Hallo K,ler
Die "TUEV-Ecke" (nicht die offizielle Tuev-Home-page)
bietet jetzt einen Online-Ueberblick zu allen Zulassungs-
vorschriften - eine echte Fundgrube in jedem Umbau-Fall.
http://www.tuev-ecke.de
Ich denke da an Um-oder Anbauarbeiten in der Winterzeit
an unserer K.
Gruß
juergen
Umbauen:TUEV-u.Zulassungsvorschr. online
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Die Erleuchtung
Hallo Juergen,
absolut intressant, besonders die Rübrik Scheinwerfer
Also erlaubt sind nach der Datenbank zwei Fernscheinwerfer
in dem Fall der orginale H3 der K und ein zusätzlicher externer
Fernscheinwerfer dessen Abstand nicht größer als 20cm vom
orig eingebauten ist.
Und es ist nur ein Nebelscheinwerfer zugelassen !
MV bietet ein zweier Set an - wie geht das ?
Da zwei montierte Nebel od. Breitband H3 Scheinwerfer, die zum
Ablendlicht geschaltet sind, nach TÜA/TÜV nicht erlaubt sind.
Ich hatte das auch irgendwo gelesen man könnte die MRD´s mit einem
Schienenfahrzeug verwechseln.
Aber so dürfte auch der zusätzlich tiefer angebrachte Nebel/Breitband
nicht zugleich mit einem zusätzlichen Fernlicht und dem orig. Fernlicht brennen.
Ich hoffe euch ist allen ein Licht aufgegangen, Happy Christmas
Max
absolut intressant, besonders die Rübrik Scheinwerfer
Also erlaubt sind nach der Datenbank zwei Fernscheinwerfer
in dem Fall der orginale H3 der K und ein zusätzlicher externer
Fernscheinwerfer dessen Abstand nicht größer als 20cm vom
orig eingebauten ist.
Und es ist nur ein Nebelscheinwerfer zugelassen !
MV bietet ein zweier Set an - wie geht das ?
Da zwei montierte Nebel od. Breitband H3 Scheinwerfer, die zum
Ablendlicht geschaltet sind, nach TÜA/TÜV nicht erlaubt sind.
Ich hatte das auch irgendwo gelesen man könnte die MRD´s mit einem
Schienenfahrzeug verwechseln.


Aber so dürfte auch der zusätzlich tiefer angebrachte Nebel/Breitband
nicht zugleich mit einem zusätzlichen Fernlicht und dem orig. Fernlicht brennen.
Ich hoffe euch ist allen ein Licht aufgegangen, Happy Christmas
Max
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Re: Die Erleuchtung
Ich habe ja unter anderen An- und Umbauten auch die Nebelscheinwerfer von MV am Mopped.Max (MTK) hat geschrieben:Und es ist nur ein Nebelscheinwerfer zugelassen !
MV bietet ein zweier Set an - wie geht das ?
Da zwei montierte Nebel od. Breitband H3 Scheinwerfer, die zum
Ablendlicht geschaltet sind, nach TÜA/TÜV nicht erlaubt sind.
Heute war mal Zeit und Gelegenheit den TÜV (NRW) zu besuchen und die erste HU machen zu lassen.
"Mehr als meckern kann er nicht" habe ich mir gedacht und alles so gelassen wie ich auch sonst rumfahre.
Nach den Scheinwerfern hat der Prüfer denn auch prompt gefragt, ich habe die Dinger als
Nebelscheinwerfer deklariert und nachdem er sich kurz darüber gewundert hat,
daß man bei der GT das Abblendlicht nicht ausschalten kann war es das dann.
Keine Mängel, Plakette erteilt.
Die Fussrastentieferlegung für die Sozia hat er genauso ignoriert (obwohl er auf der Suche
nach der Fahrgestellnummer mit der Nase direkt davor war) wie die eigenwillige
Schaltung der Nebelscheinwerfer über den Blinkerrücksteller.
Morgen gehts dann wieder zwecks bastelns in die Garage - Navi anbauen.

Frohe Ostern!
bye,
Heiko
Heiko
- Peter
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da lach ich doch mal mit
.. supi.
da lach ich doch mal mit
find ich klasse.
der tüv vor ort hat mehr verdient.
stellt sich aber die frage, ob man hinterher beweisen kann, das bestimmte dinge vor dem letzten tüv-besuch auch schon dran waren???
gruß
peter
da lach ich doch mal mit

find ich klasse.
der tüv vor ort hat mehr verdient.
stellt sich aber die frage, ob man hinterher beweisen kann, das bestimmte dinge vor dem letzten tüv-besuch auch schon dran waren???
gruß
peter