Marcellus hat geschrieben: 8. Februar 2023, 20:14
...beim Auto, da muss die abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abgenommen werden. Allerdings steht die ja nach hinten raus.
Hi, das ist nicht der Grund, sondern, dass sie das Kennzeichen verdecken kann:
Wenn ein Heckträger drauf sitzt, trägt der dann das Kennzeichen. Und ein Anhänger hat auch ein Kennzeichen, mit dem das Gespann identifiziert werden kann.
Wenn sie das nicht tut, darf sie selbstverständlich dran bleiben. Wie die fest montierte auch, da muss schon beim Anbau darauf geachtet werden, dass sie das Schild nicht verdeckt...steht jeweils in der ABE.
Also, wenn die Sozius-Fußrasten das Kennzeichen nicht verdecken, dürfen sie ausgeklappt bleiben, auch wenn keiner hinten drauf sitzt.
Außer wenn 1. April ist...
Schön, dass es hier auch Leute mit Humor gibt...
Schönen Gruß aus Duisburg vom
- Kalle -