Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Hallo Leute,
meine Frau hat im TV einen Beitrag über Motorradhelme verfolgt. Dort wurde von einem Fall berichtet, wo ein Fahrer mit einem Krad einen Unfall hatte und auch die Schuld daran hatte. Normalerweise kommt für einen solchen Schaden die Haftpflicht auf. In diesem Fall wurde jedoch festgestellt, dass der Fahrer einen Helm hatte, dessen Haltbarkeit abgelaufen war. Man könne dies an der ECE-Nr. im Helm feststellen. Alles was 01 und darunter hat, wäre nicht mehr zulässig. Die Versicherung hat sich geweigert den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen; dies sollte der Fahrer des Krades selbst übernehmen.
Ich bin etwas verunsichert; kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke!
meine Frau hat im TV einen Beitrag über Motorradhelme verfolgt. Dort wurde von einem Fall berichtet, wo ein Fahrer mit einem Krad einen Unfall hatte und auch die Schuld daran hatte. Normalerweise kommt für einen solchen Schaden die Haftpflicht auf. In diesem Fall wurde jedoch festgestellt, dass der Fahrer einen Helm hatte, dessen Haltbarkeit abgelaufen war. Man könne dies an der ECE-Nr. im Helm feststellen. Alles was 01 und darunter hat, wäre nicht mehr zulässig. Die Versicherung hat sich geweigert den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen; dies sollte der Fahrer des Krades selbst übernehmen.
Ich bin etwas verunsichert; kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke!
- dirk v
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Vorschrift dafür, ab welchem Datum ein Helm "nicht mehr haltbar ist".
Es gibt lediglich Vorschriften ab wann ein Helm welcher Norm entsprechen mußte, um verkauft und auf öffentlichen Strassen getragen werden durfte.
Was es aber gibt, dass sind Empfehlungen der Helmhersteller.
Das Innenleben eines Helmes altert und kann ab einem bestimmten Alter seiner Schutzfunktion nicht mehr vernünftig nachkommen.
Ab dann sollte man den Helm ersetzen, muß man aber nicht.
Näheres auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm
Gruß, Dirk
Es gibt lediglich Vorschriften ab wann ein Helm welcher Norm entsprechen mußte, um verkauft und auf öffentlichen Strassen getragen werden durfte.
Was es aber gibt, dass sind Empfehlungen der Helmhersteller.
Das Innenleben eines Helmes altert und kann ab einem bestimmten Alter seiner Schutzfunktion nicht mehr vernünftig nachkommen.
Ab dann sollte man den Helm ersetzen, muß man aber nicht.
Näheres auch hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm
Gruß, Dirk
- Handi (inaktiv)
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Solange mein Helm der aktuellen Norm entspricht und nicht gerade 10 Jahre alt ist, wäre das für mich ein Fall für den Rechtsanwalt. Man muß sich nicht alles bieten lassen, was Versicherungen so behaupten/tun.
Manfred
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Hallo Herr rennsemmel1958 und Frau.
Aus eigener Erfahrung allerdings auf vier Räder und nicht mit dem Moped. Auf einer Autobahnfahrt kommt mir jemand über die Leitplanken entgegengeflogen. Beide Autos Total. !!!! Kein Personenschaden, wenigstens nichts nennenswertes. Auf meiner Seite absolut keine Schuld, Versicherung brauchte fast ein Jahr um den Schaden zu regulieren und hat dann immer noch versucht den Preis zu drücken. Hat erst geklappt nach Rechtsanwaltwechsel und hinzuziehen eines Sachverständigen.
Was ich damit klar machen möchte. Versicherungen versuchen solche Sachen hinaus zu zögern und unter Umständen auch auf diese Art und Weise aus der Zahlungsverpflichtung raus zu kommen. In dem Helmfall würde ich den RICHTIGEN Rechtsanwalt suchen und einsetzen und den Sachverständigen dazu, allerdings der, der mich vertritt und nicht die Versicherung.
Gruß vom Rhein, Manfred.
