

Zubehör für die einzelnen Modelle
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OlliK
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#26 Beitrag von OlliK »

So wie Speedy wolle ich es auch Unterbringen. Geht nur wegen des 2. Luftkanals bei mir nicht.
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Handi (inaktiv)
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#27 Beitrag von Handi (inaktiv) »

speedy hat geschrieben:Hier ein paar Fotos:
Vielen Dank! Was mich jetzt nur noch interessien würde ist, wie's am Scheinwerfer hinten aussieht. Paßt da trotz des Anschlußkabels noch der Deckel drauf? Wäre nett, wenn Du da auch noch ein Foto reinstellen könntest.

Der TÜV bekommt das nur mit, wenn der Techniker fit ist (wovon man nach meiner Erfahrung aber nicht unbedingt ausgehen kann).

@OlliK: Ich bin in *allen* Punkten bei Dir! Die EUR 100, die Bugi dafür haben will, ist mir die Sache allemal wert. Und die Argumentation gegenüber dem TÜV ist auch "brauchbar" :)
Bzgl. Sicherheit habe ich mir übrigens eine Preßluftfanfare drangebaut, weil ich auch keine gesteigerte Lust drauf hab, abgeschossen zu werden :(
Manfred
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Yogi
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#28 Beitrag von Yogi »

Xenonlicht allerdings ohne Zulassung wird mit Vorschaltgerät und sehr guter

Eibauanleitung in einem anderem Forum für 99,- T€uro´s angelobt.

Überlege zur Zeit noch ob ich es riskiere.

Gruss

Jürgen
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Handi (inaktiv)
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#29 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Orgaat hat geschrieben:Xenonlicht allerdings ohne Zulassung wird mit Vorschaltgerät und sehr guter Eibauanleitung in einem anderem Forum für 99,- T€uro´s angelobt.
Siehe auch den Link von OlliK (Bugenhagen).

Sobald ich weiß, ob man das Anschlußkabel innerhalb der Abdeckung am Scheinwerfer verlegen kann, schlage ich höchstwahrscheinlich zu.
Manfred
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speedy
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#30 Beitrag von speedy »

Ich habe ein 2. Set bei einem Freund in seine K12S eingebaut. Einfach auf die ZFE aufgeschnallt. Hält bombig und ist nicht im Weg.

Den originalen LAmpendeckel muß man ca. 28mm aufbohrn um die Kabel durchzukriegen. Am Xenon Kit ist eine Gummidichtung angebracht, die man einfach über das Loch zieht und es damit abdichtet. Alles passt darunter und einfach wieder aufsetzen.

http://www.intproducts.com/bmw/xenonk12s.jpg
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speedy
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#31 Beitrag von speedy »

Bin mal schnell in die Garage gesprungen und habe ein Foto vom Lampendeckel gemacht.

http://www.intproducts.com/bmw/xenoncover.jpg
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OlliK
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#32 Beitrag von OlliK »

speedy hat geschrieben: Den originalen LAmpendeckel muß man ca. 28mm aufbohrn um die Kabel durchzukriegen. Am Xenon Kit ist eine Gummidichtung angebracht, die man einfach über das Loch zieht und es damit abdichtet. Alles passt darunter und einfach wieder aufsetzen.
Genau so ist es! Ist wirklich einfach Manfred. Schlag zu :lol:
Gruß
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Handi (inaktiv)
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#33 Beitrag von Handi (inaktiv) »

OlliK hat geschrieben:Schlag zu :lol:
Bestellung ist seit heute abend raus :)
Danke nochmal für die Info!
Manfred
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#34 Beitrag von XJR-Joerg »

Tach!
Xenon-Licht ist bei meinen PKWs seit 2000 Pflicht. Meine Beweggründe sind da allerdings eher, dass man mich als "schnelles" Auto erkennt und mir dementsprechend die linke Spur freiwillig räumt... :D Klappt auch i.d.R.. Für Motorräder ist es auf jeden Fall, wie schon weiter oben geschildert, ein sinnvolles Sicherheits-Feature.

Aber mal eine zulassungs- und versicherungstechnische Frage : Was passiert eigentlich, wenn man mit einem nicht zugelassenen Anbauteil einen Unfall verschuldet oder wenigstens daran beteiligt ist? Erlischt dann automatisch der Versicherungsschutz, oder wird abgewägt, ob das nicht zugelassene Anbauteil relvant ist für den Unfall, bzw. eine wesentliche Einschränkung der Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist?

