Radarwarner

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zs

Radarwarner

#1 Beitrag von zs »

Gibt es Erfahrungen mit Radarwarner? ich denke dabei nicht an Deutschland :lol: , in der Türkei ist auf Landstrassen 70km/h und auf Autobahnen 90km/h, da wir dieses Jahr wieder in die Türkei fahren (über den Autoput), würde ich gerne so ein Teil bei mir einbauen. Die letzten male (bis auf letztes Jahr) hat es mich jedes Jahr erwischt (40.-€).
Also, wenn sich jemand mit diesen Geräten befasst hat bitte melden.

Gruß
Zafer
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Thomas_Ziegler
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#2 Beitrag von Thomas_Ziegler »

Hallo Zafer,

diese Frage dürfte von den US-Kollegen besser zu beantworten sein :wink: . Frag doch da mal nach. Ich glaube bei denen ist der Radarwarner Standardausrüstung :lol: .

Gruß

Thomas
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kub0711

#3 Beitrag von kub0711 »

Eines der besten Geräte soll der Valentine One sein, der warnt auch vor Laser und hat dazu auch Sensoren nach hinten (am Mopped bisserl schwierig). Ausserdem beherrscht das Gerät auch die europäischen Frequenzen im Gegensatz zu den Amerika-Modellen.
An zweiter Stelle stehen wohl die Geräte von beltronics.

In deutsch vielleicht mal bei http://www.radarforum.de schauen.

Allerdings würd ich das Teil in D gaaanz tief im Gepäck verstauen :wink:

Btw. Ebay Deutschland lässt die Teile NICHT zum Verkauf zu. Bezugsquelle ist also entweder Händler oder meist UK. Die UK-Geräte haben auch schon die europäischen Frequenzbänder konfiguriert.

Gruss
kai-uwe
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Wotan
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#4 Beitrag von Wotan »

kub0711

#5 Beitrag von kub0711 »

Auch nicht schlecht, kannte ich noch nicht. EIN Problem bleibt halt: Die Rückwärtsgerichtete Laserwarnung funktioniert nicht. Dazu müsste man den Sensor vom Gerät trennen und zB. am Topcase unterbringen.

Aber von hinten wird auch gelasert :twisted:

Gruss
kai-uwe
cosmatic22
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#6 Beitrag von cosmatic22 »

Hallo Zafer,

dann halte Dich einfach an die vorgeschriebene Geschwindigkeit:

Vorteil 1: Sparst Dir den Strafzettel; :D

Vorteil 2: Sparst Dir die Anschaffungskosten; :D

Vorteil 3: Sparst Dir ne Menge Sprit; :D

Vorteil 4: Sparst Dir ne Menge Spaß; :cry:

Vergiss dies Geschreibsel. :lol: :lol: :lol:
Wir fahren ein mehr an sowohl - als auch ...
denn jeder Meter zählt!!

Gruß - Alexander und Daggi
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claus
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#7 Beitrag von claus »

funktionieren die dinger überhaupt ? oder geht es dann so wie vor jahren einem biker der die radarkontrolle sah und hart bremste.
das ergebniss war es blitzte 2 mal auf dem ersten bild das bike ohne fahrer und auf dem zweiten foto der fahrer ohne bike.
aber er war schneller als sien motorrad :lol:
kub0711

#8 Beitrag von kub0711 »

Die Dinger funktionieren schon recht gut. Bei Laser ist es etwas problematisch, weill die messung quasi schon stattgefunden hat, wenn die Warnung kommt. Dafür gibts dann Laser-Störgeräte. Die sind nicht sehr teuer, strahlen nur ein Störsignal aus, das eine Fokussierung unmöglich macht.

Allerdings: Vorsicht in manchen Ländern! In Deutschland darf man sie verkaufen, solange man nicht gerade für den KFZ-Einsatz Werbung macht, in GB kein Problem, aber in F zB. werden die Dinger sogar beschlagnahmt, wenn sie im Postversand entdeckt werden.

Gruss
kai
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Anjami56
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#9 Beitrag von Anjami56 »

Hallo Zafer,

ich hatte mich auch schon mal dafür interessiert. Nachdem ich aber die rechtlichen Bestimmungen gelesen habe, entschied ich mich lieber die Finger weg zu lassen.
Lese folgende Bestimmungen, da siehst du, daß es nicht gerade als Kavaliersdelikt behandelt wird. Es kann sogar bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs gehen (siehe Frankreich).

