Benny hat geschrieben:Hallo Archie,
sieht ganz gut aus,
wo und wie hast du die Ein/Ausschaltung gemacht?
Gruß Benny
Hallo Benny
Kein Problen,der Fernscheinwerfer wird mit an den serienmäßigen Schalter gebaut ,für den Nebelscheinwerfer gibts eine Kippschalter mit im Bausatz, den man überall unterbringen kann.Siehe http://www.katemann.info/weiter1.htm
Das einzige Problem ist, das du die Scheinwerfer nur als Pärchen kriegst (sind halt für PKW`s gedacht) aber falls du Interesse hast , ich hab ja noch einen "Mischsatz".
Die Scheinwerfer passen übrigens an der K ohne große Umbauten es werden einfach vorhandene Verschraubungen mitgenutzt.
wie sieht das denn zulassungsrechtlich aus? Nach § 50 StVZO dürfen Motorräder doch nur einen Scheinwerfer haben. Was sagt der TÜV dazu? Ist da eine ABE bei, dass man die Dinger so anbauen darf? Dürfen die überhaupt angebaut werden?
Hallo K ler,
ich habe meine Zusatzscheinwerfer beide als Nebellicht deklariert. Weder TÜV noch unsere "Rennleitung" hat je mal etwas beanstandet und ich fahre immer mit vollem Licht.
Habe übrigens die kleinen Runden an der gleichen Stelle montiert.
Kommt darauf an wo du die Lampen holst. Bei Conrad ca 40€ bei Verholen das Doppelte und im Baumarkt ca. 20 €.
Anschließen : ?
Wie würde Helmi sagen "schwarz ist rot und plus ist minus" wenn du damit klar kommst kein Problem, ansonsten "Gelbe Seiten"
Sieht echt gut aus , was kostet der Spaß? Kommt mann mit der Anbauanleitung problemlos klar?
Hallo Palle
Die Markenscheinwerfer von Hella sind verhältnismäßig preiswert mit ca 65€ , leider mußt du um beide Scheinwerfer TÜV-Konform anzuschließen von jeder Sorte einen Satz kaufen,zwei gleiche sind unzulässig und bringen auch nix-:( ,hier müssen sich 2K-Fahrer zusammentun um jeweils eine Satz zu bekomen.
Bei Interesse bitte PN, dann werden wir uns wohl einig
K-Grüsse
Archie
Ps. Das Anbauen ist einem ein wenig geübten Schrauber locker zuzutrauen, da ich aber für solche Sachen an jeder Hand fünf Daumen habe hats mein für mich erledigt.
Zwei Nebelscheinwerfer sind nach EG recht zulässig wenn die Maschine eine EG Zulassung hat. Das haben die Kisten in der Regle aber. Beanstandet werden kann aber das Einschalten ohne Nebel.
DieterSiever hat geschrieben:
Zwei Nebelscheinwerfer sind nach EG recht zulässig wenn die Maschine eine EG Zulassung hat. Das haben die Kisten in der Regle aber.
Dieter
Hallo Dieter
Du hast natürlich Recht aber der Nutzwert und die Helligkeit von zwei Nebelscheinwerfern ist nicht allzu hoch oder ?
der Nutzwert und die Helligkeit von zwei Nebelscheinwerfern ist nicht allzu hoch oder
Hi Archie,
das kommt darauf an wo Du das Licht haben möchtest. Wenn Du mehr mehr Licht vor der Maschine haben möchtest sind die Nebelwerfer schon recht nützlich. Als Fernlichtersatz natürlich nicht.
Sehen ja echt super aus die Zusatzscheinwerfer.
Bin Handwerklich nicht gerade ungeschickt, aber was ich mich
nicht getraue ist da am elektrisch meiner dicken rum zu fingern.
Ist dies wirklich kein Problem? Hat jemand eventuell eine Anleitung
wie und wo er alles anhängt.
Danke und schönes touren