R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

Alles, was mit der Technik dieser Motorenreihen zu tun hat
Antworten
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#1 Beitrag von groeg »

Ich habe mein Integral-ABS bei meiner R1100S aus Bj. 2003 ausgebaut. (Verbaut auch in allen R1150x) ca. zwischen 2000 und 2006. Die Argumente gegen Ausbau des ABS sind allseits, also auch mir, bekannt. Ich habe mich schweren Herzens für den Ausbau entschieden, weil das FTE-ABS Modul von BMW nicht mehr lieferbar ist, und eine Reparatur bei dem für das FTE Modul einzig lizensierten Betrieb bereits die zweite (teure) binnen 3 Jahren gewesen wäre. 3x hatte ich das Schreckmoment, dass die Bremskraft ohne Vorwarnung weg war. Ein monströses Erlebnis!
Der Ausbau des ABS sei möglich, so einschlägige Foren, weil die R1100S sowohl mit, als auch ohne ABS ausgeliefert wurde. In der Zulassung steht nichts über ABS drin. Einschlägige Foren meinten trotzdem, man müsse das ABS in den Zulassungspapieren eintragen lassen, ansonsten die Betriebserlaubnis erlöschen würde.
Ich habe das Modul incl. aller Komponenten wie Bremsleitungen (Stahl), und vorderen Sensor mit ABS-Ring entfernt. Danach waren nur neue Verbindungen zwischen Bremspumpen und Bremszangen herzustellen, wofür es original BMW Teile gibt, aber wer kann, kann dies auch mit Stahlleitungen 4,75mm an den vorhandenen Verteilerstücken am Rahmen bewerkstelligen. Die Bördelungen sind alle Typ DIN F, auch wenn die eine Verschraubung 12mm ist, statt sonst 10mm. Statt dem ABS Sensorring am Vorderrad benötigt man 5 Stahlscheiben 1mm Stärke. Wie man das im Einzelnen alles macht, auch die Elektronik umstrickt, findet man im Forum Power-Boxer.

Die Bremskräfte in Hand- und Fußhebeln sind nun rein mechanisch/hydraulisch gefühlt gleich geblieben und sehr gut dosierbar. Angeblich sei die hintere Bremspumpe bei Nicht-ABS Modellen 1 oder 2 mm im Durchmesser kleiner gegenüber der ABS Version. Das bedeutet theoretisch mehr Kraftaufwand am Fußhebel bei gleichem hydraulischem Druck. Allerdings baut auch der größere Durchmesser der ABS-Version spielend die Kraft bis zum Blockieren des Hinterrads auf. Ich kann keinen Unterschied zu vorher ABS-Servomotor feststellen. Vorne ist die Bremspumpe von ABS und Nicht-ABS Modellen identisch. Die Bremse ist super, auch wenn BMW dransteht, ist es wohl eine Brembo. 2x 4Kolben je Sattel mit super Bremskraft, so man braucht.

Beim TÜV wollte ich das ABS austragen lassen, was der TÜV Ingenieur verweigerte. Dann allerdings stellte sich heraus, dass unter der FIN der Zulasungspapiere nicht hinterlegt ist, jedenfalls nicht beim TÜV, ob mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde. Daher erübrigte sich eine Austragung. Ich bekam TÜV und der nette Ingenieur wünschte mir allzeit gute Fahrt.

Fazit: wer den Ausbau machen will oder muss, der sollte alles restlos entfernen was nach ABS aussieht oder blinken könnte und sich erkundigen, ob unter der FIN des Fahrzeugscheins ein ABS überhaupt ausgewiesen ist. Falls nicht, und das Fahrzeug wahlweise mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde, gibt es offenbar keinen Grund für eine Änderungsabnahme.
Viele Grüße
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#2 Beitrag von groeg »

es muss natürlich heißen: ..."man müsse den AUSBAU des ABS in den Papieren eintragen lassen, ansonsten würde die Betriebserlaubnis erlöschen"
icke1261
Beiträge: 31
Registriert: 13. Mai 2021, 18:46
Mopped(s): R1100R
Wohnort: San Fulgencio

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#3 Beitrag von icke1261 »

Soweit ich weiss war ABS bei den 1100er Moppeds ne Option, keine Vorschrift... steht jedenfalls in meinen spanischen Papieren. Wir schmeissen das Gelump hier raus und ersetzen die Bremsleitungen gg Stahlflex
Benutzeravatar
joerg58kr
Moderator
Beiträge: 3862
Registriert: 4. Januar 2003, 09:29
Mopped(s): R12RS 06/15 K54, F800ST 01/12
Wohnort: 63654 Düdelsheim

