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Fährt sich aber auch ohne gut...
Den Text von der BMW HP hattest Du ja im Auszug gepostet.... und wenn in Deinen Papieren (Zulassungsbescheinigung I, CoC) nix eingetragen ist... ist ja auch alles gut.duese hat geschrieben:schnipp...........Der Text von BMW ist entscheidend und in meinen Unterlagen gibt es keine Bindung, nur eine Empfehlung (!) seitens BMW. Im Übrigen funktioniert der ROADTEC 01 bestens. Selbst bei 260kmh mit Topcase und Koffern läuft sie wie auf Schienen. schnipp....
Glauben heißt-> nicht wissen.K_Sprinter60 hat geschrieben: schnipp......Ich glaube nämlich kaum, dass BMW einen Reifen explizit in den Papieren vermerkt hat, meine 2014 hat das auch nicht... schnipp
Also der komplette Text bzgl. Reifenfabrikatsbindung von BMW liest sich so:duese hat geschrieben:schnipp...........sondern den kompletten Originaltext von BMW gepostet
Der von Dir genannte Text:
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betrienserlaubnis beachten
Wird vom Straßenverkehrsamt eingetragen.
BMW schreibt nichts vor. Also uninteressant.
Du kannst es ja halten, wie Du magst, dein gutes Recht.
Ändert aber nichts an der Tatsache, daß es keine Bindungen mehr gibt, außer der Hersteller hat explizit einen Reifen eingetragen. Hat BMW aber nicht gemacht. Auf der Homepage findest du den Z6 und den BT020 als Empfehlung, mehr aber auch nicht.
Das Straßenverkehrsamt trägt in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur das ein, was auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehm. Kfz-Brief) und in Teilen und im CoC eingetragen ist. wenn dort eben die Bindung vorgegeben ist, steht`s auch im Teil I.Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.
Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.
Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.
Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.
Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.
Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.
Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.
Okay Michael.Michael (GF) hat geschrieben:
Glauben heißt-> nicht wissen.
Was bei Deiner BMW vielleicht zutrifft (keine Eintragung) trifft auf andere eben halt nicht zu.... soll ich Die meinen "Schein" einscannen?
Vermute im Fall der K1200GT (K12s) bekommt der Hinterradreifen ordentlich zu tun. Meine läuft voll beladen mit TC und Sozia immer noch um die 260 km/h.Michael (GF) hat geschrieben:Im Ausland darf man auch nicht legal mit 250 km/h mit Sozia und Gepäck über die Autobahn ballern....hier schon. Und da bekommt so mancher Reifen Stabilitätsprobleme......
leider neinAlbrandSchwabe hat geschrieben:Die Reifenbindung ist doch bei Euren Eisen auch aufgehoben oder nicht?
FALSCH!AlbrandSchwabe hat geschrieben: Die Reifenbindung ist doch bei Euren Eisen auch aufgehoben oder nicht? Ich dürft doch alles fahren, was eurer Reifengröße in den CoC Papieren entspricht! Oder habe ich da einen Denkfehler?
Michael (GF) hat geschrieben:FALSCH!
Duese hat die EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*04 dort ist eine Bindung eingetragen.
Selbst bei meiner 2010er K13S ist im CoC eine Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen (EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*07).
Dort findet sich der Metzeler M3 und der Bridgestone BT015 .....für alles andere benötige ICH ne Freigabe.
Meine 13er ist eine der letzten, bei dieser Quatsch eingetragen wurde....Das habe ich schriftlich von BMW.
Erst ab EG Typengenehmigungsnummer e1*2002/24*0217*08 ist die Reifenfabrikationsbindung aufgehoben.
Bitte an einen Mod:
Wäre toll die Diskussion um die Freigabenproblematik in einen eigenen Fred zu verschieben... hat ja direkt nix mehr mit dem Roadtech01 zu tun..., oder?