Remus Innovation - ich bitte um Eure Hilfe

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Rufus
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Remus Innovation - ich bitte um Eure Hilfe

#1 Beitrag von Rufus »

Hallo zusammen,

ich kann eine gebrauchte Remus Innovation bekommen :twisted: und in diesem Zusammenhang taucht die folgende Frage auf:

Die Anlage war in Italien :cry: zugelassen und besitzt die EG-Genehmigung ! :?: d.h. es sind die EU-Papiere - für Krümmer, Kat und den Endtopf dabei.

Muss ich das Ding in Deutschland eintragen lassen und geht das mit den o.g. Papieren. :?: :?: :?: :?:

Ich weiß, dass schon eine Menge über dieses Thema geschrieben wurde, aber dieser Punkt war nicht zu finden.

Für Eure Hilfe danke ich schon jetzt und bin gespannt wie ein Flitzebogen..... :roll:

Gruß aus (dem Wintereingebrochenem) NRW
allzeit schrottfreien Flug... - Gruß Axel

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wolfgang
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#2 Beitrag von wolfgang »

Rufus frag dies lieber beim Händler bzw. Hersteller nach. Ich glaube nicht dass schon einer von uns eine Anlage aus Italien importiert hat und dann bei uns eine Eintragung haben wollte.
Gruß

Wolfgang (KA)
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Detlev
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#3 Beitrag von Detlev »

Wenn das Teile eine EU BE (Betriebserlaubnis) hat bzw. eine E-Nummer eineschlagen ist, brauchst Du damit nicht zum TÜV bzw eintragen zu lassen, einfach anbauen und BE mitführen. Neu-Europa hat auch Vorteile!
Grüße, Detlev
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Rufus
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#4 Beitrag von Rufus »

Hallo Wolfgang,

das wird die sicherste Methode sein – mache ich zusätzlich – danke für den Tipp (grins: hätte ich auch selbst drauf kommen können – schwaches Bild..)

Hallo Holsteiner,

das sagte man mir auch.. – schlagartig liegt einem die nächste Frage auf der Zunge: müssen die Anlagen hier eigentlich eingetragen werden ???

Auch Dir ein Danke für die schnelle Antwort..

Und es schneit hier auf Teufel komm raus.....

Gruß aus dem weißen NRW
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Norbert Lixfeld

#5 Beitrag von Norbert Lixfeld »

Nein, die Anlage MU? nicht eingetragen werden, man kann aber.
Bei meinem Gespann ist eine Remus - Anlage mit Viper Schalldämpfer angebaut.
Da hat´s bei letzten TÜV keine Probleme gegeben, einfach BE gezeigt und fertig.
Bin mal gespannt, wie es im März beim nächsten mal ist. Neuer TÜFFI, neues Glück :D
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er2de2
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#6 Beitrag von er2de2 »

Hallo Rufus,

hab die gleiche Anlage drunter, brauchst Du nicht eintragen lassen!!!

Ich führe aber sicherheitshalber immer die ABE mit.

Wenn Du diese haben möchtest sag bescheid ich kann sie Dir dann per E-mail schicken.

Die Anlage hat im übrigen einen ganz bösen Klang. :twisted: :twisted: :twisted:

Gruß
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Rufus
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#7 Beitrag von Rufus »

hi er2de2,

danke für die Info...

Die Papiere sind komplett dabei - danke trotzdem für Dein Angebot.

Ich hadere nur noch mit dem Preis. Stefano - auch hier im Forum - will für ne 2001-Anlage (wie gesagt komplett mit Kat und 10.000 km gelaufen) noch 500 Teuronen haben. Von meinem Gefühl wären vielleicht um die 400 Euro realistisch. Aber das ist ja immer so eine Sache mit dem „Wert“ einer gebrauchten Sache.

Na, schauen wir mal, wie es ausgeht.

Das der Klang schön böse ist.... – jaaaaaaaaaa, Gott sei dank - das soll es doch auch sein !!!!!

Wäre schon nicht schlecht – ne andere Tüte...

Warten wir (ich) ab...

