Zwei Sachen, die eine positive Antwort auf deine Frage zulassen:
1.: es hat ein E-Prüfzeichen (E2), somit ist es eintragungsfrei verwendbar.
2.: es wurde von Franzosen hergestellt (Frankreich ist bzgl Fahrzeugvorschriften seeehr streng und penibel)
Ich hab sowas in der Art in freier Wildbahn noch nie gesehen, finds cool und würde es anbauen.
Es sei denn, jemand kann mir mit Quellenangabe des entsprechenden Gesetzestext beweisen, dass sich Blinker außerhalb des Rücklicht befinden müssen (bei Autos sind sie auch integriert).
Sieht für mich eher nach einem "Nachbau" Made in China aus....die machen einfach eine Negativkopie vom originalen Glas, weshalb dann im Nachbau dann auch ein E Zeichen erscheint -> Vertrieb dann in/über Frankreich (oder pure Schutzbehauptung". Hatten wir mal bei den alten RS`en... sieht gut aus... Rück- Bremslicht eher zu dunkel.... am Tag ist mir mit einem solchen Nachbau des öfteren der Hintermann gefährlich nahe gekommen, weil er das Bremslicht übersehen hat... speziell bei hellem Sonnenlicht direkt von hinten.
Klick mal das Bild zur K1200S an... das schaut schon dort recht dunkel aus....
Rollst Du noch oder Fährst Du schon?
Schöne Grüße aus der Region zwischen Harz und Heide.
Michael
für mich liest sich das so, als seinen IN dem Rücklicht auch noch die Blinker untergebracht.
Ungeachtet der Tatsache, dass diese Nachbau-LED-Rücklichter für die K1200/R1200 für meinen Geschmack ALLE viel zu dunkel sind (Kollege hatte so eins, das Bremslicht war bei starker Sonneneinstrahlung fast nicht zu erkennen), müssen die Blinker -meines Wissens - min. 24 cm (Deutsches Recht) bzw. 18 cm (EU-Recht) Abstand voneinander haben (wobei EU-Recht deutsches Recht toppt!!). Ich bezweifle daher, dass Dir da irgendein TÜV-Prüfer bzw. die Rennleitung Ihren Segen zu gibt.
Kauf Die lieber das Originale LED-Rücklicht von der K1300 und ein paar Kellermänner (oder günstigere.......), dann hast Du zugelassenen Beleuchtung und wirst auch noch gesehen!!! Kostet zwar deutlich mehr, mir war's das aber wert...........
Auch wenn keine Blinker drin wären: Wenn Du "Gesetzeskonform" bleiben willst, musst Du bei diesem Rücklicht unterhalb (oder oberhalb) des Nummernschildes noch einen Rückstrahler anbringen, der ist nämlich bei diesen Zubehördingern - im Gegensatz zu den Originalen Analog/LED-Rücklichtern - nicht integriert!!!