LT Anhänger-kupplung und TüV
- Stefan Oscarson
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LT Anhänger-kupplung und TüV
Hallo,
Gibt es jemand in Deutschland, das einen LT mit einem Bushtec Anhänger-kupplung fährt und haben es genehmigt durch TüV? Wenn so, können Sie über das dokumentation spezifizieren, bitte?
Schau mal an http://www.bushtec.com > Accessories
Danke,
Stefan
Jetzt im Schweden
Gibt es jemand in Deutschland, das einen LT mit einem Bushtec Anhänger-kupplung fährt und haben es genehmigt durch TüV? Wenn so, können Sie über das dokumentation spezifizieren, bitte?
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2001 LT-i mit Bushtec Quantum anhänger.
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- Stefan Oscarson
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Hallo noch mal,
Ich versuche in einer anderen Weise: -)
Gibt es jemand, das einen LT verwendet zum einen Anhänger in Deutschland zu ziehen? Wenn so, was brauchen Sie z.b. Bushtec, Hannigan, etc. und wie schwierig waren der Erlaubnis von Tuv zu erhalten?
Stefan
Ich versuche in einer anderen Weise: -)
Gibt es jemand, das einen LT verwendet zum einen Anhänger in Deutschland zu ziehen? Wenn so, was brauchen Sie z.b. Bushtec, Hannigan, etc. und wie schwierig waren der Erlaubnis von Tuv zu erhalten?
Stefan

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- Thomas_Ziegler
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Hallo Stefan,
Andreas Haker hat einen Anhänger an seiner LT
. Probiers doch mal über eine PN
.
Gruß
Thomas
Andreas Haker hat einen Anhänger an seiner LT


Gruß
Thomas
http://img253.imageshack.us/img253/3831 ... aufhj0.jpg
K 1200 LT, MIL-VP 6, EZ 26.02.99, basaltgrau, kein Garmin, kein Baehr, kein Capo, einfach nur Moped
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Petition an den deutschen Bundestag
Hallo Anhängerfahrer,
ich finde keine Beiträge, die sich auf das fahren einer LT mit Anhänger beziehen außer dieser Anfrage, habe aber bei den Bildchen eine LT mit Hänger schon mehrfach registriert. Daher mein Beitrag an dieser Stelle.
Im Forum der Wettbewerbstourer, bei denen wesentlich mehr Fahrer auf großen Touren ihr Motorrad einen Anhänger ziehen lassen. Auch unter den LT Fahrern wird es den ein oder anderen geben, der seine LT entweder schon einen Hänger ziehen läßt oder sich mit dem Gedanken beschäftigt hat, sich einen Hänger zuzulegen. Hier schon mal zum einlesen Titel und Text der Petition:
Straßenverkehrsordnung: Höhere Geschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger
Eingereicht durch: Udo Christ am Donnerstag, 21. September 2006
Mit der Eingabe begehrt der Petent eine Änderung des § 18 StVO dahingehend, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorräder mit Anhänger auf Autobahnen von 60 km/h auf mindestens 80 km/h erhöht wird.
Begründung:
Die heutigen Motorräder, soweit diese für Anhänger zugelassen sind bieten die technischen Voraussetzungen um eine höhere Geschwindigkeit mit Anhänger auf der BAB fahren zu können. Vielmehr bietet die jetztige Vorschrift die Voraussetzung, Unfallgefahren durch langsamfahren auf der rechten Spur 60Km/h geradezu herauf zu beschwören.
Auch wenn es den einzelnen nicht oder nicht direkt betrifft sollten alle Motorradfahrer diese Petition unterstützen, damit diese gefährliche Vorschrift geändert wird und die Hängerfahrer nicht mehr jenseits der Legalität fahren.
Hier der Link zur Petition: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=293
Gruß
Helmut
PS.: Wäre schon, diesen Aufruf auch in anderen Foren zu verbreiten. HH
ich finde keine Beiträge, die sich auf das fahren einer LT mit Anhänger beziehen außer dieser Anfrage, habe aber bei den Bildchen eine LT mit Hänger schon mehrfach registriert. Daher mein Beitrag an dieser Stelle.
Im Forum der Wettbewerbstourer, bei denen wesentlich mehr Fahrer auf großen Touren ihr Motorrad einen Anhänger ziehen lassen. Auch unter den LT Fahrern wird es den ein oder anderen geben, der seine LT entweder schon einen Hänger ziehen läßt oder sich mit dem Gedanken beschäftigt hat, sich einen Hänger zuzulegen. Hier schon mal zum einlesen Titel und Text der Petition:
Straßenverkehrsordnung: Höhere Geschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger
Eingereicht durch: Udo Christ am Donnerstag, 21. September 2006
Mit der Eingabe begehrt der Petent eine Änderung des § 18 StVO dahingehend, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung für Motorräder mit Anhänger auf Autobahnen von 60 km/h auf mindestens 80 km/h erhöht wird.
Begründung:
Die heutigen Motorräder, soweit diese für Anhänger zugelassen sind bieten die technischen Voraussetzungen um eine höhere Geschwindigkeit mit Anhänger auf der BAB fahren zu können. Vielmehr bietet die jetztige Vorschrift die Voraussetzung, Unfallgefahren durch langsamfahren auf der rechten Spur 60Km/h geradezu herauf zu beschwören.
Auch wenn es den einzelnen nicht oder nicht direkt betrifft sollten alle Motorradfahrer diese Petition unterstützen, damit diese gefährliche Vorschrift geändert wird und die Hängerfahrer nicht mehr jenseits der Legalität fahren.
Hier der Link zur Petition: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bund ... tionID=293
Gruß
Helmut
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Fahre NIE schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann!!
schwarze LT-Baujahr 09/01, Integral-ABS , Chrom, Rückenlehne und Licht ... und seit 19.07.2007 Geschichte ... mit 76.534 km
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- Thomas_Ziegler
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Hallo,
das heißt aber, dass Motorräder mit Anhänger zurzeit die BAB nicht benutzen dürfen, da dort eine Mindestgeschwindigkeit von 62 km/h gilt, oder
.
Gruß
Thomas
das heißt aber, dass Motorräder mit Anhänger zurzeit die BAB nicht benutzen dürfen, da dort eine Mindestgeschwindigkeit von 62 km/h gilt, oder

