Hi,
folgendes steht z.B. bei Continental auf der Seite:
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"Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21). Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.
Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!
Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"
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Mein Moped ist Baujahr 1995 und hat demnach keine EU-Zulassung. Ich verstehe es so, dass wenn ich den eingetragenen Reifen nicht mehr kaufen kann ich zwangsweise auf einen Nachfolger zurückgreifen muss. Dieser muss meiner Meinung nach eingetragen werden.
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Zum Road 5: Das Freigabe-Dokument zeigt keinen Road 5 für die R1100R auf, heißt also es gibt keine Freigabe für.
und jetzt?

Ich muss mal mit meinem TÜV Mann sprechen ob ich den jetzt nach der neuen Regelung trotzdem eingetragen bekomme.
Das nervt mich total an. Bei EU zugelassenen Fahrzeugen ist augenscheinlich alles egal und die "alten Kisten" haben gefühlt tausende von Einschränkungen.
Gruß