das ist sicherlich richtig, dass es keine Fabrikatsbindung gibt!!! Da bin ich voll bei Dir.
Der Hersteller muss jedoch einen bestimmten Reifen, hier den T30GT für ein bestimmtes Modell freigeben.
Und der T30GT hat diese Freigabe für die R1200R nicht.
Das ist das Ergebnis einer Abfrage damals und soeben nochmal (Reifen für BMW R 1200 R R 1 ST)
auf der Bridgestone-Homepage und eben das Ergebnis des Telefonats.
Somit geht die "legale" Nutzung des Reifens nur per Einzelabnahme möglich oder aber du fährst einen nicht
für die R1200R zugelassenen Reifen! Was das im Falle eines Falles versicherungstechnisch, straf- und
zivilrechtlich bedeutet, brauche ich sicherlich nicht zu erläutern.
Nicht "umsonst" kannst Du dir bei den von Bridgestone für die R1200R freigebenen Reifen die "Reifenfreigabe"
herunterladen. Dort steht ebenfalls explizid beschrieben, das diese vom Fahrzeugführer ständig mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Aber nichts für ungut

Mich interessierte eben nur, ob es zwischenzeitlich nicht doch eine Freigabe für den T30GT für unser Motorrad gibt.
Gruß Ralf