Zusatzbremsleuchte
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 13. August 2004, 21:37
- Wohnort: Landsberg/Lech
Zusatzbremsleuchte
Hallo Leute!
Habe heute in der neuesten MOTORRAD gelesen,daß in Deutschland
Zusatzbremsleuchten (zB.am Topcase)gar nicht zugelassen sind.
Geh mal davon aus das der Großteil von Euch auch die Bremsleuchte
in der Gepäckreling hat.Meine LT 3/99 hatte Sie zwar noch nicht, war aber doch kurz darauf ,wie ich glaube, serienmäßig.Die LT ist doch damit sicher,wie man so schön sagt"homologiert"worden?Steht bei Euch die zweite Bremsleuchte extra im Schein,da ich die Reling 2000 nachgerüstet
habe,mußte sogar den blöden Zusatzkabelbaum kaufen?
Gruß Bio!!
Habe heute in der neuesten MOTORRAD gelesen,daß in Deutschland
Zusatzbremsleuchten (zB.am Topcase)gar nicht zugelassen sind.
Geh mal davon aus das der Großteil von Euch auch die Bremsleuchte
in der Gepäckreling hat.Meine LT 3/99 hatte Sie zwar noch nicht, war aber doch kurz darauf ,wie ich glaube, serienmäßig.Die LT ist doch damit sicher,wie man so schön sagt"homologiert"worden?Steht bei Euch die zweite Bremsleuchte extra im Schein,da ich die Reling 2000 nachgerüstet
habe,mußte sogar den blöden Zusatzkabelbaum kaufen?
Gruß Bio!!
- Kranturm
- Beiträge: 1534
- Registriert: 15. September 2004, 18:11
- Wohnort: 46499 Hamminkeln
Re: Zusatzbremsleuchte
Hi BioBio hat geschrieben:Hallo Leute!
Habe heute in der neuesten MOTORRAD gelesen,daß in Deutschland
Zusatzbremsleuchten (zB.am Topcase)gar nicht zugelassen sind.
Geh mal davon aus das der Großteil von Euch auch die Bremsleuchte
in der Gepäckreling hat.Meine LT 3/99 hatte Sie zwar noch nicht, war aber doch kurz darauf ,wie ich glaube, serienmäßig.Die LT ist doch damit sicher,wie man so schön sagt"homologiert"worden?Steht bei Euch die zweite Bremsleuchte extra im Schein,da ich die Reling 2000 nachgerüstet
habe,mußte sogar den blöden Zusatzkabelbaum kaufen?
Gruß Bio!!
Ich kann mir nicht vorstellen das BMW etwas baut was nicht zugelassen ist. Vieleicht meinen die im MOTORRAD eine eigenen Nachbau.?
Gruß Peter
Gruß Peter
3,6 Liter Verbrauch auf 100 Km
3,6 Liter Verbrauch auf 100 Km
-
- Beiträge: 147
- Registriert: 28. November 2002, 00:06
- Wohnort: 26135 Oldenburg
Zusatzleuchten
Falsch????





- Kranturm
- Beiträge: 1534
- Registriert: 15. September 2004, 18:11
- Wohnort: 46499 Hamminkeln
Re: Zusatzleuchten
Hallo Heinzheinzroegener hat geschrieben:Falsch????![]()
![]()
![]()
Was ist Falsch

Gruß Peter
Gruß Peter
3,6 Liter Verbrauch auf 100 Km
3,6 Liter Verbrauch auf 100 Km
- BMW-Biker
- Beiträge: 846
- Registriert: 28. September 2004, 10:21
- Mopped(s): GL1800 NAVI/AIRBAG
- Wohnort: 15711 Königs Wusterhausen
heinzroegener hat folgendes geschrieben:
was ist Falsch???Falsch
Grüße aus Königs Wusterhausen Gerhard
http://images.spritmonitor.de/185871.png
Wo ich bin, herrscht Chaos Aber ich kann nicht ueberall sein !http://www.naviboard.de/vb/images/smilies/fahne_d.gif
http://images.spritmonitor.de/185871.png
Wo ich bin, herrscht Chaos Aber ich kann nicht ueberall sein !http://www.naviboard.de/vb/images/smilies/fahne_d.gif
Klar steht die zweite Bremsleuchte im Schein, und zwar bei jeder Dicken dort, wo die Europäische Typengenehmigung steht.