Gruß
Thomas
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K 1200 LT, MIL-VP 6, EZ 26.02.99, basaltgrau, kein Garmin, kein Baehr, kein Capo, einfach nur Moped
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- Gnurz
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- Registriert: 1. Dezember 2002, 13:54
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Die Anhängervorschrift läßt sich durch einen Trick umgehen.
Das Motorrad wird fest mit dem Anhänger verbunden, z.B. duch ein kardanisches Gelenk. D.h. keine Schnellkupplung.
Das ganze wird im Fahrzeugschein als um die Anhängerlänge längeres Fahrzeug eingetragen.
Das Fahren ohne Anhänger ist dann aber ohne Rücknahme des Eintrages nicht mehr legal möglich.
Dann ist das Motorrad jedenfalls nicht in der Geschwindigkeit beschränkt. Ausser der Prüfer bestimmt dafür eine Höstgeschwindigkeit, weil er Bedenken hat.
Das Motorrad wird fest mit dem Anhänger verbunden, z.B. duch ein kardanisches Gelenk. D.h. keine Schnellkupplung.
Das ganze wird im Fahrzeugschein als um die Anhängerlänge längeres Fahrzeug eingetragen.
Das Fahren ohne Anhänger ist dann aber ohne Rücknahme des Eintrages nicht mehr legal möglich.
Dann ist das Motorrad jedenfalls nicht in der Geschwindigkeit beschränkt. Ausser der Prüfer bestimmt dafür eine Höstgeschwindigkeit, weil er Bedenken hat.
Always faster...
@Thomas: Nicht zHg (zulässige Höchstgeschwindigkeit) mit bbHg (bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit) verwechseln.
Auf die AB dürfen alle, die mehr als 60 km/h bbHg haben. Wenn sie dann nur 60 zHg fahren dürfen, ist das was anderes. Es gibt ja auch AB-Strecken, auf denen 40 für LKW auf der rechten Spur gilt.
@Gnurz: Da brauchscht aber ne Einzelabnahme für das ganze Fahrzeug. Ob das lohnt...
Zur Petition: Seitens der GW-Fahrer ist sowas schon mal angeregt worden. Denen wurde gesagt: Wenn sie ein Gutachten beibringen, dass diese Behauptung bestätigt, dann würde man das umsetzen. Seitens der Regierung besteht aber kein Interesse, für diese kleine Gruppe von Fahrzeugen soviel Geld zu investieren. Da war von 60 T EUR die Rede.
Hauptproblem ist die Vielzahl der älteren Motorräder, die dann ebenfalls die Berechtigung für schnellere Geschwindigkeiten bekämen.
Gruss
kai-uwe
Auf die AB dürfen alle, die mehr als 60 km/h bbHg haben. Wenn sie dann nur 60 zHg fahren dürfen, ist das was anderes. Es gibt ja auch AB-Strecken, auf denen 40 für LKW auf der rechten Spur gilt.
@Gnurz: Da brauchscht aber ne Einzelabnahme für das ganze Fahrzeug. Ob das lohnt...

