Colonia06 hat geschrieben: 19. März 2020, 23:31
Manche gönnen einem nicht den Dreck unter den Nägeln!
... und sonst ist alles in Ordnung?
Hinzi2449 hat lediglich die legitime Frage gestellt, ob Du das Teil eingetragen hast! Wenn man bedenkt das alle Anbieter dazu auch eine ABE liefern und ich einfach mal davon ausgehe, dass sie das nicht aus Spass machen, durchaus berechtigt!
Mich interessiert nicht was Du Dir legal oder illegal ans Motorrad schraubst, immerhin muss Du die Konsequenzen tragen. Allerdings sollte dabei auch den anderen Mitnutzeren dieses Forums klar sein, dass das Teil ABE oder eintragungspflichtig ist.
Was keiner von uns feststellen kann, wie steht es mit den Materialeigenschaften der Chinaware aus. Das ist genauso wie bei den Chinahelmen, wenn's darauf ankommt zeigt sich die Qualität!
Die Päpste sind hier wieder päpstlicher als der Papst ...
Die Frage stellt sich bei Jemand der lesen und denken kann nicht und ja, ich gehe das Risiko ein dass dieses Teil ursächlich für einen Unfall wird. Nunja ... hier merkt man wieder in welchem Land man lebt ...
Ganz im Gegensatz zu einem Frontkotflügel ist eine Hinterradabdeckung nicht eintragungspflichtig weil das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist (Innenkotflügel). Von mir erfragte amtliche Auskunft der Münchner Rennleitung.
2023 BMW R1250RS
2024 BMW F900R
2022 Vespa GTS 300 Racing 6ties
2024 Vespa GTS 300
Manche Zeitgenossen haben einen Horizont entsprechend dem Radius 0. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
2highlander hat geschrieben: 20. März 2020, 21:16
Ganz im Gegensatz zu einem Frontkotflügel ist eine Hinterradabdeckung nicht eintragungspflichtig weil das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist (Innenkotflügel). Von mir erfragte amtliche Auskunft der Münchner Rennleitung.
Habe auch Interesse an der Hinterradabdeckung, aber lt. dem Link ist diese auch eintragungspflichtig! Wer hat nun Recht? Deutschland und seine vielen Vorschriften.....
Ich kann Dir nur sagen dass Hinterradabdeckungen zumindest in Bayern von der Rennleitung ignoriert werden. Es gibt dazu keine eindeutige Rechtssprechung, es spricht jedoch selbstverständlich nichts dagegen das trotzdem freiwillig eintragen zu lassen.
2023 BMW R1250RS
2024 BMW F900R
2022 Vespa GTS 300 Racing 6ties
2024 Vespa GTS 300
Manche Zeitgenossen haben einen Horizont entsprechend dem Radius 0. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Eintragung gibt's nur mit Materialgutachten. Wie gesagt hat der TÜVler kein Wort über die Abdeckung verloren. Andererseits muss man auch erwähnen das die Puig Abdeckung eine hat...
Hier in Niedersachsen prüft (zumindest meine Erfahrung) der Tüv sehr genau. Bei meinem letzten Motorrad hatte ich eine Fechter Hinterradabdeckung mit ABE, diese wurde ganz genau angesehen. Bei einer anderen ABE (Ausdruck) reserchierte der TÜV Prüfer sogar im Internet, ob mein Ausdruck auch keine Fälschung war!!
Der Prüfer hat auch alle anderen Sachen ganz genau überprüft, sogar ob Gabel undicht war!! Der Prüfer war sehr jung und freundlich, also die Chemie passte, wollte mich bestimmt nicht ärgern, aber halt einen 180 %igen Job machen.
Toll, dass so etwas in Bayern erlaubt ist, leider kann ich mich darauf hier nicht berufen. Ich werde nächste Woche den TÜV anrufen und nachfragen wie die das hier sehen.
Mir hat das ein Prüfer mal so erklärt: Radabdeckungen und Kotflügel müssen wegen der Freigängigkeit des Rades mit einer ABE versehen sein oder eben geprüft und eingetragen werden. Was eingetragen werden soll braucht aufgrund irgendwelcher Vorschriften stets ein Materialgutachten, das ist völlig normal. Und jetzt kommt's: Ist die Freigängigkeit klar erkennbar, dann ist so ein Teil eintragungsfrei! Dann interessiert das Material auch nicht. Die einschlägigen Vorschriften sind wohl nicht wirklich präzise. Blöd, wenn man an einen Offiziellen gerät, der den Spritzschutz für verboten oder wenigstens für ABE- oder eintragungspflichtig hält.