Nach der ist in der Lichtanlage nämlich einiges anders als in einer deutschen Betriebserlaubnis.
So z.B. die Zusatzbremsleuchte, die Möglichkeit von zwei Nebelscheinwerfern und einiges mehr, was dann eher in die Details geht.
Gruss
Kai-Uwe
Nach der ist in der Lichtanlage nämlich einiges anders als in einer deutschen Betriebserlaubnis.
So z.B. die Zusatzbremsleuchte, die Möglichkeit von zwei Nebelscheinwerfern und einiges mehr, was dann eher in die Details geht.
Gruss
Kai-Uwe
- fliewatüt
- Beiträge: 626
- Registriert: 1. August 2003, 12:28
- Mopped(s): nix mehr BMW
- Wohnort: BY+BW
EU-Betriebserlaubnis - was gilt es zu wissen ;-))
Hallo Kai-Uwe
zwei Nebelscheinwerfer
zwei Fernscheinwerfer
zwei Rückfahrleuchten
zwei Nebelschlußleuchten
"Amerikanisierte
Blinker"
zwei außenliegende Cappucchino-Maschinchen
zwei von außen zugängliche Eisfächer...
erhöhte zulässige Anhängelast
und und und
hast du weitere Info's oder 'ne Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Danke schonmal
nächtlicher Gruß
Peter
PS: Meine Dicke
http://www.bmw-bilderpool.de/Sammelsurium/RIMG0637
...??? zum Beispiel ???...Nach der ist in der Lichtanlage nämlich einiges anders als in einer deutschen Betriebserlaubnis.
So z.B. die Zusatzbremsleuchte, die Möglichkeit von zwei Nebelscheinwerfern und einiges mehr, was dann eher in die Details geht.
zwei Nebelscheinwerfer




zwei Fernscheinwerfer

zwei Rückfahrleuchten


zwei Nebelschlußleuchten


"Amerikanisierte


zwei außenliegende Cappucchino-Maschinchen
zwei von außen zugängliche Eisfächer...
erhöhte zulässige Anhängelast


und und und
hast du weitere Info's oder 'ne Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Danke schonmal
nächtlicher Gruß
Peter
PS: Meine Dicke
http://www.bmw-bilderpool.de/Sammelsurium/RIMG0637
LT, EZ04.01, I-ABS, 2xWilbers 09.04hi+01.05vo
- Brisk-Optima seit 06.10.05
HI-ME880=15,8+14,5kkm Avon=7,1[8,5] BT20=13,2>AVON
VO-ME880=19,7+10,6kkm Avon=7,1 BT20=13,2>AVON
1. BKV-Defekt - 32900km-30.04.05
LastDrive am 22.10.2010 mit 67011 beendet
- Brisk-Optima seit 06.10.05
HI-ME880=15,8+14,5kkm Avon=7,1[8,5] BT20=13,2>AVON
VO-ME880=19,7+10,6kkm Avon=7,1 BT20=13,2>AVON
1. BKV-Defekt - 32900km-30.04.05
LastDrive am 22.10.2010 mit 67011 beendet
- JR
- Beiträge: 409
- Registriert: 12. Juni 2003, 15:31
- Mopped(s): K1200LT / K1600 GTL
- Wohnort: Siebengebirge
Hallo Jungs,
nicht lange diskutieren und vorallem nicht beim Tüv nachfragen.
Fragt mal unsere Berliner Kollegen. Einer von denen hat mal Ärger mit dem TÜV bekommen. Es ist anscheinend sehr davon abhängig, wo Ihr zum TÜV geht.
Also Thema totschweigen und überhaupt nicht nachfragen. Notfalls zu einen kleineren TÜV auf dem Lande gehen.
nicht lange diskutieren und vorallem nicht beim Tüv nachfragen.
Fragt mal unsere Berliner Kollegen. Einer von denen hat mal Ärger mit dem TÜV bekommen. Es ist anscheinend sehr davon abhängig, wo Ihr zum TÜV geht.
Also Thema totschweigen und überhaupt nicht nachfragen. Notfalls zu einen kleineren TÜV auf dem Lande gehen.
Hasta Luego
JR
JR
- Anjami56
- Beiträge: 223
- Registriert: 21. Juli 2004, 01:35
- Wohnort: 66280 Sulzbach
Hallo Jens,JR hat geschrieben:Hallo Jungs,
nicht lange diskutieren und vorallem nicht beim Tüv nachfragen.
