Am Mittwoch hole ich meine K12R beim Händler ab. Über die Wintermonate möchte ich gerne noch ein wenig am Moped schrauben. Weis jemand von Euch ob polierte Felgen noch TÜV zulässig sind? Hatte das schon mal an meiner Kawa machen lassen, und damals gab es noch keine Tüv Probleme. Aber mein Yamaha Händler sagte mir neulich das man jetzt echt Probleme damit bem Tüv bekommen kann. Wer kann mir dazu etwas berichten?
Nee, leider nicht mehr. Hatte das aber bei meiner K1200RS und meiner R1200GS gemacht und würds nicht wieder tun.
Wenn Du die Dinger nicht nach jedem Tröpfchen Wasser trockenlegst siehts mit der Zeit usselig aus. Ist zu pflegeintensiv, es gibt bessere Alternativen.
Der TÜV hat nichts gegen polierte Felgen. Ich kenne mehrere die ihre Felgen poliert haben, wie Ralph HD schreibt, die Pflege ist erheblich höher. Vielleicht nach dem Polieren zum Lackierer und mit Klarlack lackieren.
Andi meistens geht das mit polierten Felgen auch klar, aber wenn Du einen findigen Prüfer oder POM vor Dir hast wirds eng. Rahmen und Felgen zu polieren ist nicht mehr zulässig
Das mit dem Klarlack ist auch so ne Sache. 1. hält er auf pol. Flächen natürlich nicht so gut als auf Grundierten, 2. ein Steinschlag und die Felge fängt unter dem Lack richtig schön an zu gammeln, schlimmer als ohne Lack.
Wenns schon sein muß, dann blank und immer schön polieren und trocknen.
Also an der Pflege tut das bei mir nicht scheitern. Ich hatte das ja an meiner Kawa auch. Und so wie oben auf den Fotos sahen die Felgen das ganze Jahr bei meinem Bike aus. Denke das an der BMW die Pflege noch weniger Aufwand macht, da ja hier kein Kettenfett mehr an die Räder spritzt. Aber wenn es tatsächlich nicht mehr erlaubt ist, dann werde ich es mir wohl doch nochmal überlegen. Ist evtl auch bei einem Verkauf des Motorrades nicht ganz unwichtig.
Aber gibt es irgendein Schriftstück wo das Schwarz auf Weiss zu lesen ist
Hier habe ich übrigens meine Felgen bearbeiten lassen. 1.Woche Wartezeit, und 1a Qualität.http://www.jpweb-design.de/
Ralph HD hat geschrieben:Andi meistens geht das mit polierten Felgen auch klar, aber wenn Du einen findigen Prüfer oder POM vor Dir hast wirds eng. Rahmen und Felgen zu polieren ist nicht mehr zulässig
Asche auf mein Haupt, Ralph hat Recht. Nach dem ich mich erkundigt habe, gibt es schon seit 06/2000 folgendes Merkblatt für den TÜV.
Nachträgliches Polieren von Kraftradrahmen oder Fahrzeugteilen
Inhalt/Kurztext:
Die positive Begutachtung von nachträglich polierten Kraftradrahmen,
Rahmenteilen und Leichtmetallrädern kann nur unter Vorlage eines
Festigkeitsnachweises über das nachträglich polierte Teil erfolgen, da
im Rahmen einer Sichtprüfung allein keine gesicherte Aussage über die
Auswirkung der Veränderung getroffen werden kann.
Ausführlicher Text:
Die Begutachtung von polierten Kraftradrahmen, Rahmenteilen und Leichtmetallrädern stellt sich bei einer Einzelbegutachtung problematisch dar, da im Rahmen einer
Sichtprüfung allein keine gesicherte Aussage über die Auswirkung der Veränderung getroffen werden kann.
Die Politur von Fahrzeugteilen stellt zwar nur eine oberflächliche Behandlung dar, bei der u.U. sogar eine Erhöhung der Werkstofffestigkeit möglich ist, da die Kerbwirkung von Unebenheiten auf der Materialoberfläche vermindert wird.
Bei fehlerhafter Durchführung besteht Jedoch die Gefahr, dass das jeweilige
Fahrzeugteil durch zu großen Materialabtrag erheblich geschwächt und deshalb nicht
mehr den ursprünglichen Anforderungen bzgl. der Festigkeit gerecht wird.
Ein solcher zu großer Materialabtrag wäre durch eine Sichtprüfung allein nicht gesichert
feststellbar. Deshalb haben sich TUV und DEKRA bundesweit, sowie der Industrie-Verband Motorrad Deutschland (IVM), der die Kraftradhersteller vertritt, gegen eine Begutachtung von polierten tragenden Fahrzeugteilen (z.B. Kraftradrahmen, Rahmenteile, Leichtmetallräder) mittels Sichtprüfung allein ausgesprochen.
Eine positive Begutachtung und entsprechende Beschreibung in den Fahrzeugpapieren
kann demnach nur unter Vorlage eines Festigkeitsnachweises Ober das nachträglich
veränderte Teil erfolgen. Darüber hinaus kann im Gegenzug z.B. auch die Frage, ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges bei nachträglicher Politur erloschen ist, nur per Sichtprüfung nicht gesichert beantwortet werden.
Aus diesem Grund ist ein sicherheitsrelevantes poliertes Fahrzeugteil im Rahmen einer
Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO nur dann zu beanstanden, wenn unmittelbar die
Feststellung getroffen werden kann, dass ein erheblicher Materialabtrag stattgefunden
hat und sich daraus eine Schwächung des Bauteiles ergibt. Dies ist als „EM* bzw. „VU“ einzustufen. Der Fahrzeughalter sollte in jedem Fall auf die Zusammenhänge hingewiesen werden. Die Dokumentation hierüber kann durch einen entsprechenden Hinweistext erfolgen.
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere im Sinne einer weiterreichenden Fahrzeugbeschreibung kann ebenfalls nicht vorgenommen werden.
Bereits existierende Absprachen bzgl. dieser Thematik sind damit überholt.
(Quelle: 11 Sitzung AK-BF, Schreiben des Industrie-Verbandes Motorrad Deutschland vom 22.10.1999. VFZ)
Ich hoffe ich habe mein Falschauskunft wieder gut gemacht.