jetzt melde ich mich mal wieder nach langer Abstinenz.
Bei meiner Dicken K1200GT 2004 10.700km sind die Staubkappen
der Gabelsimmerringe rissig was ich nach alter und Laufleistung
nicht gut finde. Nun habe ich ja noch ein halbes Jahr Gebraucht-
fahrzeuggarantie, meint Ihr das das auch darunter fällt? Oder soll
ich das einfach ignorieren?
Gruß Ben
Nicht planen, einfach machen........
K 1200 GT Bj.2004 11.500km
bei meiner K waren (und sind) die Staubkappen ebenfalls rissig. Die Frage ist doch, ob die Gabel dicht ist.
Ist sie dicht --> Schönheitsfehler --> keine Garantie
Ist sie undicht --> technischer Mangel --> Garantie.
Aber Achtung: Schau` Dir mal Deine Garantiebedingungen an. Hast Du überhaupt `Garantie` ? Normalerweise bekommst Du vom Händler, so Du nicht explizit eine Gebrauchtgarantie abgeschlossen hast, lediglich eine `Gewährleistung`. Das bedeutet, der Händler gibt Dir die Zusicherung, dass das Moped beim Kauf in einem bestimmten, d.h. dem zugesagten Zustand ist. Kommt es innerhalb des Gewährleistungszeitraumes zu einem Schaden, so bist normalerweise Du in der Beweispflicht, dass der Schaden schon voher (ganz oder erst beginnend) vorhanden war und das wird Dir nur schwer gelingen. Hier hilft nur die Kulanz bzw. das Entgegenkommen von Händler und Werk.
Hast Du Garantie, so stellt sich die Sache wesentlich einfacher dar. Der Händer garantiert (gemäß den Garantiebedingungen !!!) Dir über einen gewissen Zeitraum die Funktion Deiner Maschine und setzt sie bei einem Schaden wieder instand.
Ich habe bei meinem Händler eine echte Garantie und habe auch Wert darauf gelegt, dass sie so in den Papieren genannt wurde (übrigens ohne Einschränkungen). Bei der Undichtigkeit am Kardan hat er auch ohne jegliche Diskussion repariert.
Hoffe, meine Info hilft Dir weiter.
Gruß
Patrick
*** Besser 10 km/h zu langsam als 1 km/h zu schnell ! ***
Fahr doch einfach mal bei einer Feierabendtour bei deinem vorbei und der soll sich das mal ansehen.
Oder ruf einfach an. Im Normalfall sprechen die dann mit der Grantieversicherung, ob das klar geht und dann machste nen Termin aus. Ich würde das auf jeden Fall reparieren lassen, wenn s übernommen wird.
Ciao Philipp
Mit maximalem Aufwand einen möglichst geringen Nutzen erzielen.
-Alles andere ist kein Hobby!
Philipp_BOR hat geschrieben:Fahr doch einfach mal bei einer Feierabendtour bei deinem vorbei und der soll sich das mal ansehen.
Oder ruf einfach an. Im Normalfall sprechen die dann mit der Grantieversicherung, ob das klar geht und dann machste nen Termin aus. Ich würde das auf jeden Fall reparieren lassen, wenn s übernommen wird.
Ciao Philipp
Hallo,
ich würde auch hinfahren, so kann der sofort sehen was Sache ist.
Bei meinen gibt's auch immer ein Kaffee.
Wenn Du nicht hinfährst, musste die Reparatur später e bezahlen , kannst also nur gewinnen" ODER?
bei einer Gewährleistung wird in den ersten 6 Monaten immer davon ausgegangen,
dass die Schuld beim Händler / Verkäufer liegt. Es muss also nichts bewiesen werden.
Nach 6 Monaten kommt es zur sog. Beweislastumkehr. Dann musst du beweisen, dass
der Fehler schon bei Eigentumsübergang vorhanden war.
Und das wird abhängig von Händler / Hersteller / Produkt höchst unterschiedlich
behandelt.
Ich muss dir recht geben. Man soll nie Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
Böse Falle.
Danke für Deine Ergänzung Rainer. Der Vollständigkeit halber hätte ich das erwähnen müssen. (§474, §476)
Bin jetzt stillschweigend davon ausgegangen, dass bereits ein halbes Jahr vorbei ist, weil Ben schrieb, dass er noch ein halbes Jahr Gebraucht-Garantie hat.
Gruß
Patrick
PS: mal abgesehen von den ganzen juristischen Kram, finde ich, dass das venünftige Gespräch mit dem Händler immernoch die beste Lösung ist. Ich persönlich habe in solchen Dingen noch nie einen Anwalt gebraucht und hoffe auch, dass das so bleibt.
*** Besser 10 km/h zu langsam als 1 km/h zu schnell ! ***
bei einer Gewährleistung wird in den ersten 6 Monaten immer davon ausgegangen,
dass die Schuld beim Händler / Verkäufer liegt. Es muss also nichts bewiesen werden.
Nach 6 Monaten kommt es zur sog. Beweislastumkehr. Dann musst du beweisen, dass
der Fehler schon bei Eigentumsübergang vorhanden war.
Und das wird abhängig von Händler / Hersteller / Produkt höchst unterschiedlich
behandelt.
Ich muss dir recht geben. Man soll nie Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
Böse Falle.
Hallo, also ich nochmal....
ich habe mein Mopped in der Niederlassung in Berlin gekauft
und ein Car-Garantie Zertifikat bekommen, wo keine Nachweispflicht
etc. in den Bedingungen steht. Also einfach anrufen Schaden mitteilen
und den Rest macht der Vertragshändler. Ich habe am 10. des Monats
ein Werkstatttermin und werde Euch berichten.
Gruss und vielen Dank für Eure Posts
Ben
Nicht planen, einfach machen........
K 1200 GT Bj.2004 11.500km
Also ich habe meine Dicke heute wieder bekommen....und...
alles auf Garantie abgerechnet! Der Werkstattmeister hat auch
gleich die Gabelsimmeringe gemacht und meine tropfende Stirn-
deckeldichtung ist jetzt auch wieder trocken. Also kann es nur
empfehlen es wenigstens zu versuchen, man kann doch positiv
überrascht werden.
Gruß Ben
Nicht planen, einfach machen........
K 1200 GT Bj.2004 11.500km