Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis
Ab dem 17.06.2003 müssen alle zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeuge beim erstmaligen Inverkehrbringen den Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 8 entsprechen. Dies gilt auch für elekrotechnische Bauteile und Geräte, die in Fahrzeugen neu eingebaut werden! Zur Bescheinigung der Einhaltung der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) dient eine "e"-Kennzeichnung. Wer nach dem 17.06.2003 nicht "e"-zertifizierte Bauteile oder Geräte in sein Motorrad einbaut, riskiert den Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)!
Das könnte beim TÜV fast alles sein was wir so ans Moppet schrauben.
Dieter
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- Dieter Siever
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