Xenon Umbau als Zubehör

Fragen, Informationen und News zu allem was man an der LT nachrüsten und der Fahrer anziehen kann
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BlackWing
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#26 Beitrag von BlackWing »

Hallo Kai,

ich nehme mal einfach an Du bist vom "Fach" und weisst wovon Du schreibst.
Ganz nachvollziehen kann ich das nun nicht, ein Blinker der 5W Dauerlicht hat, was bei uns ja unüblich ist, ist demnach
nicht so sehr das Problem wie das Leuchtmittel in einem Strahler ohne die Strahlereigenschaften zu ändern?
Das mit dem erlischen der Betriebserlaubnis interessiert mich da, kannst Du bitte mal sagen woher Du das hast
oder wo wir das alle mal nachlesen können?
Wo steht das mit dem Straftatbestand beim ändern des Leuchtmittels?

Ich würde es verstehen wenn die Betriebserlaubnis erlischt wenn der Scheinwerfer geändert wird, hiermit änder ich ja
auch die Ausleuchtcharakteristik, aber die bleibt ja gleich, es wird nur etwas heller.
Wäre das eigentlich nicht der selbe Fall wenn ich anstatt 55W Leuchtmittel ein 100W Leuchtmittel einsetze?

Gruss
Chriss
Kein BMW-Fahrer, kein Luxuxstourer-Fahrer... Einfach nur Motorradfahrer!
BMW-Kalle
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#27 Beitrag von BMW-Kalle »

BlackWing hat geschrieben:Hallo Kai,

Wäre das eigentlich nicht der selbe Fall wenn ich anstatt 55W Leuchtmittel ein 100W Leuchtmittel einsetze?

Gruss
Chriss
Stimmt Chriss det derfste och nich ohne die Betriebserlaubnis zu verlieren. Es geht ja auch nicht darum ob oder das Du blendest sondern das der Scheinwerfer in der Konfiguration keine Betriebserlaubnis hat. Damit erlischt die gesamte Betriebserlaubnis und die Versicherung is im Unfall der Fälle aus dem Schneider. Das kann selbst bei ner Bagatelle ein teurer Spaß werden denn Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis kann sogar den Lappen kosten und die Mühle wird eventuell beschlagnahmt. Das gibt Ärger ohne Ende.
:-( :-( :-( :-( :-( :-(
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BlackWing
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#28 Beitrag von BlackWing »

Hallo Kalle,

als Einheit betrachtet wäre das nachvollziehbar, trotzdem raffe ich das mit dem Blinker nicht. Da müsste doch auch
das selbe Gültigkeit haben. Schliesslich gefährde ich hier meine Umwelt.
Beispiel: Dosenfahrer will aus der Seitenstrasse rechts abbeigen, sieht dem Kradfahrer und das orangeleuchten....
Schlussfolgerung > Blinker > Kradfahrer fährt weiter geradeaus > Dosenfahrer biegt ab >>> AUTSCH
Und das ist nun weniger schlimm weil es kein Scheinwerfer sondern nen Blinker ist :roll:

Gruss
Chriss
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Kranturm
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#29 Beitrag von Kranturm »

Also
Ich würde wenn ich könnte es auch machen wie Chris :twisted:
Licht wäre viel wichtiger für mich .Ist aber auf Grund meines Baujahres nicht möglich :cry: hätte auch selber dran denken können , aber man wird alt.
Gruß Peter
Gruß Peter
3,6 Liter Verbrauch auf 100 Km
kub0711

#30 Beitrag von kub0711 »

@Chriss:

Das Problem ist der §19 StVZO.

Demnach (Abs.2) "erlischt [die Betriebserlaubnis], wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die ... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist..."

Das wird bei Änderungen am Hauptscheinwerfer regelmässig angenommen, insbesondere bei Xenon, da die zu erwartende Blendwirkung alleine schon als gefährdend angesehen wird. Da die Gefährdung nach der herrschenden Rechtsmeinung aber "mehr als nur abstrakt" vorhanden sein muss, kann das nicht auf die Blinker zutreffen.

Jetzt kommt aber noch eine gefährliche Fussangel (§19 StVZO Abs 3 letzter Satz):"Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 [eigene BE oder EG-BE bzw. Bauartgenehmigung, e-Nummer] in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs."

Das bedeutet, dass ein selbstgebastelter oder nicht zugelassener Blinker letztlich weniger Folgen hat (BE nur bei konkreter Gefährdung erloschen) als ein falsch angebauter e-Blinker (=BE erloschen) oder eben (jetzt Achtung) eine falsche Birne in einer zugelassenen Leuchte (= BE erloschen)! Daher besser die Original-US-Blinker einbauen, als an der Fassung rumbasteln! Doof aber wahr.

