Für Motorräder mit EG-Typengenehmigung (CoC) gibt es keine Reifenfabrikatsbindung mehr, solange man die Reifen/Rad-Kombinationen bzw. Dimension die in dieser CoC angegeben sind einhält.
Also z.B. bei einer R1200R (LC) K53 vorne 120/70 ZR17 M/C (58W) TL, hinten 180/55 ZR 17 M/C (73W) TL
die R1200R (Lufti) K27 dürfte die Gleiche Bereifung haben.
Also keine Eintragung nötig, wenn man sich an die Vorgaben hält. Außer die möchtest natürlich einen 200er Schlappen aufziehen oder einen 150er Schmalspur Enduroreifen hinten
Bei älteren Fahrzeugen ohne EG-Typengenehmigung sieht es hingegen teilweise etwas anders aus.
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015
Halsatmer - ☺Knopf im Hals ☺
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