2highlander hat geschrieben: 20. März 2020, 21:16
Ganz im Gegensatz zu einem Frontkotflügel ist eine Hinterradabdeckung nicht eintragungspflichtig weil das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist (Innenkotflügel). Von mir erfragte amtliche Auskunft der Münchner Rennleitung.
Hoffentlich sieht das die Stuttgarter (oder jede andere Rennleitung in Europa) genauso!
Leider habe ich viel zu oft widersprüchliche oder falsche Aussagen von der Polizei bekommen. Gerne wird auch mal die Schuldfrage an einem Unfallort entschieden und ein beteiligter zur Unterschrift eines Schuldeingeständnisses gedrängt (in dem Fall ich) und im Gutachten und dem folgenden Prozess war es dann eindeutig anders! Die Polizei ist die Exekutive und nicht die Legislative noch die Judikative! Auf Deutsch, sie macht die Regeln nicht, sondern überwacht deren Einhaltung. Im Zweifelsfall klärt das Gericht den Sachverhalt!
Laut der größten Deutschen Motorradzeitschrift ist die Hinterradabdeckung sehr wohl eintragungspflichtig!
Eintragungspflichtig
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe
Gerade die Polizisten, die Motorräder kontrollieren, sind bestens geschult, fahren zum Teil selbst Motorrad und kennen sich sehr gut aus.
Ich würde auch gerne diese Hinterradabdeckung anbauen, speziell bei dem Preis. Das Ding sieht auch noch sehr gut aus, aber ohne ABE werde ich es nicht machen.
Mal sehen was der TÜV am Montag dazu sagt. Falls der keine Einwände haben sollte, werde ich nach einer schriftlichen Bestätigung fragen, kann ruhig ein paar Euro Gebühr kosten. Dann würde ich es machen, sonst nicht.
Letztendlich muss jeder selbst damit klarkommen was er macht, für mich ist das Risiko mit diesem Ding überschaubar. Es ist schnell rückrüstbar und in der Funktion seit mindestens 7000km tadellos.
Mal 'ne praktische Frage zu den Touratech Alu-Zylinderschutz:
Wie ist das mit der Passgenauigkeit?
Habe mir in der Bucht zum verwechseln gleiche Zylinderschützer gekauft.
Irgendwie passen schon die Schrauben, aber das Alugedönse liegt nicht elegant am Zylinderdeckel an; als wenn es "zwickt und zwackt".
Ach sorry, deine Frage war ja wegen der Passgenauigkeit.
Ich fand sie auch eher labil, der hintere Gummi steht nur an,
oder auch etwas ab, je nach dem.
Die M5 Schrauben machen auch nicht den sichersten Eindruck und bei mir
war auch die ein oder andere Unterlagscheibe mehr drunter, dass es irgendwie
passt....
Ich weiß, dass sie nicht optimal sind. Sie sollen auch nur den "kleinen Umfallen" mildern.
Aber interessant zu lesen, dass die Originalen auch schwierig sind passend zu montieren - wirklich schade
Die Erfahrung habe ich auch gemacht! Ich frage mich sowieso warum man hier Langlöcher zur Befestigung hat. Der Zylinder und die Schraubenlöcher sind immer an der gleichen Stelle und so große Toleranzen hat BMW nicht! Die Teile vernünftig anliegend an die Zylinder zu bekommen ist schon einer Geduldsarbeit. Und nach dem Fahren stehen sie wieder ab.
chefffe hat geschrieben: 14. März 2020, 12:42
Der passt schon, denn ich habe den ja drauf . Korrekt ist das der recht eng anliegt und nur ca. 95% des Reifens abdeckt, hat aber immer noch ausreichend Entfernung zum Gummi. Glücklicherweise hat auch der TÜV darüber in keinster Weise gemosert ...
In jedem Fall eine deutliche Verbesserung als ohne zu fahren und ich findes sieht auch richtig schick aus.
2020-03-14 13_44_31-Window.jpg
Moin Moin,
das Thema nochmal vorgeholt. Der Preis ist heiß, aber...
Das Teil ist für die GS welche einen schmaleren Reifen hat.
Du schreibst dass bei der R12R nur 95% des Reifens abgedeckt werden, die fehlenden 5% müssten dann auf der rechten (Auspuff)Seite frei liegen.
Hast du eventuell noch ein Bild von der rechten Seite, bzw eines auf dem man sieht was bzw. wieviel nicht abgedeckt ist ?
Schonmal vielen Dank
Moin,
vielen Dank für die Bilder.
Ich persönlich find es etwas "asymetrisch", aber stimmt - der Dämpfer bleibt wohl sauber.
nochmals Danke &
gute Fahrt,
Karl