Zum deutschen Recht:

28. Dezember 2001 Zum 1. Januar 2002 tritt die 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in ihren wesentlichen Teilen in Kraft. Sie enthält Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Die Benutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Geräten, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören, wird verboten. Dazu zählen insbesondere die Radarwarn- oder Laserstörgeräte. Ein Verstoß gegen das Verbot wird ab dem 1. März 2002 mit einem Bußgeld von 75 € bewehrt. Zugleich werden vier Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
http://www.bmvbw.de/Archiv-.404.7546/Ne ... echsel.htm http://www.bmvbw.de/Anlage7538/35.-Vero ... riften.pdf

Kommentar: Es handelt sich somit um eine Ordnungswidrigkeit. Ob Geräte, die in Fahrzeugen verwendet werden, eingezogen werden dürfen, ist hier offensichtlich nicht geregelt.


Austria: Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung verboten - Fernmeldeanlagenrecht wie früher in Dtld.

Belgien: Herstellung, Besitz, Einfuhr, Verkauf, Verteilung, Werbung von/für Geräte aller Art zum Melden oder Stören von Verkehrsüberwachungsanlagen verboten
Rechtsfolgen: 15 Tage bis drei Monate Haft, Geldstrafe; Verdopplung der Strafe bei Wiederholung, Einziehung und Vernichtung der Geräte


Bulgarien: kein Verbot, solange die Messung nicht gestört wird

Dänemark: Verbot in Vorbereitung (im August 1998 bei der EG-Kommission angemeldet), umfaßt alle funkbasierten Geräte, die Verkehrsüberwachungsanlagen melden oder stören

Frankreich: Feilbieten, Betrieb, Einfuhr, Besitz, Verkauf, Erwerb, Einbau, Mitnahme auch von Störgeräten verboten
Rechtsfolgen: Geldstrafe bis 10.000 FF; Einziehung der Geräte und - soweit in einem Kfz verwendet - des Kfz


Lettland: Betrieb verboten

Litauen: Betrieb verboten
Rechtsfolgen: Geldbuße ca. 40 DM und Einziehung des Gerätes

Luxemburg: Straftatsbestand siehe Frankreich
Rechtsfolgen: 3 Tage bis 8 Jahren Haft, Geldstrafe von 2.500 bis 50.000 BFr; Einziehung der Geräte


Niederlande: kein Verbot

Norwegen: kein Verbot; Überlegungen des Gesetzgebers bestehen allerdings

Rumänien: kein Verbot; Regelung wird derzeit erwogen

Schweden: Herstellung, Besitz, Verteilung, Betrieb von funkbasierten Geräten verboten; Erweiterung des Verbots auf Störgeräte ist in Vorbereitung (im Mai 1998 bei der EG-Kommission angemeldet)
Rechtsfolge: bis zu 6 Monaten Haft, Geldstrafe

Schweiz: Herstellung, Einfuhr, Verkauf, Verteilung, Werbung, Besitz, Einbau, Mitführen und Betrieb sämtlicher Geräte, die eine Kontrolle erschweren oder stören ist verboten.
Rechtsfolge: bei Vorsatz Haft bis 6 Monate, Geldstrafe, Einziehung und Vernichtung der Geräte


Slowakei: Betrieb und Verkauf verboten

Tschechien: kein Verbot, wird aber ernsthaft in Erwägung gezogen

Türkei: kein Verbot

Ungarn: Besitz, Verkauf, Verteilung und Werbung verboten
Rechtsfolge Geldstrafe bis 30.000 Forint, Einziehung und Vernichtung der Geräte


Quelle: DAR 1999, 149; © by ADAC letzte Änderung: 3. Mai 2000
mit den besten Grüßen

Michael
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Thomas_Ziegler
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#10 Beitrag von Thomas_Ziegler »

Hallo Zafer,

zumindest in der Türkei besteht ja dann Rechtsicherheit, was willst du mehr :wink: .

Gruß

Thomas
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zs

#11 Beitrag von zs »

Hallo Thomas,

ich will es ja nur in der Türkei einsetzen :wink: :lol:

Gruß
Zafer
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Anjami56
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#12 Beitrag von Anjami56 »

Vorsicht, die Auslandstabelle ist auf dem Stand von Mai 2000, da kann sich einiges geändert haben.
mit den besten Grüßen

Michael
kub0711

#13 Beitrag von kub0711 »

Laut http://www.radarforum.de (Stand 2004) ist in der Türkei Besitz und Verwendung der Geräte verboten.