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#4 Beitrag von joerg58kr »

Das Integral ABS mit BKV von FTE automotive (CORA BB) war nur beim RT bzw. CL Boxer sowie den K-Modellen serienmäßig. Bei allen anderen Boxern (1150er) war es Sonderausstattung und musste extra bestellt/bezahlt werden. Daher ist ein Ausbau zumindest bei diesen Modellen verhältnismäßig simpel, auch was die Ein-/Austragung angeht. Ob es sinvoll ist ... :roll:
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
Wiki
Taurus1
Beiträge: 335
Registriert: 25. September 2018, 09:43
Mopped(s): R1150r Rockster
Wohnort: TR

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#5 Beitrag von Taurus1 »

groeg hat geschrieben: 21. März 2025, 19:54 ...
Beim TÜV wollte ich das ABS austragen lassen, was der TÜV Ingenieur verweigerte. Dann allerdings stellte sich heraus, dass unter der FIN der Zulasungspapiere nicht hinterlegt ist, jedenfalls nicht beim TÜV, ob mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde. Daher erübrigte sich eine Austragung. Ich bekam TÜV und der nette Ingenieur wünschte mir allzeit gute Fahrt.

Fazit: wer den Ausbau machen will oder muss, der sollte alles restlos entfernen was nach ABS aussieht oder blinken könnte und sich erkundigen, ob unter der FIN des Fahrzeugscheins ein ABS überhaupt ausgewiesen ist. Falls nicht, und das Fahrzeug wahlweise mit oder ohne ABS ausgeliefert wurde, gibt es offenbar keinen Grund für eine Änderungsabnahme.
Viele Grüße
Da gibt es leider widersprüchliche Aussagen der Prüfer von "kann nicht ausgetragen werden" über "braucht man nicht austragen lassen" bis "kein Problem, trag ich dir aus".
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#6 Beitrag von groeg »

Taurus1 hat geschrieben: 23. März 2025, 18:10 Da gibt es leider widersprüchliche Aussagen der Prüfer von "kann nicht ausgetragen werden" über "braucht man nicht austragen lassen" bis "kein Problem, trag ich dir aus".
Möglicherweise gibt es nur deshalb widersprüchliche Aussagen von Prüfern, weil wir Fahrer unnötig um Prüfung/Austragung bitten.
Ich denke, BMW hat keine unterschiedlichen ABE´s beantragt für die R1100S ohne ABS oder wahlweise mit Sonderausstattung ABS.
Meine BMW unterscheidet sich nach Ausbau des ABS nicht von einer original werkseitigen BMW ohne ABS.

Und das war dann aus meiner Sicht für unser Forum die interessante Info des TÜV Ingenieurs: es gibt in dem Datensatz zu meinem Modell keinen ABS-"Zwang", also für ihn auch nicht ein fehlendes ABS zu bemängeln und für ihn deshalb auch nichts auszutragen.

Ich liebe Logik.
Taurus1
Beiträge: 335
Registriert: 25. September 2018, 09:43
Mopped(s): R1150r Rockster
Wohnort: TR

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#7 Beitrag von Taurus1 »

Wenn es immer nur so einfach wäre, aber Logik (und gesunder Menschenverstand) haben nicht immer was mit Gesetzen und Verordnungen zu tun.

Zumindest als ich das ABS aus meiner Rockster ausgebaut hatte, und auch später noch, waren sowohl bei Leebmann24 wie auch bei Baum-BMW im online Ersatzkatalog nach Eingabe der FIN die ABS Teile als passend, und die nicht ABS Teile entsprechend als nicht passend markiert (mittlerweile nicht mehr, hab's gerade geprüft).
Also muss das Aussstattungsdetail "mit ABS" auch irgendwo mit der FIN hinterlegt sein, es wäre naheliegend, wenn die Prüforganisationen darauf auch zugreifen können. Warum das bei dir nicht der Fall ist, weiß ich nicht.
Bei mir (und anderen) ist es ausgetragen.
Wenn man nicht austragen kann, was nicht hinterlegt ist, war es vermutlich hinterlegt. Soviel zur Logik.