Gruß aus NRW
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Menne
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#8 Beitrag von Menne »

Hallo,

500,- Teuronen würde ich eher als Schnäppchen für eine Komplettanlage mit Kat halten

Gruß
Menne
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helmi123 (inaktiv)
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#9 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

so ne Anlage ist im Neuenzustand 1200€ Wert! :lol:
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Rufus
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#10 Beitrag von Rufus »

tach auch,

tja, wer zu lange zaudert und nicht auf dem laufenden ist, den bestraft das Leben. Hat halt ein anderer zugeschlagen und nu isse wech... - die Anlage....

Kann man nix machen - trotzdem danke an alle Antwortenden...

Gruß aus NRW
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er2de2
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#11 Beitrag von er2de2 »

Hallo Rufus,

was machste denn da schlägt man direkt zu.

Aber guckst du hier der hat noch ne AC Schnitzer

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 08894&rd=1

Gruß
er2de2
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#12 Beitrag von er2de2 »

Sehe gerade die Anlage ist nicht mehr zu haben!!!

Gruß
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Rufus
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#13 Beitrag von Rufus »

Hi er2de2,

danke für die Info... - hatte ich auch schon gefunden - und leider auch festgestellt, dass die Anlage schon wieder weg ist.

Bis zum Frühjahr ist ja noch ein wenig Zeit - kommt bestimmt wieder mal ne Gelegenheit..

in diesem Sinne....

Grüße aus dem nassen NRW
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helmi123 (inaktiv)
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#14 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

Servus, und die TÜV Frage hat sich nach der Neuen Motorrad Ausgabe auch erledigt :lol:
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Rufus
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#15 Beitrag von Rufus »

Servus Helmi,

so ??? :idea:

Die (Motorrad) habe ich nicht zur Kenntnis genommen, was hat sich den freundlicher Weise geändert ?? :shock:

:?: :?: :?:

Gruß Axel
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#16 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

Servus ,Rufus


Nachrüstschalldämpfer ohne Kat mußein EG- Prüfzeichen haben das für den Motorradtyp freigegeben wurde.Allerdings sollte die Änderung unter Ziffer 5 in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Bislang ist bei der EG-Genehmigung keine Abgasprüfung erfordelich. :lol:
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Rufus
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#17 Beitrag von Rufus »

Servus Helmi,

aha - also ob mit oder ohne mitgeführte Papiere - ob mit oder ohne Kat - ob EG-Zulassung oder was auch immer = man sollte das Ding - vorsichtshalber - doch eintragen lassen. Schnitzer sagt übrigens, mit der ABE - die man bei sich haben sollte - braucht man die Anlage nicht eintragen lassen.

na, dann warten ich erst mal, bis die nächste Anlage angeboten wird - dann kann man sich immer noch Gedanken machen.

Grüße nach Bayern...

Axel
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Michael (GF)
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#18 Beitrag von Michael (GF) »

@Rufus

leider nicht ganz richtig:

Bei einer Anlage mit Kat ändert sich nichts im Bereich der Ziffer 5 vom Fz-Schein, also reicht mitgeführte ABE.

Bei einer Anlage ohne Kat verändert sich das jedoch....nicht nur auf dem Papier, sondern auch bei den Abgaswerten (gab ja früher auch mal ne Kat-Plakette um bei Smog weiter fahren zu dürfen....hatte meine GTS1000). Dann ist diese Veränderung wohl im Bereich der Ziff. 5 eintragungspflichtig.

Was passiert, wenn Du es nicht machst wäre quasi eine Fahrt ohne Betriebserlaubnis (des Motorrades). Das ganze Problem verstärkt sich noch, wenn auch Motorräder irgendwann einmal abgasbezogene Abgaben entrichten müssten (ist ja in Planung).
Zuletzt geändert von Michael (GF) am 24. November 2004, 13:42, insgesamt 2-mal geändert.
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?

Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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Rufus
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#19 Beitrag von Rufus »

Hallo Michael,

danke für die ausführliche Info....

