Obwohl lt. Händler es duchaus möglich sei mit verschiedenen Herstellern zu fahren da
es dafür auch Freigaben der Reifenhersteller gibt und die Betriebserlaubnis somit nicht
erlischt.
Das ist doch totaler Schwachfug.........zeige mir eine einzige Freigabe in der z.B. vorne ein Produkt der Firma XXXX und hinten der Firma YY aufgeführt ist.
In den Freigaben aller Hersteller steht eindeutig drin, dass die Freigaben immer nur für die entsprechende REIFENKOMBINATION (also paarweise) gelten.
z.B. Zitat Metzeler:
"Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass unter Verwandung der nachstehend aufgeführten REIFENKOMINATIONEN keine Bedenken bestehen."
So ähnlich steht es auch bei den anderen Herstellen.
Dein "Händler" hat in sofern recht, wenn von vorne herein keine Fabrikatsbindung eingetragen ist und nur die Größe drin steht.
Natürlich erweckt die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Eindruck, dass lediglich die Größe festgeschrieben ist.....DAS IST EIN IRRGLAUBE bei der RS.
Denn unter Ziff. 22 sollte zu G stehen:
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Und darin sind eben Fabrikatsbindungen enthalten, genau so wie in den Freigabebescheinigungen der Reifenhersteller.......die Dein Händler nicht außer Kraft setzen kann.
Ich fasse zusammen...Dein Händler hat offensichtlich keine Ahnung.
Vorne wieder den gleichen Latschen drauf und später dann beide wechseln.
Die einzig richtige Entscheidung...gratuliere......wechsele beim nächsten Mal den Händler....
Mist...von Jens hergebrannt worden.....
