Abgasuntersuchung
(03.02.2006)
Berlin (hor) – Ursprünglich war die Abgasuntersuchung für Motorräder und Roller zum 1. Januar 2006 geplant. Doch die Verordnung ging im Trubel des Regierungswechsels unter und wird wohl erst im Februar 2006 den Bundesrat passieren (MOTORRADonline berichtete). Deshalb rechnet das Bundesverkehrsministerium jetzt mit der Einführung zum 1. April 2006. Die Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder erfolgt als Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU). Es gibt also wie bislang nur eine einzige Plakette auf dem Nummernschild. Je nach Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle wird die Hauptuntersuchung jedoch zwischen 20 und 35 Euro teurer.
Alle Krafträder und -roller sowie alle Leichtkrafträder und -roller, die ab 1. Januar 1989 erstmals zugelassen worden sind, müssen zur Abgasuntersuchung. Gemessen wird der Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Motorrädern mit geregelten Katalysatoren im erhöhten Leerlauf. Der Grenzwert ist 4,5 Volumenprozent und 0,3 Volumenprozent bei Bikes mit G-Kat. "Wir erwarten bei den allermeisten Motorrädern keine Schwierigkeiten, diese Hürde zu schaffen", so der Ressortleiter Technik beim Industrie-Verband Motorrad, Christoph Gatzweiler.
Die
Geräuschuntersuchung wird ebenfalls fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Pflicht ist eine subjektive Geräuschbeurteilung. Glaubt der Prüfer, das Motorrad sei zu laut, kann er als Ergänzung das Standgeräusch messen. "Die vorgesehenen Untersuchungen zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der Krafträder sind Einstiegslösungen auf relativ niedrigem Niveau", so das Bundesverkehrsministerium. "Parallel zu ihrer Einführung soll aber mit einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, ob, und wenn ja, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Untersuchungen bestehen." Schöne Aussichten. Die Abgasuntersuchung kann auch als eigenständiger Teil von anerkannten Werkstätten durchgeführt werden, die über einen geeigneten Prüfraum, ein Messgerät zur Ermittlung der Motortemperatur sowie ein geeichtes CO-Abgasmessgerät verfügen.
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