Aus eigener Erfahrung allerdings auf vier Räder und nicht mit dem Moped. Auf einer Autobahnfahrt kommt mir jemand über die Leitplanken entgegengeflogen. Beide Autos Total. !!!! Kein Personenschaden, wenigstens nichts nennenswertes. Auf meiner Seite absolut keine Schuld, Versicherung brauchte fast ein Jahr um den Schaden zu regulieren und hat dann immer noch versucht den Preis zu drücken. Hat erst geklappt nach Rechtsanwaltwechsel und hinzuziehen eines Sachverständigen.
Was ich damit klar machen möchte. Versicherungen versuchen solche Sachen hinaus zu zögern und unter Umständen auch auf diese Art und Weise aus der Zahlungsverpflichtung raus zu kommen. In dem Helmfall würde ich den RICHTIGEN Rechtsanwalt suchen und einsetzen und den Sachverständigen dazu, allerdings der, der mich vertritt und nicht die Versicherung.
Gruß vom Rhein, Manfred.
- Elvis1967
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Da würde mich mal der kausale Zusammenhang interessieren, inwieweit das tragen eines Helms wie im ersten Beitrag beschrieben was mit der Verursachung des Unfalles zu tun hat. Ich bin Versicherungsfachmann, aber sowas habe ich noch nie gehört. Welche Gesellschaft soll das denn sein, die da im TV genannt wurde 

Gruß Frank
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Ist wohl wieder ein gutes Beispiel für die hahnebüchenen Argumente mancher Versicherungen, um sich vor der Zahlung zu drücken. Erlebt man ja auch immer wieder beim Ersatz der Schutzkleidung, wo sie nur den Zeitwert ersetzen wollen, obwohl es da inzwischen jede Menge eingschlägiger Urteile gibt. Da hilft wirklich nur ein Rechtsanwalt.
Manfred
Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Vielen Dank für euere Zuschriften.
Wir haben den TV-Artikel selber nicht gesehen; eine Bekannte hat über zugelassene Autokindersitze berichtet. Und da gibt es tatsächlich eine Regelung, dass ältere Kindersitze nicht mehr zugelassen sind und Zuwiderhandlungen mit Bußgeld bestraft werden. Siehe Zitat aus einem ADAC-Beitrag:
"Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 dürfen ab April 2008 europaweit nicht mehr verwendet werden. Darauf weist der ADAC hin. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Viele Autofahrer besitzen noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E" steht: Beginnt die Nummer mit 03... oder 04..., erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht."
In diesem Zusammenhang hat dann jemand gesagt, das gäbe es auch bei Motorradhelmen und hat von dem angeführten Vorgang berichtet.
Allerdings scheint das wohl eher eine Ente zu sein.
Klar ist auf jeden Fall, dass man Helme nach einem Unfall austauschen sollte.
Nochmals danke und Gruß
Wir haben den TV-Artikel selber nicht gesehen; eine Bekannte hat über zugelassene Autokindersitze berichtet. Und da gibt es tatsächlich eine Regelung, dass ältere Kindersitze nicht mehr zugelassen sind und Zuwiderhandlungen mit Bußgeld bestraft werden. Siehe Zitat aus einem ADAC-Beitrag:
"Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 dürfen ab April 2008 europaweit nicht mehr verwendet werden. Darauf weist der ADAC hin. Diese Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Viele Autofahrer besitzen noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommene Sitze, wie z.B. Babyschalen, müssen entsorgt und durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen ausschließlich Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens „E" steht: Beginnt die Nummer mit 03... oder 04..., erfüllt der Kindersitz die aktuellen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auch auf den Sitzbezug genäht."
In diesem Zusammenhang hat dann jemand gesagt, das gäbe es auch bei Motorradhelmen und hat von dem angeführten Vorgang berichtet.
Allerdings scheint das wohl eher eine Ente zu sein.
Klar ist auf jeden Fall, dass man Helme nach einem Unfall austauschen sollte.
Nochmals danke und Gruß
- Elvis1967
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Re: Helme mit Haltbarkeitsdatum; Versicherungsschutz
Ein Versicherer kann einen max. Regress einfordern, der liegt im Regelfall bei 5000 €. Aber wegen einem Helm Leistungsfrei zu sein, ich glaube da eher, hier handelt es sich um eine Stammtischweisheit.
Gruß Frank
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