Da das ganze eine Änderung an der Bremsanlage, und damit an einem Sicherheitsrelevanten Teil ist, kann ich persönlich nur jedem raten, sich das ganze schwarz auf weiß absegnen zu lassen. Ansonsten können die rechtlichen und finanziellen Folgen im Falle eines Unfalls gravierend sein.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
Benutzeravatar
joerg58kr
Moderator
Beiträge: 3862
Registriert: 4. Januar 2003, 09:29
Mopped(s): R12RS 06/15 K54, F800ST 01/12
Wohnort: 63654 Düdelsheim

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#8 Beitrag von joerg58kr »

Welche Ausstattungen bei der Auslieferung vorhanden waren lassen sich über die bekannten VIN-Decoder eiegntlich sehr gut abrufen. Das sollte zur Not auch jeder Prüfingenieur können.
Sicher ist es bei einer R1100S nicht so ganz einfach, da es sie mit/ohne mehreren ABS-Varianten gibt. Durch die lange Bauzeit wurde sie halt zu erst mit dem ABS-2, dann eben I-ABS mit BKV (EVO-Bremse ab November 2000) oder eben ganz ohne ausgeliefert. Gerade weil damals noch etliche "Sportfahrer" meinten, ein ABS wäre Firlefanz und sie könnten es besser, wurde es von einigen verschmäht. Es war bei der "S" aber immer Sonderausstattung.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
Wiki
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#9 Beitrag von groeg »

ich gehe auch davon aus, dass unter der FIN der Auslieferungszustand des Fahrzeugs dokumentiert ist, gerade wegen der Ersatzteilidentifikation, oder meinethalben die Polizei bei der Identifizierung eines liegengelassenen Autos.
Allerdings ist die FIN eine andere Sache als die ABE. Ich denke daher, mein TÜV Ingenieur hält sich sinnigerweise an die ABE - und hat die dort aufgeführten Merkmale abgefragt. Es dürfte bei einem Auto auch z.B. der Ausbau einer Klimaanlage oder der Nebelscheinwerfer über die FIN festzustellen sein, aber mit der ABE hat das eher nichts zu tun.... Nur eines ist klar: was eingebaut ist, das muss funktionieren. Und wenn im Auto ein Schalter für die Nebelscheinwerfer vorhanden ist, dann müssen Nebelscheinwerfer auch eingebaut sein. Deshalb meine Vorgehensweise (s.o.): Identischer Zustand zu Nicht-ABS mit BMW Originalteilen. Haben wir hier keinen Juristen unter uns, der dazu etwas beitragen könnte?
Benutzeravatar
joerg58kr
Moderator
Beiträge: 3862
Registriert: 4. Januar 2003, 09:29
Mopped(s): R12RS 06/15 K54, F800ST 01/12
Wohnort: 63654 Düdelsheim

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#10 Beitrag von joerg58kr »

Genau aus diesem Grunde, weil es diese Modelle eben auch ohne ABS gab und dies zwar ein häufiges, aber eben auch nur eine Sonderausstattung war, ist es ja so einfach möglich, dass ABS auszubauen. Im Gegensatz zu den K-Modellen, wo das mehr oder weniger gleiche ABS halt Serie war und damit zur allgemeinen BE gehörte.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
Wiki
Taurus1
Beiträge: 335
Registriert: 25. September 2018, 09:43
Mopped(s): R1150r Rockster
Wohnort: TR

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#11 Beitrag von Taurus1 »

groeg hat geschrieben: 24. März 2025, 20:41 ... Deshalb meine Vorgehensweise (s.o.): Identischer Zustand zu Nicht-ABS mit BMW Originalteilen. Haben wir hier keinen Juristen unter uns, der dazu etwas beitragen könnte?
Die gleiche Vorgehensweise habe ich ja auch gemacht, abgesehen davon, dass ich den vorderen ABS-Ring noch spazieren fahre und den hinteren Bremszylinder gelassen habe.
Aber die Bremsleistung wurde vom Tüv für gut befunden.

Wenn man es genau nimmt, ist der Zustand tatsächlich trotzdem nicht hundertprozentig identisch (den Bremszylinder mal außen vor gelassen), weder bei meiner Rockster noch bei deiner S.
Immer noch unterschiedlich sind (was mir auf Anhieb einfällt): Bremsgriff mit Mikroschalter, Mikroschalter am Bremspedal, Kombiinstrument, Signalgeber für den Tacho, Kabelbaum und natürlich die Elektronik vom ABS.

Ja, ich weiß, dass ist Korinthenkacke, und hat mit der Funktion der Bremse jetzt nicht mehr direkt zu tun. Dementsprechend wollte mein Tüvie auch gar nichts davon wissen. Sein Anliegen war: Beide Bremsen müssen vernünftig funktionieren, das Bremslicht muss leuchten, wenn es leuchten soll, und der Umbau muss mechanisch/hydraulisch sauber durchgeführt sein.

