Hallo Vierk,
"warum willst du sie nicht so montieren wie wir sie alle haben, ..."
Fangfrage zum Design ;o) .
Ich dachte mir, wenn drei Lichtquellen weiter auseinadner sind, ist der Effekt des Gesehenwerden höher.
Zwei Dinge halten mich aber davon ab:

Es wird eh schon eine Diskusion geben, weil die Leuchten überhaupt montiert sind bei einer MfK (TÜV), siehe unten.
Es wird nur funktionieren, weil sie geprüft (E-Zeichen) sind und abschaltbar sind.

BMW Peter hat recht. Danke für den Hinweis auf meinen Denkfehler.
Achso, die Lampen würde es hier geben - inklusive der Halterungen für die Gabel:
http://www.motolight.com
Scheint wohl recht populär überm Teich zu sein.
Der Kommentar vom Verkehrsamt (TÜV):
ASA - Richtlinie 2b, Ziffer 4.4.3.2.1 Nebellichter
Ein oder zwei Nebellichter sind erlaubt. Diese dürfen nur zu Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht oder einer Kombination dieser Lichter zuschaltbar sein. (Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe h VTS)
Der obere Rand der Leuchtfläche der Nebellichter darf sich nicht höher befinden als jener des Abblendlichtes. Das Nebellicht bzw. die Nebellichter müssen symmetrisch zur Längsachse des Fahrzeuges in einer Höhe zwischen 0,25m und 1,2m ab Boden angebracht sein.
Ich erlaube mir noch eine Anmerkung zur erlaubten Verwendung der Nebelscheinwerfer:
Verkehrsregelverodnung (VRV) Art. 32 Besondere Lichter
Nebellichter und Nebelschlusslichter dürfen nur verwendet werden, wenn die Sichtweite wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens weniger als 50 m beträgt.
Diese Bedingungen fallen ja nicht unter typisches Motorradwetter
, weshalb anzuraten ist, sich eine Nachrüstung gut zu überlegen
.
Noch eine Bermerkung am Rande: Tagfahrlichter sind für Motorräder nicht zulässig (Art. 141 VTS und Ziffer 4.4.5 RL 2b asa)
Ich habe jetzt bei Herrn Bozzo bestellt ;o) . Ich will die "Erleuchtung"!
Hoi zäma
Jürgen