Jörg
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@andi
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#35 Beitrag von @andi »

Mal einen anderen Gedanken, wird man mit Xenonlicht am Tag wirklich besser gesehen? Im Dunkeln ist es keine Frage. Nur der sehr Hohe Blauanteil vermittelt eher den Eindruck, dass man es schlechter sieht, nur wenn es einen Blendet ist es gut, leider (zu) deutlich zu sehen. Damit sehe ich wiederum ein Problem gestern ist mir ein Motorrad entgegen gekommen mit Xenonlicht tagsüber, dass sicher aus dem Zubehör. Die Blendung war schon heftig, im dunklen wäre ich für eine Zeit blind. Meine GT hat original Xenon, 100% zufrieden bin ich nicht, der hell/dunkel Kontrast ist extrem. Wegweiser über der Fahrbahn sind schlecht zu lesen, die Lichtsträuung fehlt. Bei Kurven wird der Gegenverkehr sowie auch der voraus fahrende Verkehr geblendet. Sonst finde ich es super.
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mimoto
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#36 Beitrag von mimoto »

..kann mich andi nur anschliessen, mit dem Licht der FJR hatte ich
nachts besser gesehen! (..grell ist alt nicht alles..)
.
..
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mimoto
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#37 Beitrag von mimoto »

mimoto hat geschrieben:.. (..grell ist halt nicht alles..)
.
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#38 Beitrag von Handi (inaktiv) »

@andi hat geschrieben:Meine GT hat original Xenon, 100% zufrieden bin ich nicht, der hell/dunkel Kontrast ist extrem.
Das mag schon sein. Nur ist die Reichweite von Xenon gegenüber normalem H7 hat schon *deutlich* besser (mein A3 hatte Xenon). Und durch die Helligkeit wird man sicher auch vom Gegenverkehr besser wahrgenommen. Darauf kommt es mir genauso wie XJR-Jörg an. Nachts bin ich sowieso eher selten unterwegs.

Was die Blendung angeht, so hat das meiner Ansicht nach weniger mit "Zubehör" als vielmehr mit richtiger Einstellung zu tun. Auch der Scheinwerfer der GT wird blenden, wenn er nicht richtig eingestellt ist.
Manfred
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@andi
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#39 Beitrag von @andi »

Die Reichweite gegenüber H7 ist unbestritten, auch die Leuchtkraft ist um Welten besser. Aber nur im Dunkeln!!! Bei Tageslicht und Sonnenschein
Handi hat geschrieben:Darauf kommt es mir genauso wie XJR-Jörg an. Nachts bin ich sowieso eher selten unterwegs.
ist das Licht im Scheinwerfer eher schlechte zu sehen. Der Blauanteil des Xenonlichtes ist sehr hoch, bei H7 ist eher warmes licht mit mehr Rot bzw. Gelbanteil und wird daher im Scheinwerfer besser gesehen. Ich habe zum Vergleich ein paar Fotos eingestellt Bild 1 eine RS "normales H7 Licht, Bild 2 meine GT mit eingeschaltetem Xenonlicht, das Standlicht ist fast besser zu sehen, Bild 3 in der Gruppe mit mehreren RS Bikern . Ich möchte niemand abraten nur Informieren bei Tageslicht ist Xenon schlechter.
Das Bike was mich geblendet hat war ein älteres Modell somit geht es nur aus dem Zubehör und klar kann es auch von der Scheinwerfereinstellung sein. Nur wenn man mit Xenonlicht geblendet wird ist es weit aus heftiger wie mit anderen Licht. Baut das Xenonlicht nur ein, nur der Effekt wird wie er von euch beschrieben wird, wird so nicht eintreten.

http://jeep.cfasp.de/upload/560267.jpg
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#40 Beitrag von @andi »

Was ist den los, hat es euch die Sprache verschlagen? Zu bedenken möchte ich noch geben "die Rennleitung"! Es gibt so viel wie ich weiß, nur zwei Modelle GT und LT die mit Xenon fahren dürfen(in Deutschland)! Wie es BMW auch immer hin bekommen eine Zulassung zu bekommen. Das bedeutet jeder andere Biker der mit Xenon Abblendlicht entgegen kommt fährt illegal mit Xenon. Ich würde daher empfehlen, lieber Xenon Zusatzscheinwerfer einbauen, fürs Fernlicht.
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#41 Beitrag von Handi (inaktiv) »