Zur Petition: Seitens der GW-Fahrer ist sowas schon mal angeregt worden. Denen wurde gesagt: Wenn sie ein Gutachten beibringen, dass diese Behauptung bestätigt, dann würde man das umsetzen. Seitens der Regierung besteht aber kein Interesse, für diese kleine Gruppe von Fahrzeugen soviel Geld zu investieren. Da war von 60 T EUR die Rede.
Hauptproblem ist die Vielzahl der älteren Motorräder, die dann ebenfalls die Berechtigung für schnellere Geschwindigkeiten bekämen.
Gruss
kai-uwe
- winhunter
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Hier ein paar Infos aus der Sicht und aus den Kenntnissen eines GW Fahrers.
Stefan : Ich selbst habe einen amerikanischen Trailer der Marke : Champion Sidecars. Da es einige dieser Trailer in Deutschland gibt, war es nicht schwierig den Segen des TÜV`s zu bekommen.
Der Anhänger darf die zulässige Breite von 1,00 mtr. nicht überschreiten und muss ferner 2 reflektierende Dreiecke an der Rückseite haben wie auch zwei seitliche gelbe Begrenzungsleuchten. Ferner muss die Deichsel gekürzt werden, damit die zulässige Gesamtlänge nicht überschritten wird. Ich weiss leider nicht mehr welches die zulässige Gesamtlänge ist, müsste ich nachmessen.
Im Moment läuft bis zum 24.10.06 eine Petition an den Bundestag in welchem über die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit anhängern erneut entschieden werden soll.
60 kmh auf BAB ist richtig. Ich persönlich halte mich nicht daran, da ich mich gerne weiterhin am Leben erfreuen möchte. Meine Reisegeschwindigkeit mit Trailer liegt zwischen 120 kmh und 130 kmh.
Bitte keine Nachfragen nach dem Spritverbrauch - die bantworte ich nicht

Stefan : Ich selbst habe einen amerikanischen Trailer der Marke : Champion Sidecars. Da es einige dieser Trailer in Deutschland gibt, war es nicht schwierig den Segen des TÜV`s zu bekommen.
Der Anhänger darf die zulässige Breite von 1,00 mtr. nicht überschreiten und muss ferner 2 reflektierende Dreiecke an der Rückseite haben wie auch zwei seitliche gelbe Begrenzungsleuchten. Ferner muss die Deichsel gekürzt werden, damit die zulässige Gesamtlänge nicht überschritten wird. Ich weiss leider nicht mehr welches die zulässige Gesamtlänge ist, müsste ich nachmessen.
Im Moment läuft bis zum 24.10.06 eine Petition an den Bundestag in welchem über die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motorräder mit anhängern erneut entschieden werden soll.
60 kmh auf BAB ist richtig. Ich persönlich halte mich nicht daran, da ich mich gerne weiterhin am Leben erfreuen möchte. Meine Reisegeschwindigkeit mit Trailer liegt zwischen 120 kmh und 130 kmh.
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Always keep some space between you and the ground
Winghunter
Administrator des
Motorcycle Touring Club Europe
http://mtce.proboards101.com/index.cgi
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- winhunter
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Bernard, Du bohrst in meine offene Wunde. Da mich ja nun schon eine Menge LT Fahrer kennen die meinen wunden Punkt, bzw. den unserer alten Dame
Ich sags lieber nicht





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- Thomas_Ziegler
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Hallo,
ich glaube ihr habt Bernards Frage nicht verstanden
. Er wollte doch nur den Mehrverbrauch wissen
. Prozentual ausgedrückt kann das ja nicht allzuviel sein
.
Gruß
Thomas
ich glaube ihr habt Bernards Frage nicht verstanden



Gruß
Thomas
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