Die konkrete Gefährdung wird u.a. bejaht bei
- rotem Licht nach vorne (und wenns nur ne LED ist.)
- blauem Licht
nicht bejaht wird sie bei einigermassen funktionstauglichen lichttechnischen Einrichtungen ausser Scheinwerfern, also zB nicht bei den weissen oder schwarzen Blinkergläsern. Ebenso bei ungefährlichen Zusatzleuchten wie beleuchtete Finnen, glimmende LED-Sturzbügel usw.
Bei schwarzen Rückleuchten (vorallem Bremslechte) könnte allerdings schon Schluss sein mit lustig, kommt auf die verbliebene Sichtbarkeit an.

Die Topcaseleuchte als Nebelschlussleuchte ist schon grenzwertig, da man hier den falschen Anbau einer zugelassenen Leuchte reininterpretieren kann. Ebenso selbstgeschwärzte Blinker/Rückleuchten.

Letztlich bleibt allerdings natürlich die Bauartzulassungspflicht für alle lichttechnischen Einrichtungen, was aber ohne Erlöschen der BE schlimmstenfalls eine Mängelkarte mit Vorführung verbunden mit einem relativ kleinen Bussgeld bedeutet.

Wer sich konkret oder allgemein über derlei informieren möchte, findet auf http://www.verkehrsportal.de fachkundige Informationen von Gesetzestexten bis zu Spezialfragen. Da treib ich mich auch täglich rum, daher auch das Spezialwissen (nicht beruflich bedingt :wink: ).

Gruss
kai-uwe
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Gottfried
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#31 Beitrag von Gottfried »

kub0711 hat geschrieben:Beim Hauptscheinwerfer wird diese Gefährdungserhöhung allerdings unterstellt, daher erlischt die Betriebserlaubnis und es wird bei einem Unfall regelmässig von einer Verkehrsgefährdung ausgegangen
Kann ich auch nicht ganz verstehen. Muß Chris recht geben. Damit wäre jede neue LT die original mit dem Xenon-Scheinwerfer von BMW ausgeliefert wird gefährdend, nur weil das Teil etwas mehr leuchtet :roll: :roll: :?: :?:
Beste Grüße!
BMW-Kolle

#32 Beitrag von BMW-Kolle »

gogi hat geschrieben: Kann ich auch nicht ganz verstehen. Muß Chris recht geben. Damit wäre jede neue LT die original mit dem Xenon-Scheinwerfer von BMW ausgeliefert wird gefährdend, nur weil das Teil etwas mehr leuchtet :roll: :roll: :?: :?:
^

Wenn das Teil ab Werk dran ist hat es eine BE vom KBA :D , oder meint ihr das BMW Fahrzeuge auf dem Markt wirft die keine Abnahme haben :shock: :shock: .
kub0711

#33 Beitrag von kub0711 »

So isses. Nach dem besagten §19 StVZO erlischt die BE regelmässig eben nicht, wenn Teile angebaut werden, die ihrerseits eine ABE oder e-Zulassung besitzen und die Anbauvorschriften beachtet wurden.

Daher ist auch gegen die Nachrüstung älterer LTs mit dem Xenon-Scheinwerfer nichts einzuwenden. Eventuell enthält die Zulassung Einschränkungen, die sind dann natürlich einzuhalten (Typ, Baujahr, Anbausituation usw.)

Gruiss
kai
Reinhard_lt
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#34 Beitrag von Reinhard_lt »

Macht Euch alle weiter in die Hose
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BlackWing
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#35 Beitrag von BlackWing »

Na ich weiss ja nicht was Du für nen Vogel bist :lol:

Was man macht bleibt einem selbst überlassen, ein paar Hintergründe zu kennen ist sicherlich nicht verkehrt.

Also keep cool :wink:
Kein BMW-Fahrer, kein Luxuxstourer-Fahrer... Einfach nur Motorradfahrer!
kub0711

#36 Beitrag von kub0711 »

Das ist das Ding, Chriss. Wenn man solche Sachen macht, sollte man wissen, was man tut.
Im Verkehrsportal laufen beinahe täglich Leute auf, bei denen nach ner Kontrolle das grosse Geheule und Gejammere losgeht, weil sie einfach mal losgebastelt haben und ihnen nicht klar war, was sie sich im Extremfall einhandeln können.

Daher vorher informieren, dann weiss man, wofür man zahlt und kann wenigstens einschätzen, ob es einem das wert ist.
Soviel Zeit muss sein.

Gruss
kai-uwe
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