@andi hat geschrieben:Was ist den los, hat es euch die Sprache verschlagen?
Was soll ich (man) dazu sagen? Ich gehe nicht davon aus, daß die Rennleitung über alle Details informiert ist und genau drauf schaut, ob da jetzt ein illegales Xenon drin ist, solange das Licht überhaupt an ist und nicht massiv blendet. Deine Bilder sind ja schon ganz interessant, nur führe ich den geringeren Helligkeitseindruck darauf zurück, daß bei Xenon die Hell-/Dunkelgrenze viel schärfer ist und man vom Kamerastandpunkt aus eben in der Dunkelzone ist. Aus der Perspektive eines Autofahrers aus kann das schon wiieder anders aussehen.

Ich schau mir das einfach mal an und mach mir selbst ein Bild davon. So teuer ist der Spaß ja nicht und im Zweifelsfall baue ich das wieder zurück. Kostet außer einem neuen Deckel für den Scheinwerfer nix und das Set kann ich dann immer noch über ebay vertickern.
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#42 Beitrag von @andi »

Handi hat geschrieben:daß bei Xenon die Hell-/Dunkelgrenze viel schärfer ist und man vom Kamerastandpunkt aus eben in der Dunkelzone ist. Aus der Perspektive eines Autofahrers aus kann das schon wiieder anders aussehen.
Genau das ist ja das Problem, ist der Standpunkt in der Hellgrenze würde es blenden. Wenn der Scheinwerfer richtig eingestellt hast blendet er nicht und dann ist es wieder schlechter zu sehen. Im Umkehrschluss blendet er bringst du andere damit in Gefahr! Ich habe für dieses doch im nachhinein nicht so gutes Ausstattungsmerkmal 350 Teuros bezahlt, noch mal nicht. Beim Auto dagegen auf jeden Fall. Übrigens der Fotograf hat am Straßenrand gekniet. Aber trotzdem viel Freude daran, vielleicht ist es bei euch auch besser (Reflektorform) zu sehen.
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#43 Beitrag von mimoto »

...es geht wie immer darum, "haben oder nicht haben" ...die Argumte
"mehr Sicherheit" können den ein oder andern Polizisten oder TÜV - Prüfer
eventuell überzeugen auch glaube ich nicht das man deswegen allzu große
Probleme bekommen würde nur wem es wirklich um mehr Sicherheit geht also
mehr sehen und gesehen werden wird schnell enttäuscht sein.

Sehr eindrucksvoll sind die Bilder von Andi, anfügen kann ich dass mir noch nie
ein Autofahrer einmal ne Lichthube gab auch Nachts nicht wo ich annehmen könnte
das ich ihn eventuell blende, mit der FJR war das häufiger der Fall dass
normale H4 Licht streut einfach mehr und es leuchtet zwar schwächer dafür
aber breiter und vorallem weiter die Fahrbahn aus.

Lichtechnisch, auch wenn moderner, hab ich mich hier eindeuig verschlechtert!
.
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#44 Beitrag von XJR-Joerg »

Ich finde die Bilder von @andi auch bemerkenswert. Zusatzscheinwerfer scheinen eine interessante Option zu sein. Kann jemand was empfehlen?

Aber noch mal meine zulassungs- und versicherungstechnische Frage : Was passiert eigentlich, wenn man mit einem nicht zugelassenen Anbauteil einen Unfall verschuldet oder wenigstens daran beteiligt ist? Erlischt dann automatisch der Versicherungsschutz, oder wird abgewägt, ob das nicht zugelassene Anbauteil relvant ist für den Unfall, bzw. eine wesentliche Einschränkung der Betriebssicherheit des Fahrzeugs ist? Hat da jemand schon einmal Erfahrungen sammeln dürfen/müssen?

