Reifenbindung und größe in Zulassungsbescheinigung ?
- Henwei_rs
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Reifenbindung und größe in Zulassungsbescheinigung ?
Hallo,
ich habe die neue Zulassungsbescheinigung. Dort ist nichts über die Reifengröße bzw. Fabrikatsbindung angegeben.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehem. KFZ Brief) steht bei mir gar nichts, gähnende leere.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. KFZ Schein) steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Das einzige wo eine größe eingetragen ist , ist in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Ist das die Betriebserlaubnis? Da ist der 180er eingetragen.
ich habe die neue Zulassungsbescheinigung. Dort ist nichts über die Reifengröße bzw. Fabrikatsbindung angegeben.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehem. KFZ Brief) steht bei mir gar nichts, gähnende leere.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehem. KFZ Schein) steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".
Das einzige wo eine größe eingetragen ist , ist in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Ist das die Betriebserlaubnis? Da ist der 180er eingetragen.
Gruß,
Henning
Henning
- Thilo
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meiner Meinung muesste das ausreichen.
Aber du kannst ja spasshalber bei der Rennleitung vorfahren.

Dann wirst du sehen, dass sie selber komplett ueberfrordert sind hihi

Die auf der Zulassungsstelle habe mir empfholen den alten Schein oder Brief kopieren und mitfuehren





Wenn in den neuen Dokumenten nicht mehr alles drin steht, ist das nicht mein Problem. Sollen die doch ihre noetigen Infos herholen, wo sie wollen. Jedenfalls mit einem ungueltigen Dokument (alter Brief) herumzufahren faellt mir nicht im Traum ein.




Grüßle vom Bodensee
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- Peter
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...
...
tja. so ist das leben
selbst die reifenhändler wissen nicht mehr was sie ihren kunden verkaufen können
wohl dem, der eine so gute reifendatenbank hat wie in unserem forum.
spannend wirds wenns kracht. wem kann man dann was in die schuhe schieben
in unseren reihen ist es ja fast langweilig geworden. von 5 k12 fahren 4 den Z6.
dann noch ein paar MPR..... was will man da groß falsch machen

tja. so ist das leben

selbst die reifenhändler wissen nicht mehr was sie ihren kunden verkaufen können



wohl dem, der eine so gute reifendatenbank hat wie in unserem forum.

spannend wirds wenns kracht. wem kann man dann was in die schuhe schieben

in unseren reihen ist es ja fast langweilig geworden. von 5 k12 fahren 4 den Z6.
dann noch ein paar MPR..... was will man da groß falsch machen








- Michael (GF)
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EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
Mal sehen was bei mir morgen in den Papieren stehen wird.....nach der Winterpause soll sie morgen wieder zugelassen und der Brief gegen die EU-Papiere getauscht werden.
Ich werde berichten, aber neben den Freigaben für Reifen die nicht im "alten" Brief eingetragen sind, schleppe ich nix mit. Ich bin doch nicht der Packesel der EU.....
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
- didi_RS
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Hallo Henwei,
nur mal so zum Spaß....
In Teil II der Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt C4:
DER INHABER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG WIRD NICHT ALS EIGENTÜMER AUSGEWIESEN
So ein Satz läßt bei mir richtig Freude aufkommen, im alten Brief war wenigstens noch festgelegt, daß Du der Besitzer bist. Gell, so was macht Freude! :director:
Viele Fragen bleiben weiter offen mit den tollen neuen europakonformen aus Brüssel stammenden EU Papieren. :conf: Alles Gute kommt aus Brüssel
Nimm am Besten immer die Reifenfreigabe des Reifenherstellers mit, damit unsere Rennleitung hier tatkräftig unterstützt wird, sie ist ja mit den anderen Dingen ja sichtlich überfordert. :sleep:
Jetzt hör ich auf, sonst schreibe ich mich noch in Rage! :tippen:
didi
Grüße aus Oberbayern
nur mal so zum Spaß....

In Teil II der Zulassungsbescheinigung steht unter Punkt C4:
DER INHABER DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG WIRD NICHT ALS EIGENTÜMER AUSGEWIESEN

So ein Satz läßt bei mir richtig Freude aufkommen, im alten Brief war wenigstens noch festgelegt, daß Du der Besitzer bist. Gell, so was macht Freude! :director:
Viele Fragen bleiben weiter offen mit den tollen neuen europakonformen aus Brüssel stammenden EU Papieren. :conf: Alles Gute kommt aus Brüssel

Nimm am Besten immer die Reifenfreigabe des Reifenherstellers mit, damit unsere Rennleitung hier tatkräftig unterstützt wird, sie ist ja mit den anderen Dingen ja sichtlich überfordert. :sleep:
Jetzt hör ich auf, sonst schreibe ich mich noch in Rage! :tippen:
didi