Gruss
kai-uwe
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wosima
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#14 Beitrag von wosima »

Hallo zusammen
Anjami56 hat geschrieben:Vorsicht, die Auslandstabelle ist auf dem Stand von Mai 2000, da kann sich einiges geändert haben.
Ja ich bin mir sicher dass Luxemburg schon in € (Euro) rechnet, ansonsten ist es für uns in Luxemburg genau so. Was villeicht noch interessant ist, ist die Tatsache da wir ja auch den Punkteführerschein haben, solltet ihr auch noch bedenken dass die Pukte die hier dafür abgezogen werden, bei euch in Flensburg auf euren Konto gebucht werden (danke Europa)

Marc
Schöne Grusse aus Luxemburg

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seekXL

#15 Beitrag von seekXL »

Wotan hat geschrieben:Fürs Motorrad schaust Du hier:

http://www.v-r-i.com/google/products/va ... t_moto.htm
Der Link ist super, hat wer damit schon Erfahrungen gemacht?
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Freddie
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Radarwarner

#16 Beitrag von Freddie »

Eine neues gerat das warnt fur blitzers, und es ist nicht verboten. Die Polizei kann es auch nicht detectieren mit ihre radarradardetector. Die losung?
http://www.motorfreaks.nl/index.php/prodnews/3141

Grusse Freddie :wink:
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Thomas_Ziegler
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#17 Beitrag von Thomas_Ziegler »

Sicher :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Gruß

Thomas
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Dieter Siever
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#18 Beitrag von Dieter Siever »

es ist nicht verboten
in NL vieleicht. In old Germany mit Sicherheit verboten.

Dieter
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kub0711

#19 Beitrag von kub0711 »

Die Definition im deutschen Recht ist recht weit gefasst. Demnach "ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören" (§23 Abs 1b StVO).
Einzig der Blitzerwarndienst im Radio fällt nicht drunter, weil der kein eigenes technisches Gerät ist. Aber Vorsicht mit dem Begriff "dafür bestimmt", das wird seeehr weit ausgelegt.

Gruss
kai-uwe
BMW-Kalle
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#20 Beitrag von BMW-Kalle »

:!: :!: :!: Nicht nur das betriebsbereite mitführen sondern schon das mit wenigen Handgriffen betriebsbereit machbare Gerät mitzuführen ist da strafbar. Also ohne Batterien oder Anschlußkabel reicht nicht denn Batterien können sehr schnell eingelegt werden und ein Anschlußkabel ist ebenso schnell angestöpselt. Selbst wenn es in einem anderen Koffer versteckt ist (HÖM :oops: HÖM). Da sind die Burschen haben knallhart nachgedacht. :twisted:
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wosima
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#21 Beitrag von wosima »

BMW-Kalle hat geschrieben::!: :!: :!: mit wenigen Handgriffen betriebsbereit :twisted:
Also wenn ich dasdann richtig interpretiere ist unser Navisystem ja dann auch illegal, denn mit wenigen Handgriffen kann mann ja die Datenbank aufspielen, oder wie genau muss mann das denn jetzt nehmen

Ist nur so ein spontaner Gedanke und ja ich weiss grrentzt an Haarspalterei :wink:
Marc
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BMW-Kalle
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#22 Beitrag von BMW-Kalle »

NÖNÖ so is das nicht aber ein Radarwarner beispielsweise der im Koffer liegt und das Anschlußkabel dabei, das reicht . Software auf einem reinen Navi is ja nicht zum warnen geeignet und läßt sich auch nicht mit wenigen Handgriffen unterwegs aufspielen, oder schleppst Du immer nen Laptop mit rum :wink:

Oh ein Edit:
Die nicht aktivierte aber installierte Software reicht da aber dann auch. (So die denn gefunden wird)
kub0711

#23 Beitrag von kub0711 »

Für die 276c-ler also auch die mitgeführte Datenkarte ...

Nee, mal im Ernst, bei normalen Navis und ansonsten normalem Gefährt und Fahrer muss schon die Blitzerwarnung aufm Display stehen, dass da einer nachforscht.

Wenn allerdings aus irgendwelchen Gründen einer am Suchen ist, wird schon mal gern ein Navi zur näheren Untersuchung eingesackt. DANN finden die auch was.

Gruss
kai
BMW-Kalle
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#24 Beitrag von BMW-Kalle »

Jepp Kai sach ich doch. :lol:
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Dieter Siever
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#25 Beitrag von Dieter Siever »

Hi Leute,

ich habe in meinem Auto auch so´n Navi welches alle Unfallschwerpunkte kennt und davor warnt. Das die Obrigkeit an allen Unfallschwerpunkten nun Blitzer aufstellt, dafür kann ich nix. :oops:

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
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