Fragt mal unsere Berliner Kollegen. Einer von denen hat mal Ärger mit dem TÜV bekommen. Es ist anscheinend sehr davon abhängig, wo Ihr zum TÜV geht.
Also Thema totschweigen und überhaupt nicht nachfragen. Notfalls zu einen kleineren TÜV auf dem Lande gehen.
also mir ist das egal, was der TÜV zu der dritten Bremsleuchte sagt. Die sollen sich bei BMW beschweren. Wenn ich ein Motorrad für über 20000,- Euro kaufe, nehme ich an, daß von so einer großen deutschen Firma, wie BMW es ist, die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Und wenn der Tüv mir den Stempel verweigert, fahre ich mit dem Mängelbericht mal beim Freundlichen vorbei, die sollen sich dann mal darum kümmern.
http://www.bmw-bilderpool.de/albums/Jun ... hrt/LT.jpg
http://www.bmw-bilderpool.de/albums/Jun ... .thumb.gif
mit den besten Grüßen
Michael
Michael
- LT_Jörg
- Beiträge: 147
- Registriert: 29. Oktober 2003, 20:21
- Wohnort: Niedersachsen
... sach mal, was ist denn mit euch los????
Da kauft ihr euch ein Motorrad für 20000 Teuronen und fragt hinterher, ob das alles eigentlich alles zulässig ist, was da so 'rangebastelt' wurde, nur weil eine Motorradzeitschrift irgendeinen Artikel einstellt, der vielleicht noch aus dem Zusammenhang gerissen worden ist?

Da kauft ihr euch ein Motorrad für 20000 Teuronen und fragt hinterher, ob das alles eigentlich alles zulässig ist, was da so 'rangebastelt' wurde, nur weil eine Motorradzeitschrift irgendeinen Artikel einstellt, der vielleicht noch aus dem Zusammenhang gerissen worden ist?
Viele Grüsse sendet
Jörg
-------------------------------------------------------------------
Sieh immer zu, daß der Tankdeckel zum Himmel zeigt
Jörg
-------------------------------------------------------------------
Sieh immer zu, daß der Tankdeckel zum Himmel zeigt
- Bernard
- Beiträge: 2269
- Registriert: 3. Juli 2003, 20:57
- Wohnort: D-48143 Münster
Schon zwei mal mit 2 LTs beim TÜV gewesen. Zurberuhigung, es gab keine Probleme.
Wenn Ihr dann mal auf die Lichtscheibe der Zusatzbremsleuchte schaut, werdet Ihr darauf eine Schlangenlinie mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination finden, das ist die Zulassungsnummer.
Also macht Euch keinen Kopf über Probleme die nicht da sind.
Wenn Ihr dann mal auf die Lichtscheibe der Zusatzbremsleuchte schaut, werdet Ihr darauf eine Schlangenlinie mit einer Buchstaben-/Zahlenkombination finden, das ist die Zulassungsnummer.
Also macht Euch keinen Kopf über Probleme die nicht da sind.
Gruß Bernard
- JR
- Beiträge: 409
- Registriert: 12. Juni 2003, 15:31
- Mopped(s): K1200LT / K1600 GTL
- Wohnort: Siebengebirge
@Michael,
ich gebe Dir ja im Prinzip Recht, aber der TÜV diskutiert nicht mit Dir. Der legt Dir das Maschinchen still und das war es dann. Ender der Diskussion.
Ich hatte so etwas mit unseren Vito Der Tüv hat nicht diskutiert mir mir, er hat Tatsachen geschaffen und ich durfte dann anfangen nachzuweisen, das Alles so seine Richtigkit hat. Manchmal ist es leider so wir sind in Deutschland. Denn im Prinzip hab Ihr Recht, wen behindert eine zusätzliche Bremsleuchte. Sie kann doch höchstens nützlich sein.
ich gebe Dir ja im Prinzip Recht, aber der TÜV diskutiert nicht mit Dir. Der legt Dir das Maschinchen still und das war es dann. Ender der Diskussion.
Ich hatte so etwas mit unseren Vito Der Tüv hat nicht diskutiert mir mir, er hat Tatsachen geschaffen und ich durfte dann anfangen nachzuweisen, das Alles so seine Richtigkit hat. Manchmal ist es leider so wir sind in Deutschland. Denn im Prinzip hab Ihr Recht, wen behindert eine zusätzliche Bremsleuchte. Sie kann doch höchstens nützlich sein.