Grüße aus Oberbayern
- Peter
- Moderator
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..
hmmm.
da kommen mir die fragen
- kann ich jetzt fahren was ich will
(klar dass ich größe und geschwindigkeitsindex beachten muss, aber eben nicht mehr eine freigabe beachten muss
- gilt gleiches recht für alle
(alte scheine / neue scheine)
- muß ich eine reifenfreigabe mitführen
wo stehts denn nun was ich darf, muss oder kann
legal natürlich
alles andere iss eh und je wurscht


da kommen mir die fragen



- kann ich jetzt fahren was ich will



- gilt gleiches recht für alle

- muß ich eine reifenfreigabe mitführen

wo stehts denn nun was ich darf, muss oder kann

legal natürlich





- bmwbademen
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Re: ..
Na ja, ganz so einfach geht das ja nicht, wir leben ja schließlich in DeutschlandPeter hat geschrieben:hmmm.![]()
da kommen mir die fragen![]()
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- kann ich jetzt fahren was ich will(klar dass ich größe und geschwindigkeitsindex beachten muss, aber eben nicht mehr eine freigabe beachten muss
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- gilt gleiches recht für alle(alte scheine / neue scheine)
- muß ich eine reifenfreigabe mitführen![]()
wo stehts denn nun was ich darf, muss oder kann![]()
legal natürlichalles andere iss eh und je wurscht
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Und da unsere Regierung sooooo viel Geld über hat, sollen alle Streifenwagen ( früher grün, jetzt blau ) demnächst eine direkte Verbindung ins Internet haben um auf die vielen Datenbanken zuzugreifen. Aber bis das soweit ist, müssen wir durch mitführen einer Freigabe ( wie bisher auch ) nachweisen, das die Reifen auf dem Möp der EG -Bescheinigung entsprechen.bzw. von anderer Stelle für die Benutzung auf dem Möp freigegeben sind.



Übrigens der Reifenhändler Eures Vertrauens wird Euch keine Reifen ohne Freigabe verkaufen, oder ?
Zuletzt geändert von bmwbademen am 20. April 2006, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
- helmi123 (inaktiv)
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- bmwbademen
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Moin Helmi, Recht haste, aber......helmi123 hat geschrieben:Servus Detlef, der Reifendantler weis ob der Fülle selber nix genaues, es ist jeder selbst für seine Richtigen Reifen inklusive der richtigen Kennung Verantwortlich
.
Ich kenne da einen Reifendealer, der verkauft generell nur passende ( zugelassene (Freigabe oder ähnliches) Reifen mit den passenden Kennungen. Und wenn der Kunde da Geldsparen will ( ohne Kennung kaufen ) soll er halt wo anders hin gehen.

- Thilo
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Re: ..
jipiee :lux: Endlich was Nuetzliches bei unseren.... Die sollen auf ihre silber-blau gefleckten Autos den Aufkleber "Internetkaffee" anpeppen.bmwbademen hat geschrieben: Na ja, ganz so einfach geht das ja nicht, wir leben ja schließlich in Deutschland![]()
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Und da unsere Regierung sooooo viel Geld über hat, sollen alle Streifenwagen ( früher grün, jetzt blau ) demnächst eine direkte Verbindung ins Internet haben um auf die vielen Datenbanken zuzugreifen. ?


Grüßle vom Bodensee
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- Michael (GF)
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genau...und dazu ein entsprechendes koffeinhaltiges Heißgetränk kostenlos anbieten. Wähernd die Rennleitung die Daten abfragt, kann der kontrollierte sich wenigstens aufwärmen......Kudenorientierung nennt man das 

Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
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- Thilo
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- Michael (GF)
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So, jetzt habe ich auch den "Mist" in den Händen....
Nach Zulassungsbescheinugung I darf ich ab jetzt auch nur einen 170er fahren.....obwohl ich (wie wohl die meisten K`ler) einen 180er serienmäßig montiert habe.
1. Versuch Licht in das dunkle zu bekommen -> Polizei fragen, was bei einer Kontrolle passiert.
Antwort in Kurzfassung (unfreundlich):
"Da werden Sie wohl eine Möngelanzeige bekommen, da ja in den Papieren nur ein 170er eingetragen ist"
Zu Hause angekommen dann mal etwas genauer angesehen, das Geheimnis steckt meiner Meinung nach im Kleingedruckten auf der Rückseite:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Daraus folgere ich das die Rennleitung immer die EG Betriebserlaubnis einsehen muss um korrekt kontrollieren zu können, da die Daten in den Papieren nicht abschließend sind. Wie sie an diese kommen kann nicht mein Problem sein.....
Ich habe mir zur Sicherheit auch den alten Schein aushändigen lassen, dieser ist kleiner und robuster als eine Kopie vom alten Brief. Bei einer Kontrolle mache ich erstmal "die Unschuld vom Lande" und warte ab, was die Rennleitung macht. Aber die letzten 7 Jahre bin ich nur 1 x angehalten worden.
Interessanter wird die Frage nach der HU sein....: Hat der TÜV/Dekra auch Zugriff auf die Daten vom KBA????
Das werde ich am Samstach beim TÜV-Tag in WF die Herren im Kittel mal fragen......
Nach Zulassungsbescheinugung I darf ich ab jetzt auch nur einen 170er fahren.....obwohl ich (wie wohl die meisten K`ler) einen 180er serienmäßig montiert habe.
1. Versuch Licht in das dunkle zu bekommen -> Polizei fragen, was bei einer Kontrolle passiert.
Antwort in Kurzfassung (unfreundlich):
"Da werden Sie wohl eine Möngelanzeige bekommen, da ja in den Papieren nur ein 170er eingetragen ist"
Zu Hause angekommen dann mal etwas genauer angesehen, das Geheimnis steckt meiner Meinung nach im Kleingedruckten auf der Rückseite:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
Daraus folgere ich das die Rennleitung immer die EG Betriebserlaubnis einsehen muss um korrekt kontrollieren zu können, da die Daten in den Papieren nicht abschließend sind. Wie sie an diese kommen kann nicht mein Problem sein.....
Ich habe mir zur Sicherheit auch den alten Schein aushändigen lassen, dieser ist kleiner und robuster als eine Kopie vom alten Brief. Bei einer Kontrolle mache ich erstmal "die Unschuld vom Lande" und warte ab, was die Rennleitung macht. Aber die letzten 7 Jahre bin ich nur 1 x angehalten worden.
Interessanter wird die Frage nach der HU sein....: Hat der TÜV/Dekra auch Zugriff auf die Daten vom KBA????
Das werde ich am Samstach beim TÜV-Tag in WF die Herren im Kittel mal fragen......
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Michael
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Michael (GF) hat geschrieben:So, jetzt habe ich auch den "Mist" in den Händen....
Antwort in Kurzfassung (unfreundlich):
"Da werden Sie wohl eine Möngelanzeige bekommen, da ja in den Papieren nur ein 170er eingetragen ist.




Dann traeumt er nachts von mir. So eine inkompetente Pfeiffe lebt nicht lange von meinem Steuergeld.


Den schick ich zurueck in die Grundschule.








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@Henning
Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung wird vom Hersteller des Fahrzeugs beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) eingereicht und liegt DORT vor.
@Thilo
Der Kerl hatte 2 Silbersterne auf jeder Schulter...aber trotzdem keine Ahnung.
Das mag ja noch was werden.....
Stell Dir vor, Du kommst in der Eifel uder einer anderen "Motorradgegend" in eine der beliebten Schwerpunktkontrollen.....
Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung wird vom Hersteller des Fahrzeugs beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) eingereicht und liegt DORT vor.
@Thilo
Der Kerl hatte 2 Silbersterne auf jeder Schulter...aber trotzdem keine Ahnung.
Das mag ja noch was werden.....
Stell Dir vor, Du kommst in der Eifel uder einer anderen "Motorradgegend" in eine der beliebten Schwerpunktkontrollen.....
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Michael
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Dann werde ich nicht vorher Ruhe geben, bis er einen Pickel weniger hat. hihi.
Das waere nicht der Erste
Nur um etwas klar zu stellen:
Ich bin KEIN Polizistenhasser.
Wenn aber einer meint, nur weil er eine Uniform traegt kann er mit uns machen , was er will, erklaere ich ihm den Krieg. Egal wieviel Pickel.
Leider erlebe ich immer wieder welche. die uebers Ziel hinausschiessen.
Willkuer muss mann sich nicht gefallen lassen.
Mein Tipp an alle. Sammelt ausreichend Infos, verteilt sie im Netz, dann sind wir gemeinsam geruestet.
Uebrigens: Hunde, die bellen, beisen nicht


Das waere nicht der Erste


Nur um etwas klar zu stellen:
Ich bin KEIN Polizistenhasser.
Wenn aber einer meint, nur weil er eine Uniform traegt kann er mit uns machen , was er will, erklaere ich ihm den Krieg. Egal wieviel Pickel.


Leider erlebe ich immer wieder welche. die uebers Ziel hinausschiessen.

Willkuer muss mann sich nicht gefallen lassen.
Mein Tipp an alle. Sammelt ausreichend Infos, verteilt sie im Netz, dann sind wir gemeinsam geruestet.



