habe eben mehr per Zufall auf der BMW-Webside rumgeschnüffelt und auch festgestellt, daß hier Reifenfreigaben einzusehen sind. Der allseits beliebte Pilot Road ist auch dabei (ich fahre ihn schon recht fleißig ).
Zu meinem Erstaunen muß er lt. BMW ein Teilegutachten über sich ergehen lassen (siehe Fußnote 3). Lt. Michelin ist er mit Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgerüstet (die ich auch habe....) Also die Verwirrung ist komplett.
Darf ich nun oder besser doch nicht? Auch der TÜV in Hamburg und Nürnberg wußte zumindest telefonisch keinen echten Rat.
Mhhhh....was sagt ihr dazu?
Grüße
Andreas
PS: Oder soll ich ihn mir selber freigeben? Fahren tut er nämlich super !
Hallo Andreas ,
laut Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin mit der Nr.010/2002 ist der Reifen MPR für die K1200RS freigegeben und somit bindend , denn wo soll man denn noch überall nachschauen .
Orginaltext : Zitat
" Die Michelin Reifenwerke KGaA bescheinigt,daß gegen die Verwendung nachstehender Reifenkombination keinerlei
technische Bedenken bestehen . Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges nach §29u.§31 StVZO erlischt durch die Umrüstung nicht,sofern auch die nachstehenden Auflagen , soweit angegeben,berücksichtigt werden . "
So halte ich dies einfach , habe die Bescheinigung vom MPR dabei und alles ist gut .