Ich habe damals lange und heute auch ab und zu mal, wenn das Thema wieder irgendwo aufpoppt, geschaut, ob es irgendwo eine eindeutige juristische Aussage dazu gibt, bin aber bisher nicht mit etwas belastbarem fündig geworden.
Deswegen mein vorangegangener Rat: Abnahme und entsprechende Änderung der Fahrzeugpapiere, und dann kann euch keiner einen Strick draus drehen.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
Benutzeravatar
joerg58kr
Moderator
Beiträge: 3862
Registriert: 4. Januar 2003, 09:29
Mopped(s): R12RS 06/15 K54, F800ST 01/12
Wohnort: 63654 Düdelsheim

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#12 Beitrag von joerg58kr »

Es wird hier und wohl auch kaum in einem anderen Forum ein belastbare juristische Auskunft geben. Eine Rechtsberatung dürfen wir (auch kein Jurist) hier m.W. eh nicht machen. Im Endeffekt bekommt man eine verbindliche Auskunft nur bei der jeweiligen Prüforgansiation/-ingenieur. Denn der/die verteilt nachher seine Stempel und klebt seine Marke.
Also mit dem Grau-/Grün-/Rot-/Blaukittel absprechen, sauber austragen lassen, damit der nächste Prüfer nicht murrt und gut ist.

Die Voraussetzungen für die Maschinen ohne serienmäßiges ABS sind vorhanden. Bei allen anderen wird es halt schwieriger.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
Wiki
Benutzeravatar
TransalpTom
Beiträge: 15
Registriert: 22. Mai 2018, 23:59
Wohnort: Niederrhein

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#13 Beitrag von TransalpTom »

Ich habe das in der Fahrzeug ABE meiner R850R mal nachgesehen. Die Baureihe 259 mit ABE Nr G239 hatten ausschließlich optionales ABS und das ist nicht an die FIN gebunden.

Bei manchen Modellen / Herstellen kann man an der FIN sehen, ob das Fahrzeug mit ABS oder ohne ABS genehmigt wurde, weil ggf an einer Stelle der FIN ein entsprechender Buchstabe für "mit ABS" oder "ohne ABS" steht.

Bei o.g. Baureihe ist ein ABS Verbau nicht in der FIN erkennbar, somit entspricht das Fahrzeug auch bei ausgebautem ABS immer noch der Fahrzeug ABE. Da in der Zulassungsbescheinigung auch kein ABS eingetragen ist, gibt es auch keins, das man austragen muss.

(deutscher voreilender Gehorsam)

Bei der 1100er Baureihe wird das nicht anders sein, bei denn 1150ern habe ich nicht nachgesehen.

Wenn ich mal nachsehen soll, so gebt mir bitte die Schlüsselnummern bzw die ABE Nummer des entsprechenden Motorrades (steht in Feld K der Zulassungsbescheinigung) dann gucke ich mal nach

LG Tom
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#14 Beitrag von groeg »

bin jetzt erst wieder online. Danke TransalpTom für die Rückmeldung und das Angbot in der ABE nachzuschauen. Sehr gerne!
Die hier diskutierte ABE bzw. EG-Typgenehmigung der R1100S (Typ R 2s) lautet:

e1*92/61*0102*05

Gruß Georg
Benutzeravatar
TransalpTom
Beiträge: 15
Registriert: 22. Mai 2018, 23:59
Wohnort: Niederrhein

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#15 Beitrag von TransalpTom »

Moin,

Im EG-Typgenehmigungsbogen zu e1*92/61*0102*05 steht auf Seite 23 unter Punkt 7.4 "Andere Einrichtungen: wahlweise mit Integral ABS", d.h. inerhalb der selben Typgenehmigung ist das ABS optional und nicht vorgeschrieben.
Benutzeravatar
groeg
Beiträge: 81
Registriert: 25. Juli 2018, 21:26
Mopped(s): R 1100R, R1100 S

Re: R1100S ABS Ausbau ohne Erlöschen der Betriebserlaubnis

#16 Beitrag von groeg »

TransalpTom hat geschrieben: 3. April 2025, 22:12 Moin,

Im EG-Typgenehmigungsbogen zu e1*92/61*0102*05 steht auf Seite 23 unter Punkt 7.4 "Andere Einrichtungen: wahlweise mit Integral ABS", d.h. inerhalb der selben Typgenehmigung ist das ABS optional und nicht vorgeschrieben.
Tolles Forum, tolle Mitglieder, Danke!
Antworten