Hasta Luego
JR
JR
- LT_Jörg
- Beiträge: 147
- Registriert: 29. Oktober 2003, 20:21
- Wohnort: Niedersachsen
Hallo,
meine TÜV Prüfung hatte letztes Jahr fast 1 Stunde gedauert, aber nicht weil irgendetwas nicht o.K. war, sondern weil 3 (!) TÜV Prüfer mal probefahren wollten. Die eigentliche Prüfung hatte ca. 10 min gedauert.
Die Jung's fanden die Relingbremsleuchte sogar klasse.
meine TÜV Prüfung hatte letztes Jahr fast 1 Stunde gedauert, aber nicht weil irgendetwas nicht o.K. war, sondern weil 3 (!) TÜV Prüfer mal probefahren wollten. Die eigentliche Prüfung hatte ca. 10 min gedauert.
Die Jung's fanden die Relingbremsleuchte sogar klasse.
Viele Grüsse sendet
Jörg
-------------------------------------------------------------------
Sieh immer zu, daß der Tankdeckel zum Himmel zeigt
Jörg
-------------------------------------------------------------------
Sieh immer zu, daß der Tankdeckel zum Himmel zeigt
Re: EU-Betriebserlaubnis - was gilt es zu wissen ;-))
Klarofliewatüt hat geschrieben:hast du weitere Info's oder 'ne Quelle, wo ich das nachlesen kann?
Quelle: Richtlinie 93/92/EWG, hätt ich Dir als PDF (ziemlich trocken, aber umfassend und für Bastler ganz interessant)
Aussage des TÜV: Wenn die Beleuchtungsanlage gemäss EG-Richtlinie gebaut ist, muss sie ALS GANZES der Richtlinie entsprechen.
Also wahlweise STVZO oder EWG geht net!
Gruss
Kai-Uwe
- Horst G
- Beiträge: 249
- Registriert: 4. Januar 2004, 13:56
- Mopped(s): K 1200 LT MÜ 06/2005
- Wohnort: 50226 Frechen
Hallo LTler,
falls jemand Interesse hat (kurze EMail an mich, kommt dann als PDF-Datei)
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichtechnische Einrichtungen
und deren Anbau
Gruß Horst
falls jemand Interesse hat (kurze EMail an mich, kommt dann als PDF-Datei)
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für lichtechnische Einrichtungen
und deren Anbau
Gruß Horst
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
-Albert Einstein-
- Horst G
- Beiträge: 249
- Registriert: 4. Januar 2004, 13:56
- Mopped(s): K 1200 LT MÜ 06/2005
- Wohnort: 50226 Frechen
Hallo Michael,
gegen eine dritte
Bremsleuchte bei Motorrädern (nicht nur LT) hat der TÜV sicher was
(und wech)
Gruß Horst
PS Danke für die Rätselauflösung
gegen eine dritte


(und wech)
Gruß Horst
PS Danke für die Rätselauflösung
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
-Albert Einstein-
- Anjami56
- Beiträge: 223
- Registriert: 21. Juli 2004, 01:35
- Wohnort: 66280 Sulzbach
Hallo Horst,Horst G hat geschrieben:Hallo Michael,
gegen eine dritteBremsleuchte bei Motorrädern (nicht nur LT) hat der TÜV sicher was
![]()
(und wech)
Gruß Horst
PS Danke für die Rätselauflösung
war nur ein zusätzliches Rätsel, wollte mal sehen, ob's jemand merkt (3.Leuchte)http://www.bmw-bilderpool.de/albums/alb ... xclaim.gifhttp://www.bmw-bilderpool.de/albums/alb ... prised.gif
mit den besten Grüßen
Michael
Michael
Hm, das mit der dritten Leuchte ist gar nicht so verkehrt, weil nach EG-Regelung zwei dran sein dürfen! Mit beiwagen dann 3, wobei der Beiwagen nur eine darf.
Damit ist allerdings nicht die Zusatzbremsleuchte gemeint, die geht extra.
Guck mal das Heck deiner Dicken an - wenns bremst, leuchten da zwei symetrische Leuchten!
Gruss
Kai-Uwe
Damit ist allerdings nicht die Zusatzbremsleuchte gemeint, die geht extra.
