Michelin Road

Alles rund um die Reifen: Tests, Kommentare
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frd1976
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Michelin Road

#1 Beitrag von frd1976 »

Hallo,
habe aktuell den Michelin Road 3 auf meiner R1100R drauf, brauche aber einen neuen Satz Reifen.

Hat jemand auf der R1100R den Michelin Road 5 verbaut? Gibt es für diese Kombination eine Freigabe? Finde irgendwie nix.

Seit diesem Jahr muss ich mir die neuen Reifen ja eintragen lassen bei meinem alten Moped. :cry:

Gruß
senser
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Re: Michelin Road

#2 Beitrag von senser »

moin
soviel ich weiß ist eine Eintragung nur notwendig wenn sich die größe ändert
bitte berichtigt mich falls ich falsch liege
grüße senser

ps ich fahr den road 5 und bin mehr als zufrieden (hab aber ne r1200r)
gruß aus coburg
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#3 Beitrag von BMW-Hoschi »

Mein Freund ist bei DEKRA, er hat es mir erklärt.
Es gibt bei EU-Zulassungen/Homologationen keine Reifenbindung mehr.
Erkennbar an der e1-Nummer im Schein unter „K“.

AAAABER, ES MUSS EINE UNBEDENKLICHKEITSERKLÄRUNG MITGEFÜHRT WERDEN!!!

Zu deiner Frage fr1976, http://moto.permission.jfnet.de/MICHELIN/2150-H.pdf
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frd1976
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Re: Michelin Road

#4 Beitrag von frd1976 »

Hi,

folgendes steht z.B. bei Continental auf der Seite:
_______
"Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21). Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"
_______

Mein Moped ist Baujahr 1995 und hat demnach keine EU-Zulassung. Ich verstehe es so, dass wenn ich den eingetragenen Reifen nicht mehr kaufen kann ich zwangsweise auf einen Nachfolger zurückgreifen muss. Dieser muss meiner Meinung nach eingetragen werden.
_________________
Zum Road 5: Das Freigabe-Dokument zeigt keinen Road 5 für die R1100R auf, heißt also es gibt keine Freigabe für.
und jetzt? :-(
Ich muss mal mit meinem TÜV Mann sprechen ob ich den jetzt nach der neuen Regelung trotzdem eingetragen bekomme.

Das nervt mich total an. Bei EU zugelassenen Fahrzeugen ist augenscheinlich alles egal und die "alten Kisten" haben gefühlt tausende von Einschränkungen.

Gruß
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#5 Beitrag von BMW-Hoschi »

Nehmen wir die angesprochene Größe, sollte jedem einleuchten, dass das fahrlässig wäre eine 180er Reifen auf eine 3“ Felge drauf zu quetschen.
Das soll vermieden werden.
Es sind nur noch die Größen zugelassen die im Schein aufgeführt sind.
Wenn du einen Reifen der dir gefällt im Gutachten findest sollte die Eintragung bzw der Betrieb erlaubt sein.
Bauart, diagonal oder radial.

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorra ... raeder.pdf
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frd1976
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Re: Michelin Road

#6 Beitrag von frd1976 »

d.h. also es geht gar nicht um ggf. ein Nachfolgemodell des Reifens in gleicher Größe für die eine Reifenfreigabe besteht. Nur wenn sich die Reifendimensionen ändern ist eine Eintragung Pflicht.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#7 Beitrag von BMW-Hoschi »

Ich fahre nichts ohne Unbedenklichkeitserklärung
Soccerkojak
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Re: Michelin Road

#8 Beitrag von Soccerkojak »

frd1976 hat geschrieben: 30. Oktober 2020, 13:05 d.h. also es geht gar nicht um ggf. ein Nachfolgemodell des Reifens in gleicher Größe für die eine Reifenfreigabe besteht. Nur wenn sich die Reifendimensionen ändern ist eine Eintragung Pflicht.

Habe ich das so richtig verstanden?

Gruß
das hast Du richtig verstanden..
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#9 Beitrag von BMW-Hoschi »

Falsch!
Nur wenn ein Unbedenklichkeitsgutachten vorliegt darf man in Deutschland den Reifen fahren. (Außer Sonderfall)
Wir sind in Deutschland und da ist alles reguliert.
Einfach einen Reifen aufziehen ist nicht.
Fahr zur Prüforganisation und frag nach.
Ich lass mich gerne etwas besserem belehren.
Aber nachdem ich mit Conti, TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS, Stopp, BMW noch herum telefoniert habe, im Polizeipräsidium, bei der Zulassungsbescheinigung nachgefragt habe.
Alles das gleiche: Unbedenklichkeitserklärung oder Eintragung.

