Man organisiert ehrenamtlich und nur gegen Ersatz von Selbstkosten eine Tour oder ein Meeting.
So lange nichts schief geht, ist jeder jedermanns Freund.
Wenn was schief geht, kommt spätestens der Anwalt des Verunfallten auf den Gedanken, ob nicht vielleicht auch beim Organisator etwas zu holen sein könnte.
Darum sei allen Organisatoren von Treffen oder Meetings mit Ausfahrten angeraten sich von jedem Teilnehmer vor Beginn der Fahrt eine sog. Unterlassungserklärung unterzeichnen zu lassen.
Hallo,
ich konnte die "Unterlassungserklärung" zwar auch nicht lesen, nehme aber mal an, dass das ein "Haftungsausschluss" ist.
Bringt aber nicht wirklich viel. Höchstens eine Klarstellung der ohnehin feststehenden Rechtslage und auch das nur vielleicht.
Fakt ist: Organisiert jemand nicht-professionell ein Treffen/Ausfahrt, sind alle Tätigkeiten als Gefälligkeit einzustufen, auch bei Selbstkosten-Ersatz.
Vorsicht ist geboten, wenn das ganze Vereinscharakter annimmt, ist aber bei losen Zusammenkünften eher nicht gegeben.
Bei Gefälligkeiten existiert aber eine Haftung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Beides kann man nicht ausschliessen.
Also eigentlich nur Gewissensberuhigung.
Im Ernstfall wird eh der Streit auf den Gefälligkeitsstatus hinauslaufen.
Ist es übrigens keine Gefälligkeit mehr, dann kann man den Haftungsausschluss sowieso nur in ganz wenigen Fällen anwenden.
Das Papier wäre dann wertlos!
Btw: Allzu koordinierter Ablauf mit diversen Papierchen usw. usw. könnte im Ernstfall sogar als Argument gegen den Charakter einer Gefälligkeit dienen. Man kann da auch ein Eigentor schiessen!