Guck mal das Heck deiner Dicken an - wenns bremst, leuchten da zwei symetrische Leuchten!
Gruss
Kai-Uwe
Spät gefunden, aber doch:
Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG
...
6.7. Bremsleuchte
6.7.1. Anbringung
Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben.
Einrichtungen der Kategorie S3: für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben; bei anderen Fahrzeugklassen zulässig.
6.7.2. Anzahl
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 bei allen Fahrzeugklassen.
Nur wenn die Fahrzeuglängsmittelebene nicht durch eine feste Aufbauwand geht, sondern ein oder zwei bewegliche Teile des Fahrzeugs (z. B. Türen) voneinander trennt, und wenn nicht genügend Platz für die Anbringung einer einzigen Einrichtung der Kategorie S3 in der Längsmittelebene über diesen beweglichen Teilen vorhanden ist, dürfen zwei Einrichtungen der Kategorie S3 und des Typs "D" angebracht sein, oder darf eine Einrichtung der Kategorie S3 links oder rechts von der Längsmittelebene angebracht sein.
6.7.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.7.4. Anordnung
6.7.4.1. In Richtung der Breite:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: mindestens 600 mm Abstand zwischen beiden Leuchten. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: Der Bezugspunkt muß in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen. Sind die beiden Einrichtungen der Kategorie S3 jedoch nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 angebracht, so müssen sie sich jeweils möglichst nahe der Längsmittelebene befinden.
Kann eine Leuchte der Kategorie S3 nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 neben der Längsmittelebene angebracht sein, so darf der Abstand von der Längsmittelebene zum Bezugspunkt der Leuchte nicht größer als 150 mm sein.
6.7.4.2. In der Höhe:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: über dem Boden, mindestens 350 mm, höchstens 1 500 mm (2 100 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 1 500 mm nicht zuläßt).
Bei Einrichtungen der Kategorie S3 muß die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche berührt,
entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden Fläche der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berührt,
oder mindestens 850 mm über dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche der Einrichtung der Kategorie S3 berührt, muß über der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche von Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 berührt.
6.7.4.3. In Längsrichtung:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: am Fahrzeugheck.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: keine besondere Vorschrift.
6.7.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 45° nach links und nach rechts von der Fahrzeuglängsachse;
bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° nach links und nach rechts von der Fahrzeuglängsachse;
Vertikalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist;
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° über und 5° unter der Horizontalen.
6.7.6. Ausrichtung
Nach hinten.
6.7.7. Elektrische Schaltung
Muß aufleuchten, wenn die Betriebsbremse betätigt wird. Die Bremsleuchten brauchen nicht aufzuleuchten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Motorbetrieb nicht möglich ist.
Die Bremsleuchten können durch Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung eingeschaltet werden.
6.7.8. Kontrolleinrichtung
Zulässig; falls vorhanden, nur als Funktionskontrolleuchte in Form einer nichtblinkenden Warnleuchte, die bei einer Funktionsstörung bei den Bremsleuchten aufleuchtet.
6.7.9. Sonstige Vorschriften
6.7.9.1. Die Einrichtung der Kategorie S3 darf nicht mit einer anderen Leuchte ineinandergebaut sein.
6.7.9.2. Die Einrichtung der Kategorie S3 kann außen oder innen am Fahrzeug angebracht sein.
Wenn sie innen angebracht ist,
6.7.9.2.1. darf das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer nicht über die Rückspiegel und/oder andere Flächen des Fahrzeugs (z. B. die Heckscheibe) stören;
...
Gruss
Kai-Uwe
Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG
...
6.7. Bremsleuchte
6.7.1. Anbringung
Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: für alle Fahrzeugklassen vorgeschrieben.
Einrichtungen der Kategorie S3: für die Fahrzeugklasse M1 vorgeschrieben; bei anderen Fahrzeugklassen zulässig.
6.7.2. Anzahl
Zwei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 und eine der Kategorie S3 bei allen Fahrzeugklassen.
Nur wenn die Fahrzeuglängsmittelebene nicht durch eine feste Aufbauwand geht, sondern ein oder zwei bewegliche Teile des Fahrzeugs (z. B. Türen) voneinander trennt, und wenn nicht genügend Platz für die Anbringung einer einzigen Einrichtung der Kategorie S3 in der Längsmittelebene über diesen beweglichen Teilen vorhanden ist, dürfen zwei Einrichtungen der Kategorie S3 und des Typs "D" angebracht sein, oder darf eine Einrichtung der Kategorie S3 links oder rechts von der Längsmittelebene angebracht sein.