Jörg
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#45 Beitrag von @andi »

Ganz einfach, wenn durch oder mit einem nicht zugelassenen Anbauteil einen Unfall verursacht wird trägt man nahe zu 100% die Schuld, sonst eben Anteilmäßig. Je nach dem welchen Einfluss das Anbauteil auf den Unfall hatte. Sollte es gar keinen Einfluss auf den Unfall gehabt haben, z.B. ein Auspuff der zu laut ist und jemand nimmt dir die Vorfahrt, wird keine Versicherung oder Richter dir Anteile an der Mitschuld wegen dem Auspuff geben. Anders sieht es bei dem Licht aus. Kommt dir eine andere z.B. Autofahrer entgegen und wird geblendet, übersieht dadurch einen Radfahrer oder Fußgänger bekommt man mit Sicherheit einige Probleme. Oder das Blinklicht wird übersehen und der Unfallgegner behauptet ganz einfach „ich habe nichts gesehen“ keine Prüfzeichen am Blinker, hast du wieder schlechte Karten und trägst immer Mitschuld. Der Versicherungsschutz geht dadurch nicht gleich verloren, da muss man dir schon grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Aus Erfahrung spreche ich zum Glück nicht, aber ich habe schon einiges darüber gelesen.
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#46 Beitrag von XJR-Joerg »

@andi
Klingt plausibel. Eigentlich führe ich die Diskussion immer mit jüngeren Schüler-Aushilfen bei uns, die mir immer erzählen, was sie alles geändert haben, damit die 50er 15 km/h o.ä. schneller fährt. Wenn da mal was passiert (Unfall mit langjährigen Personenschaden in Form von Rente o.ä.), dann brauchen die erst gar nicht anfangen zu arbeiten, denn das Geld wird eh zur Tilgung der Unfallkosten aufgewendet.
OK, ist jetzt ein bisschen sehr schwarz gemalt, aber im Endeffekt ein nicht ganz so abwegiges Szenario.
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#47 Beitrag von Handi (inaktiv) »

@andi hat geschrieben:Ich möchte niemand abraten nur Informieren bei Tageslicht ist Xenon schlechter.
In der Zwischenzeit bin ich mal einer K12R mit nachgerüstetem Xenon begegnet und mir ist (am Tag) aufgefallen, daß das *sehr* gut erkennbar war - einfach überzeugend. Auch eine 12er GS mit Xenon hab ich gesehen (selber Effekt). Ich weiß nicht, warum das Xenon ausgerechnet bei der GT schlechter zu sehen ist wie H7.
Manfred
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#48 Beitrag von @andi »

Hi Manfred,
deine Aussagen kann ich bestätigen. Aus dem Zubehör gekauftes Xenon ist viel heller zu sehen. Ich kann mir den Grund nur so erklären. Im Original Xenon ist um die Birne ein Blendschutz oder Reflektor (siehe Fotos). Ich weiß nicht ob es den Blendschutz bzw. Reflektor auch bei Zubehör Xenon Licht vorhanden ist. Vielleicht ist es ein Grund warum nicht zugelassen in D. Hatte noch nicht die Gelegenheit mir die Sache genau zu betrachten.

http://jeep.cfasp.de/upload/590213.jpg
http://jeep.cfasp.de/upload/590214.jpg
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#49 Beitrag von Handi (inaktiv) »

Alles klar - das isses! Bei den Nachrüst-Xenons fehlt nämlich diese Abdeckung. Die ist wohl der Trick von BMW, um trotz (zumindest bei Autos) vorgeschriebener Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage das Xenon genehmigt zu bekommen. Leider etwas kontraproduktiv vom Standpunkt der Sichtbarkeit :(

Danke für die anschaulichen Bilder!
Manfred
andy (b)
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#50 Beitrag von andy (b) »

@andi hat geschrieben:
Die Reichweite gegenüber H7 ist unbestritten
dazu möchte ich einfach mal anmerken, dass beim Abblendlicht die Reichweite abhängig von der Einstellung ist - und die ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kurzfassung = 25m

Etwas länger s. unten

Dabei ist es vollkommen egal, ob du Philips, Osram, H7, ne Kerze oder Xenon drin hast.
Innerhalb der 25m ist die Gefahr der Blendung natürlich verschieden - je nach Funzel; das interessiert aber das Gesetz nicht.
§50 StVZO, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, daß die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.
aus protest ggn den blötsin der neun deutschn rechtschreibunk schreip ich jezt wi ich wil

grus
andy (b)

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