nur damit ich es auch jetzt auch richtig mache.....
In meiner Zulassung ist nur 120/70 und 170/60 eingetragen.
Nun möchte ich eine 5,5 Zoll Original BMW Felge mit einem 180 Rad kaufen.
Muss ich damit zum Tüv ? Darf ich die überhaut verbauen?
Meine K1200RS ist da neuere Model von 07.2001.
Das Hinterrad kommt von ein 98er. Der Verkäufer sagt - passt.
Alles richtig?
Danke Euch
Gruß
Stefan
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Bei einer 589er war im alten Brief sowohl der 170er mit 5.00er Felge, als auch der 180er mit 5.50er Felge eingetragen. Mit Einführung der Zulassungbescheinigungen Teil I u. II wird nur noch der 170er auf 5.00er Felge aufgeführt, weil dieser die kleinst mögliche Bereifung ist. Trotzdem bleibt der 180er auf 5.50er Felge eintragungsfrei, da die Motorräder so serienmäßig ausgestattet wurden.
Bin mir bei einer K12 (RS >2001) nicht sicher...... ob das bei denen nicht auch der Fall ist/war. Mit Einführung der oben genannten Papiere wurden ab 2005 alle Neufahrzeuge mit einem COC ausgeliefert. Bei älteren BJ wurden bei einem Halterwechsel oder ähnlichen Anlässen der alte KFZ-Brief eingezogen (mit allen zulässigen Reifengrößen) und durch neue Papiere unter Verlust einiger Angeben ersetzt.
180er auf 5.50er Felge sollte meiner Meinung nach ohne Eintragung möglich sein.
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael