LED Tagfahrlicht für K1200RS

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axelbx
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LED Tagfahrlicht für K1200RS

#1 Beitrag von axelbx »

Hallo liebes Forum,
gib es für die K1200RS auch ein LED-Tagfahrlicht, was auch vernünftig zu montieren ist und
optisch auch etwas hermacht ! Natürlich möglichst mit Zulassung.
Ich liebe LED's !!

Gruß Axel
Grüße aus dem schönen Lipperland
Axel
ackerschiene
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Re: LED Tagfahrlicht für K1200RS

#2 Beitrag von ackerschiene »

Hallo

Tagfahrlicht für Motorräder gibt es nicht. Motorräder müssen immer mit Abblendlicht fahren, bei Abblendlicht darf kein Tagfahrlicht betrieben werden. Dass viel Autobastler das machen, weiß ich.
Du kannst nur auf Fernscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer ausweichen.
Wenn du aber ein Moped ohne EU-Betriebserlaubnis hast, darfst Du dann aber -genaugenommen - nur jeweils EINEN Zusatzscheinwerfer dran haben nicht paarweise. Paarweise ist zulässig bei neueren EU-Betriebserlaubnissen, da die EU zur Anzahl der Zusatz-Leuchten am Krad nichts anderes mehr vorgibt, als auch für Pkw gilt.
Die meisten fahren mit paarweise verbauten Nebelscheinwerfern im Alltagsbetrieb.

Gruß, Uwe
Wenn man einen Deutschen mit ein paar Konservendosen in den Urwald jagt
kommt er mit einer Lokomotive wieder heraus....

Ephraim Kishon
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Horst G
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Re: LED Tagfahrlicht für K1200RS

#3 Beitrag von Horst G »

Moin Uwe,

"Hättest Du geschwiegen, wärest du ein Philosoph geblieben.". :D :?

Tagfahrlicht an Motorrädern seit 2013 erlaubt. Bestimmte Voraussetzungen müssen natürlich eingehalten werde. Einfach mal googeln!

Gruß Horst
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
yadappes
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Re: LED Tagfahrlicht für K1200RS

#4 Beitrag von yadappes »

§ 17 StVO

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(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Stimmt, vor 01.04.2013 war die Verwendung von Tagfahrlicht nicht erlaubt. Eingebaut werden durfte es schon länger (muss man nicht verstehen).

TÜV Nord schreibt dazu:
TAGFAHRLEUCHTEN AM MOTORRAD
Tagfahrleuchten ersetzen das Abblendlicht
Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

Unabhängig von der Ausrüstung eines Fahrzeugs mit TFL ist gemäß § 17 StVO das Abblendlicht einzuschalten bei:

erheblicher Sichtbehinderung am Tag durch Nebel, Schneefall oder Regen
Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern.

Bezüglich der Montage von Tagfahrleuchten an Krafträdern sind die nachfolgenden Rahmenbedingungen zu beachten.

Genehmigung:

Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig
Beispiel für ein Prüfzeichen einer Tagfahrleuchte:

RL 00 04711 (RL steht für "Daytime Running Light")


Elektrische Schaltung:

Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden.
Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.

Hinweis: Beträgt der Abstand von Fahrtrichtungsanzeiger und Tagfahrleuchte weniger als 40 mm, darf bei eingeschaltetem Fahrtrichtungsanzeiger die TFL der betreffenden Seite automatisch gedimmt oder ausgeschaltet sein.


Vorgaben für die geometrische Anbaulage der Tagfahrleuchten






Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion („Standlicht“):
Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen.

In diesem Fall gelten folgende abweichende Bedingungen:

Die Tagfahrleuchten müssen zusätzlich nach ECE-R 7 oder ECE-R 50 als Begrenzungsleuchte genehmigt und gekennzeichnet sein.
Maximal 2 Begrenzungsleuchten sind zulässig, erforderlichenfalls müssen andere Begrenzungsleuchten abgeklemmt oder entfernt werden.
Die Unterkante der leuchtenden Fläche der Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Der Sichtwinkel von Tagfahrleuchten mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss mindestens 45° nach innen und 80° nach außen sowie 15° nach oben und unten (5° nach unten ausreichend bei Anbauhöhe weniger als 75 cm) betragen.
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friedo
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Re: LED Tagfahrlicht für K1200RS

#5 Beitrag von friedo »

Da bleib ich doch lieber bei meinen Bozzo Nebelscheinwerfern, die ich ständig zusätzlich zum
Abblendlicht eingeschaltet habe. Bisher hatte ich noch keine Probleme damit beim TÜV.

Gruß
Friedo
1991 - 2006 Suzuki GSX 600F, knapp 100.000 km
2006 - 2015 BMW K1200RS, knapp 130.000 km
Oktober 2015 bis Oktober 2020 BMW R1200 RT LC, knapp 50.000 km
seit November 2020 BMW R1250 RT, ca. 17.200 Kilometer

Nur auf`s Ziel zu sehen, verdirbt die Lust am Reisen
(Friedrich Rückert)
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Egon
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Re: LED Tagfahrlicht für K1200RS

#6 Beitrag von Egon »

friedo hat geschrieben:........ lieber bei meinen Bozzo Nebelscheinwerfern.......
Sind ja auch keine Tagfahrlichter, sonder nach Zulassung Zusatz- bzw. Nebelschweinwerfer. Wobei die eigentlich auch nicht immer an sein dürfen!
Gruß aus Gütersloh,
Egon

K1200GT ab 6/20,Bj. 05, z. Zt. 62tkm, Vollausstattung
K1300 S, ab 4/13 z. Zt. 41,5 tkm - verkauft 3/2019
K1200 RS, Bj.06/00- 4/13, 117 Tkm
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