Hallo miteinander,
ich erhoffe mir einfach hier Tipps und Erfahrungen zu erhalten.
Fakt ist, ich habe mir meine neue RT bei Schwäbisch Hall gekauft, bestes Angebot dort über einen Vorführer bekommen - soweit so gut.
Das Ding läuft super, tolles Motorrad, jetzt 1740 km auf der Uhr - nur habe ich mich gewundert, warum ich nicht lange sitzen kann. Dann habe ich mal den Sozius mit meinem Fahrersitz verglichen - Sozius alles gut, Fahrersitz Mulde - vorne noch alles schön fest und dann sitz ich anfangs schon tiefer. Video gemacht, meinem Händler das per Mail mitgeteilt, es wurde sofort durch eine Dame reagiert, dann war ein Motorradverkäufer da (mein Ansprechpartner k) und schließlich sollte das zum Serviceberater weitergehen, dann war Ende in der Informationskette.
In Nürnberg, wohne hier ca, 40 km entfernt, anfangs das selbe Spiel, nur erst kam gar nichts. Zu BMW München Kontakt aufgenommen, der hat dann erreicht, dass erst nach einer Absage (Sitzbank von Garantie ausgeschlossen) sich jetzt doch der Sache angenommen wird. Ich meinte nur. " nach 1740 km die Sitzbank durchgesessen und keine Garantie - Armutszeugnis für BMW. Jetzt soll ich das gute Stück zumindest mal vorbeibringen - Ich denke, wenn hier was abgelehnt werden sollte, dann wäre wohl der Anwalt dran und die Saison vorbei. Oder aber ne Sitzbank bei Wunderlich kaufen, aber BMW wäre fein heraus. Mein Bike ist noch nicht mal 1 Jahr alt, 3 Jahre Garantie. Was habt ihr denn für Erfahrungen in Garantiesachen gemacht? Wäre mal für mich sehr interessant zu wissen.
Beste Grüße
Jan
Garantiesache R1300RT
- joerg58kr
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Re: Garantiesache R1300RT
Nun, bei BMW gibt es erst einmal keine Garantie, sondern eine auf 3 Jahre erweiterte Gewährleistung,
Sorry, um der Begrifflichkeiten.
Aber eine Garantie ist, wie auch eine Kulanz immer eine freiwillige Leistung
Ganz anders bei der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung. In wie weit BMW bei der Verlängerung auf 3 Jahre wieder die Regel selbst bestimmt, steht auch wieder auf einem anderen Blatt.
Verschleißteile und Verbrauchsstoffe sind sinnigerweise i.d.R. auch aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Sonst könnte jeder Vielfahrer nach 3 Monaten ein paar neue Reifen fordern oder nach X-Kilometern ein Satz Bremsbeläge.
Was jetzt wozu gehört, bzw. mit abgedeckt ist oder nicht, bzw. ausgeschlossen ist, sollte im Kleingedruckten deines Kaufvertrages, ggf. auch in einem Aushang bei deinem Händler stehen. Der ist in erster Linie dein Vertragspartner und damit auch Ansprechpartner. Bei einer Werks-NL sieht dies schon wieder etwas anders aus. Dort könnte es sogar BMW direkt sein.
Früher hat BMW auch noch eine sog. "Anschlussgarantie" angeboten, wo es sich wirklich um eine Garantieleistung gehandelt hat, dort wurden dann ein Vertrag mit CarGarantie (CG) abgeschlossen. Diese war dann doch auf den 2. Blick sehr eingeschränkt, wenn man sich das Kleingedruckt ansah.
Es kann also durchaus sein, dass Sitzbänke wie eben auch Reifen, von der gesetzlichl. Gewährleistung ausgeschlossen sind. Dann kann man nur noch auf die freundliche Kulanz des Händlers bzw. BMW-Motorrads hoffen. Dann erreicht man allerdings mit einem harschen Ton eher das Gegenteil - wie schon geschrieben Kulanz ist freiwillig.
Sorry, um der Begrifflichkeiten.
Aber eine Garantie ist, wie auch eine Kulanz immer eine freiwillige Leistung
Ganz anders bei der 2 jährigen gesetzlichen Gewährleistung. In wie weit BMW bei der Verlängerung auf 3 Jahre wieder die Regel selbst bestimmt, steht auch wieder auf einem anderen Blatt.
Verschleißteile und Verbrauchsstoffe sind sinnigerweise i.d.R. auch aus der Gewährleistung ausgeschlossen. Sonst könnte jeder Vielfahrer nach 3 Monaten ein paar neue Reifen fordern oder nach X-Kilometern ein Satz Bremsbeläge.
Was jetzt wozu gehört, bzw. mit abgedeckt ist oder nicht, bzw. ausgeschlossen ist, sollte im Kleingedruckten deines Kaufvertrages, ggf. auch in einem Aushang bei deinem Händler stehen. Der ist in erster Linie dein Vertragspartner und damit auch Ansprechpartner. Bei einer Werks-NL sieht dies schon wieder etwas anders aus. Dort könnte es sogar BMW direkt sein.
Früher hat BMW auch noch eine sog. "Anschlussgarantie" angeboten, wo es sich wirklich um eine Garantieleistung gehandelt hat, dort wurden dann ein Vertrag mit CarGarantie (CG) abgeschlossen. Diese war dann doch auf den 2. Blick sehr eingeschränkt, wenn man sich das Kleingedruckt ansah.
Es kann also durchaus sein, dass Sitzbänke wie eben auch Reifen, von der gesetzlichl. Gewährleistung ausgeschlossen sind. Dann kann man nur noch auf die freundliche Kulanz des Händlers bzw. BMW-Motorrads hoffen. Dann erreicht man allerdings mit einem harschen Ton eher das Gegenteil - wie schon geschrieben Kulanz ist freiwillig.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015
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BigMama
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Re: Garantiesache R1300RT
Wenn alle Stricke reißen und Dir keiner entgegenkommen sollte, würde ich zu einem Sattler gehen und den Sitz - nach meinen Proportionen und Wünschen - zurecht machen lassen. Das kostet wahrscheinlich nur die Hälfte einer Ersatzsitzbank und bietet dafür maximalen Sitzkomfort. Außerdem hättest Du bei einem Sattler wieder 2 Jahre Gewährleistung auf seine Arbeit.
- joerg58kr
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Re: Garantiesache R1300RT
Na ja, er hatte ja schon bei seiner K16GT besondere Ansprüche an die Sitzbänke. Vielleicht ist dort ein individueller Umbau/Anpassung wirklich die bessere Wahl 
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