Gruppenfahrten

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kub0711

Gruppenfahrten

#1 Beitrag von kub0711 »

Hallo an alle Gruppenfahrer,

bin gerade woanders über eine Diskussion über Gruppenfahrten gestolpert.

Da allgemein und auch hier, wie ich an alten Beiträgen sehen konnte, doch recht unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen, fände ich es schön, wenn wir eine Art Handlungsempfehlung inklusive rechtlicher Rahmenbedingungen zusammenbekommen könnten.

Ich möchte aus Anlass des gelesenen Beitrags anfangs die rechtliche Situation zusammenfassen.

1. Das Bilden von geschlossenen Verbänden nach §27 StVO und die damit zusammenhängenden Sonderregelungen scheiden für reine Ausflugs- und Spassfahrten aus wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit.

2. Die Fahrer sind während der Fahrt jeweils in allen Situationen voll und ganz SELBST für ihr Handeln verantwortlich, auch versicherungsrechtlich.

3. Um die durch §29 Abs2 StVO geforderte Erlaubnispflicht zu vermeiden, sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten:
a) KEIN Veranstaltungscharakter:
Gruppe Einzelner mit gemeinsamem Ziel, bei grundsätzlich freier Streckenwahl, keine benannten Organisatoren oder Führer, KEINE Handzettel mit Wegbeschreibungen, Verhaltensregeln oder Haftungsausschlüssen (im Zweifel sonst per Auslegung Veranstaltungscharakter), auch im Forum muss die Organisation wie bisher auf Absprache-Basis geschehen und darf keine Weisungen enthalten. Dadurch wird auch eine etwaige erhöhte Haftung vermieden.
b) KEINE Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer: Lücken lassen (kleine Untergruppen), an geeigneten Stellen anhalten, um Folgende überholen zu lassen, KEINE Verkehrsregeln missachten, KEINE "Sicherung"
c) Zur Anzahl: Gruppen unter 30 sind erlaubnisrechtlich weitgehend unproblematisch, ab 30 Fahrzeugen UNBEDINGT KLEINGRUPPEN bilden.
d) Den Eindruck eines geschlossenen Verbandes vermeiden.
Fahrweise wie oben, zusätzlich auf auffällige gemeinsame Kennzeichnung verzichten.


Die Texte dazu:
§29 StVO...
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
...
Und die Verwaltungsvorschrift dazu:
Erlaubnis erforderlich (+)
1. Geschwindigkeit
a) vorgeschriebene Durchschnittgeschwindigkeit = +
b) vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit = +
2. Strecke
a) vorgeschriebene Streckenführung = +
b) Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern = +
c) freie Streckenwahl ohne Kontrollstellen = -
d) freie Streckenwahl mit Kontrollstellen (Dauer bis zu 1 Woche) = +
3. Zeit
a) vorgeschrieben Fahrzeit = +
b) ohne Bewertung der Fahrzeit = -
4. Besonderheiten
a) Sonderprüfungen = +
b) geschlossener Verband = +
So, da sollten nach meinem bescheidenen Wunsch jetzt noch Ablaufempfehlungen für die Gruppenfahrt dazu und dann möglichst bald ein Knopf dran :wink:

Erfahrene Gruppen-"Führer" vor. 8)


Am Rande: Es liegt mir ferne, irgendetwas kontrollieren oder massregeln zu wollen. Mir geht es lediglich um 2 Dinge: Erstens ein für Alle rechtlich sauberer Ablauf, da die Folgen z.T. auch ohne Unfall bis hin zum längeren Führerscheinverlust und/oder empfindlichen Geldbussen reichen, bei Unfällen auch Freiheitsstrafen. Zum Zweiten um eine stressfreie Ausfahrt.
Dazu sollte es IMHO im Endergebnis eine diskussionsfreie Handlungsempfehlung geben. Vielleicht entsteht das ja hier.


Gruss
Kai-Uwe
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