CeeBaileys - mit und ohne Wings - TÜV erforderlich?

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matthias16
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CeeBaileys - mit und ohne Wings - TÜV erforderlich?

#1 Beitrag von matthias16 »

Hi,

hat schon jemand Erfahrung mit den neuen Scheiben, die mit seitlicher Verbreiterung ("Wings") angeboten werden ?? Wie siehts denn grundsätzlich bei den Scheiben von CBs mit dem TÜV aus, Einzelabnahme oder gibts da eine Art ABE?

Gruss Matthias
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Arno
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TÜV Einzelabnahme

#2 Beitrag von Arno »

Hallo Matthias
brauchst keine ABE
wird nach §21 Einzelabnahme abgewickelt!
Bei uns im Westen beim TÜV im Osten bei der Dekra
ist aber kein Problem (mußt nur drüberschauen können)
anschließen von der Zulassungsstelle mit dieser Einzelabnahme
in die Papiere eintragen lassen.

Gruß Arno
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frankenralf
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#3 Beitrag von frankenralf »

Hallo Matthias,

ich habe auch beim TÜV abnehmen lassen. Der freundliche Mitarbeiter hat mir aber empfohlen die "Eintragung" nicht vornahmen zu lassen.
Ich habe noch alte Papiere mit Brief und Schein. Die sind ja erst kürzlich durch irgendwas mit Zulassungsunterlage 1 und 2 ersetzt worden.
Wenn du also bei der Zulassungsstelle die Eintragung vornehmen lassen willst, wird man dir dann auch noch neue Papiere aufdrängen die wieder Geld kosten.
Also einfach die Bescheinigung zu den Papieren und gut iss.

Eigentlich frage ich mich warum ich überhaupt habe eintragen lassen. Aber man ist ja schließlich doch typisch deutsch....

Schöne Grüße
Ralf
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Dieter Siever
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#4 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Matthias,

ich war letzen Monat beim TÜV. Dr Prüfer hatte meine Ami Scheibe nicht beachtet. Wie auch? Der müsste schon LT Spezie sein um einen Verdacht zu bekommen. Der Prüfer schaut doch nicht jedes Teil an ob eine ABE vorhanden ist. Nach solchen Dingen wird doch erst geschaut wenn dem Prüfer irgenwas ungewöhnliches auffällt. Der Prüfer hatte genung damit zu tun die Kiste bei der Probefahrt nicht umfallen zu lassen. :wink:

Dieter
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matthias16
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#5 Beitrag von matthias16 »

So einfach kann man sich Geld sparen! Danke für die Info´s, werde mir die Eintragung also schenken und das Geld lieber in Zubehör investieren, damit die "Große" noch ein bisschen hübscher wird 8)

Gruss Matthias
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kub0711

#6 Beitrag von kub0711 »

Leider eine Milchmädchenrechnung, sobald dass doch jemand nachprüft.
Ich möchte hier nix schwarzsehen, aber die Rechtsfolgen sind folgende:

- Anbau der Scheibe ohne ABE oder EG-BE => Erlöschen der BE wegen zu erwartender Gefährdung (3P und 50€), dem Versicherungsschutz dürfte dann nix passieren, wenn das Teil eintragungsfähig ist

- Abnahme der Scheibe mittels Materialgutschten oder vergleichbarem (DOT.Nr), Kostenpunkt ?, aber nicht die Welt (schätze max. 30-40)

- Eintragung in die Fahrzeugpapiere idR "bei nächster Befassung", also zB beim Ummelden; neue Papiere kosten ca. 15-20€, die OWI fürs Nichteintragen 15,-€

Daher meine Empfehlung: Wenn schon abnahmefähig, dann ab zum TÜV/DEKRA und die paar Euros investieren, danach dürfte garantiert Ruhe sein.
Eintragung kann man sich erst mal sparen, aber Abnahme mitführen.

Gruss
kai-uwe
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Dieter Siever
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#7 Beitrag von Dieter Siever »

kub0711 hat geschrieben:- Anbau der Scheibe ohne ABE oder EG-BE => Erlöschen der BE wegen zu erwartender Gefährdung (3P und 50€), dem Versicherungsschutz dürfte dann nix passieren, wenn das Teil eintragungsfähig ist
Wenn das Teil eintragungsfähig ist kann eine "zu erwartete Gefährdung" nicht einfach vermutet werden. Es ist eine fehlende Eintragung eines eintragungsfähigen Teils. Da sehe ich noch keine Gefärdung!

Nach den Buchstaben der Verordnung sind wir fast alle in der Illegalität. Den Anforderungen der Richtlinie 97/24/EG Kapitel 8 entsprechen müssen z.B. elekrotechnische Bauteile und Geräte, die in Fahrzeugen neu eingebaut werden eine "e"-Kennzeichnung haben! Hat die Baehr oder Garmin solch eine Kennzeichnung?

Dieter
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