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Nur du siehst ja an Michaels Antwort, dass die Herren sich gerade versuchen vor Inkompetenz zu uebertrumpfen.
Ich denke auch, wenn der Herr lernwillig ist, kann er bei uns beim Kontrollieren sogar etwas lernen.




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So, dann möchte ich jetzt etwas Licht in das Dunkel bringen:
Auszug aus dem Jahresbericht des KBA 2004:
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen¬kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheini-gung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi¬nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Der gesamte Auszug bezgl. der neuen Zulassungsbescheinigung kann H I E R nachgelesen werden.
Da ich nun auch betroffen bin habe ich einfach mal beim KBA angerufen und mit dem netten Herrn Hansen telefoniert.
Kernaussage:
Es ist Richtig, das die Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung I+II nicht abschließend ist, aber andere Größen aber gemäß Betriebserlaubnis (wird duch KBA erteilt und liegt dort vor) möglich sind.
Das hatte ich ja nach lesen der Dokumente bereits richtig interpretiert
Die Polizei hat für sich sicherzustellen auf die vollständigen Daten (also auch die Reifengrößen die nicht in der Zulassungsbescheinigung I gelistet sind) zugreifen zu können. Wie sie das anstellt ist aber IHR Problem und derzeit noch nicht abschließend geklärt geschweige denn sichergestellt. Die Polizei MUSS dem Konntrollierten Kraftfahrer zweifelsfrei nachweisen, dass er eine falsche Reifengröße montiert hat. Erst dann darf sie geeinnete Maßnahmen (z.B. Mängelanzeige) treffen. Bestehen Zweifel (z.B. hat sie bei einer Kontrolle keinen Zugriff auf die vom KBA erteilte Betriebserlaubnis (mit den alternativen Größen) DARF die Polizei kene Maßnahmen vornehmen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Polizei nicht in der Lage ist die korrekten Daten bei einer Verkehrskontrolle abzurufen. An einer Lösung des Problems wird aber gearbeitet.
Leute, seht also einer Kontrolle in Sachen Reifengrößen "gelassen" entgegen
Der TüV hat für die HU Zugriff auf die Daten vom KBA, daher sollte es hier keine Probleme geben.
Die Gesamtproblematik besteht "nur" bei Fahrzeugen älteren Datums ohne CoC.
zu dumm, ist doch der überwiegende Fahrzeugbestand in unserem Land noch ohne CoC
Jetzt alles klar ???????
Auszug aus dem Jahresbericht des KBA 2004:
Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifen¬kombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheini-gung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombi¬nationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Der gesamte Auszug bezgl. der neuen Zulassungsbescheinigung kann H I E R nachgelesen werden.
Da ich nun auch betroffen bin habe ich einfach mal beim KBA angerufen und mit dem netten Herrn Hansen telefoniert.
Kernaussage:
Es ist Richtig, das die Reifengröße in der Zulassungsbescheinigung I+II nicht abschließend ist, aber andere Größen aber gemäß Betriebserlaubnis (wird duch KBA erteilt und liegt dort vor) möglich sind.
Das hatte ich ja nach lesen der Dokumente bereits richtig interpretiert
Die Polizei hat für sich sicherzustellen auf die vollständigen Daten (also auch die Reifengrößen die nicht in der Zulassungsbescheinigung I gelistet sind) zugreifen zu können. Wie sie das anstellt ist aber IHR Problem und derzeit noch nicht abschließend geklärt geschweige denn sichergestellt. Die Polizei MUSS dem Konntrollierten Kraftfahrer zweifelsfrei nachweisen, dass er eine falsche Reifengröße montiert hat. Erst dann darf sie geeinnete Maßnahmen (z.B. Mängelanzeige) treffen. Bestehen Zweifel (z.B. hat sie bei einer Kontrolle keinen Zugriff auf die vom KBA erteilte Betriebserlaubnis (mit den alternativen Größen) DARF die Polizei kene Maßnahmen vornehmen.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die Polizei nicht in der Lage ist die korrekten Daten bei einer Verkehrskontrolle abzurufen. An einer Lösung des Problems wird aber gearbeitet.
Leute, seht also einer Kontrolle in Sachen Reifengrößen "gelassen" entgegen
Der TüV hat für die HU Zugriff auf die Daten vom KBA, daher sollte es hier keine Probleme geben.
Die Gesamtproblematik besteht "nur" bei Fahrzeugen älteren Datums ohne CoC.
zu dumm, ist doch der überwiegende Fahrzeugbestand in unserem Land noch ohne CoC
Jetzt alles klar ???????
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Michael
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