Ansonsten würde ich mich jetzt mal ganz frech auf die Aussage von diversen Herrn hier berufen!
Entweder es steht kein Reifen im Schein, auch keine Bemerkung in Feld 22 (der Sonderfall), oder es steht da was.
Und sowie da was steht sind die Reifen gesetzt!

Es ist halt mal so!
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frd1976
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Re: Michelin Road

#10 Beitrag von frd1976 »

Jetzt wird's aber spannend. Was ist den der Unterschied zwischen einer Reifenfreigabe und einem Unbedenklichkeitsgutachten?
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#11 Beitrag von BMW-Hoschi »

Die Reifenfreigabe findest du im Schein.
Das Unbedenklichkeitsgutachten beim Reifenhersteller.
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frd1976
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Re: Michelin Road

#12 Beitrag von frd1976 »

Ah ok. falsche Begrifflichkeit verwendet.
BMW-Hoschi

Re: Michelin Road

#13 Beitrag von BMW-Hoschi »

👍👍👍👍👍👍

Reifen und Motorrad 🤢🤮
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Re: Michelin Road

#14 Beitrag von Frank@Pfalz »

:!: Unbedenklichkeitsbescheinigung :!:

Es ist kein Gutachten ;-)

** klugscheixxmodus aus **

Gruß Frank (gesendet von unterwegs...)
_____________________
Gruß
Frank
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frd1976
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Re: Michelin Road

#15 Beitrag von frd1976 »

Hallo,

gibt es denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kombination Road 5 und R1100R?

Find da nix außer für die Vorgänger.

Gruß
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joerg58kr
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Re: Michelin Road

#16 Beitrag von joerg58kr »

Gibt es auch (noch) nicht. Nur bis zum 4er
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
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Re: Michelin Road

#17 Beitrag von Tom_DN »

Mopedreifen.de bietet immer eine gute Orientierung welcher Reifen für welches Motorrad frei gegeben ist bzw. was zu tun ist um ihn eingetragen zu bekommen...
Dort kann man die Reifen dann natürlich auch gleich bestellen, was vom Anbieter (weder verbrüdert noch verschwägert oder anders verbandelt) gerne gesehen wird...
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joerg58kr
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Re: Michelin Road

#18 Beitrag von joerg58kr »

Da kann ich Tom nur zustimmen, die Freigaben werden meist auch gleich verlinkt, ebenso Servicepartner und die Preise/Lieferservice sind auch top. Ich bestelle dort seit über 10 Jahren :D

Auch weder verschwägert, noch verbrüdert.....einfach nur gute Erfahrung :!:
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
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Re: Michelin Road

#19 Beitrag von BMW-Hoschi »

Deswegen habe ich ja die zur Zeit möglichen Kombinationen beigefügt.
Einfach nur öffnen und lesen.
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Schwenker66
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Re: Michelin Road

#20 Beitrag von Schwenker66 »

frd1976 hat geschrieben: 28. Oktober 2020, 19:32 Hi,
folgendes steht z.B. bei Continental auf der Seite:
_______
"Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21). Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig.

Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.

Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich!

Eine von uns ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!"
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Mein Moped ist Baujahr 1995 und hat demnach keine EU-Zulassung. Ich verstehe es so, dass wenn ich den eingetragenen Reifen nicht mehr kaufen kann ich zwangsweise auf einen Nachfolger zurückgreifen muss. Dieser muss meiner Meinung nach eingetragen werden.
Gruß
Hi zusammen, eventuell bin ich ja etwas spät dran, aber ich musste bei meiner R1100R (Bj. 1999) die Reifen (CRA3) beim letzten TÜV im Oktober auch eintragen lassen. Grund: "Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzel­ab­nahme nach §20/21). Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig."
Schönen Cruise
Martin
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Re: Michelin Road

#21 Beitrag von frd1976 »

Hi, habe mir zwischenzeitlich neue Reifen (Angel GT) drauf ziehen lassen aber noch nicht eingetragen. Was hat die Eintragung gekostet?
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Schwenker66
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Re: Michelin Road

#22 Beitrag von Schwenker66 »

frd1976 hat geschrieben: 3. Januar 2021, 16:02 Hi, habe mir zwischenzeitlich neue Reifen (Angel GT) drauf ziehen lassen aber noch nicht eingetragen. Was hat die Eintragung gekostet?
Weiß es nicht mehr genau, das war zusammen mit der HU. Aber laut Gebührenordnung des TÜV Süd mindestens 67,10 (AU+HU) + 41,90 (Techn. Änderung). Dazu kommt noch die Eintragung bei der KFZ Zulassungsstelle. Und wenn Du dich nächstes Jahr für andere Schlappen entscheiden solltest, das ganze nochemal :(
Schönen Cruise
Martin
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frd1976
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Re: Michelin Road

#23 Beitrag von frd1976 »

Ich freu mich total :-(
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