Es empfiehlt sich also - i.M. und wenn überhaupt - eine Anlage MIT Kat zu nehmen...

Ganz schön komplizierte Angelegenheit - und alles nur, weil man mehr Krach haben will.....

Was soll´s, wer „schön“ (hören) will, muss halt leiden...

Gruß..

Axel
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helmi123 (inaktiv)
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#20 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

Falsch Michael, ob mit oder ohne Kat EG-Freigabe Verplichtet nur zur mitnahme der ABE,ob ein Eintrag in ziffer5 erfolgt oder nicht ist ein reine Preisfrage, 70€ nur damit ich nicht dei ABE mitführen muss ist ganz schön HAPPPPPPIG ,den der TÜV Bericht ist ja sowiso mitzuführen :lol:
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Michael (GF)
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#21 Beitrag von Michael (GF) »

Bei einer Eintragung in den Papieren ist doch kein TÜV-Bericht mitzuführen.... :shock: :?: Das bezweifele ich jetzt aber mal sehr stark...oder wäre neu.

Hatte an einer Suzi mal ne Marving dran (ja, noch eine mit lösbaren Imbusschrauben :wink: ), die war eingetragen und bei ca. 5-8 Kontrollen im Jahr hat die Rennleitung immer doof aus der Wäsche geguckt als ich denen die Eintragung presentiert habe. Einer wollte sogar von mir wissen wo das gemacht wurde.....hatte nämlich ein ähnliches Anliegen.

Deswegen tägt man solche Sachen ja in die Papiere ein um nicht ständig mit den Koffern (für die Gutachten) rumfahren zu müssen.

Sollte etwas nicht i.O. sein, muss man das Fahrzeug halt noch einmal vorführen.

Aber wie ich gerade beim TÜV-Nord gefunden haben:

Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (Teilabnahmen)
Die meisten nachträglich am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen sind meldepflichtig. Das bedeutet, die Veränderung muss in den Fahrzeugbrief und -schein eingetragen werden.
Wenn für die Änderung ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt, können unsere Sachverständigen Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durchführen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn die Zuordnung des TG bzw. der ABE zum jeweiligen Fahrzeugtyp zutrifft und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden, bestätigt der Sachverständige schriftlich den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau. Eine unverzügliche Eintragung der geänderten Fahrzeugdaten in den Fahrzeugbrief und -schein ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im TG bzw. der ABE gefordert wird. Ansonsten genügt es, die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugschein mitzuführen. Die Eintragung kann später erfolgen, wenn sich die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) wieder mit den Fahrzeugpapieren befassen muss, z. B. bei einer Ummeldung oder bei einem Halterwechsel.

Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)
Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Irgendwo in einer Motorradzeitung (nicht die letzte) habe ich was über Kat bzw. nicht Kat. Anlagen gelesen....habe aber momentan nicht die Zeit nachzulesen. Maybe next Week.....
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Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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#22 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

ServusMichael, das mit dem Kat und TÜV ist 2 Ausgaben früher in der Motorrad behandelt man ist sich nicht EINIG gewesen dafür aber jetzt. Zur mitnahme des Tüv berichtes ist jeder PKW/LKW/ Mo-Rad Verpflichtet,damit die Geeignete Person die Verkerssicherheit überprüfen kann. :lol:
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#23 Beitrag von Michael (GF) »

Geeignete Person die Verkerssicherheit überprüfen
Sind damit die Herren der Rennleitung gemeint :shock: :?:

Ob die dafür wirklich immer geeignet sind...... :?: :twisted: :lol:
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Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
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helmi123 (inaktiv)
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#24 Beitrag von helmi123 (inaktiv) »

Tja bei uns sind sie Grün Gewandet,Eignung hin oder her ,ist auf Verlangen Vorzuweisen. :lol:
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Michael (GF)
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#25 Beitrag von Michael (GF) »

Info auf der Page von Sebring bei Anlage ohne Kat:

* EG/ABE nur für Fahrzeuge mit dem Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2004. Die Angaben im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, d. h. der Entfall des Katalysators ist der Zulassungsbehörde zu melden!
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