6.7.3. Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.7.4. Anordnung
6.7.4.1. In Richtung der Breite:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: mindestens 600 mm Abstand zwischen beiden Leuchten. Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1 300 mm ist.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: Der Bezugspunkt muß in der Fahrzeuglängsmittelebene liegen. Sind die beiden Einrichtungen der Kategorie S3 jedoch nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 angebracht, so müssen sie sich jeweils möglichst nahe der Längsmittelebene befinden.
Kann eine Leuchte der Kategorie S3 nach den Vorschriften des Absatzes 6.7.2 neben der Längsmittelebene angebracht sein, so darf der Abstand von der Längsmittelebene zum Bezugspunkt der Leuchte nicht größer als 150 mm sein.
6.7.4.2. In der Höhe:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: über dem Boden, mindestens 350 mm, höchstens 1 500 mm (2 100 mm, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung des Wertes 1 500 mm nicht zuläßt).
Bei Einrichtungen der Kategorie S3 muß die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche berührt,
entweder höchstens 150 mm unter der horizontalen Ebene liegen, die den unteren Rand der freiliegenden Fläche der Scheibe oder Verglasung des Heckfensters berührt,
oder mindestens 850 mm über dem Boden liegen.
Die horizontale Ebene, die den unteren Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche der Einrichtung der Kategorie S3 berührt, muß über der horizontalen Ebene liegen, die den oberen Rand der sichtbaren leuchtenden Fläche von Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2 berührt.
6.7.4.3. In Längsrichtung:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: am Fahrzeugheck.
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: keine besondere Vorschrift.
6.7.5. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 45° nach links und nach rechts von der Fahrzeuglängsachse;
bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° nach links und nach rechts von der Fahrzeuglängsachse;
Vertikalwinkel:
Bei Einrichtungen der Kategorie S1 oder S2: 15° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe der Leuchte kleiner als 750 mm ist;
Bei Einrichtungen der Kategorie S3: 10° über und 5° unter der Horizontalen.
6.7.6. Ausrichtung
Nach hinten.
6.7.7. Elektrische Schaltung
Muß aufleuchten, wenn die Betriebsbremse betätigt wird. Die Bremsleuchten brauchen nicht aufzuleuchten, wenn die Einrichtung, mit der der Motor angelassen und/oder abgestellt wird, sich in einer Stellung befindet, in der der Motorbetrieb nicht möglich ist.
Die Bremsleuchten können durch Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung eingeschaltet werden.
6.7.8. Kontrolleinrichtung
Zulässig; falls vorhanden, nur als Funktionskontrolleuchte in Form einer nichtblinkenden Warnleuchte, die bei einer Funktionsstörung bei den Bremsleuchten aufleuchtet.
6.7.9. Sonstige Vorschriften
6.7.9.1. Die Einrichtung der Kategorie S3 darf nicht mit einer anderen Leuchte ineinandergebaut sein.
6.7.9.2. Die Einrichtung der Kategorie S3 kann außen oder innen am Fahrzeug angebracht sein.
Wenn sie innen angebracht ist,
6.7.9.2.1. darf das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer nicht über die Rückspiegel und/oder andere Flächen des Fahrzeugs (z. B. die Heckscheibe) stören;
...
Gruss
Kai-Uwe
so einen Krampf... wenn die Maschine eine EG Betriebserlaubnis hat dann ist es erlaubt!JR hat geschrieben:Hallo Jungs,
nicht lange diskutieren und vorallem nicht beim Tüv nachfragen.
Fragt mal unsere Berliner Kollegen. Einer von denen hat mal Ärger mit dem TÜV bekommen. Es ist anscheinend sehr davon abhängig, wo Ihr zum TÜV geht.
Also Thema totschweigen und überhaupt nicht nachfragen. Notfalls zu einen kleineren TÜV auf dem Lande gehen.
sollte sie noch eine nationale ABE haben kann man auch diese Leuchten anbauen vorausgesetzt die ganze Beleuchtungsanlage entspricht der EG.
D.h. alle Sichtwinkel usw müssen erfüllt sein. Ochsenaugenblinker am Lenkerende wären da dann nicht mehr zulässig.
Sowas weis jeder TÜV!