Wer hat die Weißen Blinker beim TÜV eintragen lassen und kann mir eine Kopie von der Eintragung geben (Fahrzeugschein/Brief)
Weiße Blinker
- Harzer
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Weiße Blinker
Hallo
Wer hat die Weißen Blinker beim TÜV eintragen lassen und kann mir eine Kopie von der Eintragung geben (Fahrzeugschein/Brief)

Wer hat die Weißen Blinker beim TÜV eintragen lassen und kann mir eine Kopie von der Eintragung geben (Fahrzeugschein/Brief)
OHA LT 1, Bj.2000, 85000km(Vorbesitzer), seit 11.2004 bin ich der Besitzer (meine 1.LT ), seit 07.2007 OHA LT1, Bj.2004 (meine 2.LT), BMW-Fahrer seit über 20 Jahren
- Klaus Gerling
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kub0711
Knappe Sache: Vergüss es!
Etwas ausführlicher: Lichttechnische Einrichtungen müssen Bauartzugelassen sein, solltest Du das also eintragen lassen, brauchst du ein lichttechnisches Gutachten - kauf dir lieber was schönes dafür, is vieel Geld.
Isch hab die schwarzen, sieht einfach doll aus zu dark-graphit
Gruss
kai-uwe
Etwas ausführlicher: Lichttechnische Einrichtungen müssen Bauartzugelassen sein, solltest Du das also eintragen lassen, brauchst du ein lichttechnisches Gutachten - kauf dir lieber was schönes dafür, is vieel Geld.
Isch hab die schwarzen, sieht einfach doll aus zu dark-graphit
Gruss
kai-uwe
- Andreas Haker
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Hallo Leute,da schert sich doch kein Mensch drum ob die eingetragen sind oder nicht.Mein Kumpel Christian war mit seiner LT beim TÜV und hat sich ne´zweijahres Plakette mit den Blinkern abgeholt.Kein Problem.
EZ 08/2004,lightgelb,CORBIN Fahrersitz,BMW Vollausstattung mit Navi II,BAEHR-Sprechanlage,MP3 Player,Funk,Telefon,DVD-Anlage,WM-Trailer.(Einradanhänger)
- Jetsfred
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- Harzer
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Blinker
Hallo
Danke für eure Beiträge, werde nächste Woche zum TÜV fahren.
Danke für eure Beiträge, werde nächste Woche zum TÜV fahren.
OHA LT 1, Bj.2000, 85000km(Vorbesitzer), seit 11.2004 bin ich der Besitzer (meine 1.LT ), seit 07.2007 OHA LT1, Bj.2004 (meine 2.LT), BMW-Fahrer seit über 20 Jahren
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pcra
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kub0711
Guksch Du hier http://www.bmw-bilderpool.de/Blinker-schwarz
Die Reflektoren sind noch nicht das gelbe vom Ei.
Da such ich noch was grösseres, dass ich dann passen zuschneiden kann.
Aber funktionieren zun sie.
Gruss
Kai-Uwe
Die Reflektoren sind noch nicht das gelbe vom Ei.
Da such ich noch was grösseres, dass ich dann passen zuschneiden kann.
Aber funktionieren zun sie.
Gruss
Kai-Uwe
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Rudolf41
Ich muss mich immer wieder wundern, welchen Spieltrieb es doch gibt.
Einmal einen Unfall riskiert bei dem der Gegner sagt er habe den Blinker des Mopeds nicht gesehen und aus kanns sein mit der Herrlichkeit.
Dann wäre die BE weg, der Versicherungsschutz... die anderen Folgen... da möcht ich gar nicht drüber nachdenken.
Seit´s mir ned böse, ist wahrscheinlich eine Art Berufskrankheit. Ich kanns nur nicht nachvollziehen.
mfg
Rudolf
PS: trotzdem ein schönes Fest mit vielen LED´s und Birnchen unterm Christbaum
Einmal einen Unfall riskiert bei dem der Gegner sagt er habe den Blinker des Mopeds nicht gesehen und aus kanns sein mit der Herrlichkeit.
Dann wäre die BE weg, der Versicherungsschutz... die anderen Folgen... da möcht ich gar nicht drüber nachdenken.
Seit´s mir ned böse, ist wahrscheinlich eine Art Berufskrankheit. Ich kanns nur nicht nachvollziehen.
mfg
Rudolf
PS: trotzdem ein schönes Fest mit vielen LED´s und Birnchen unterm Christbaum
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kub0711
Ich bin da auch ansatzweise paranoid, aber die BE ist durch so einen Blinker definitiv nicht weg. Bei Abbiegeunfällen kommt im Ernstfall lediglich eine Teilschuld in Betracht, so ein Gutachter bestätigt, dass diese Blinker nicht zu sehen waren (was ich ausschliesse, da sie SEHR gut zu sehen sind).
Ausserdem wird selbst bei einem Unfall kaum jemand sich an den Blinkern stören, da es eigentlich nur dann interessant wird, wenn a) andere erhebliche Veränderungen vorhanden sind oder b) ein Gutachter zur Untersuchung der Unfallursache hinzugezogen wird oder c) ein wildgewordener Unfallgegner die ganze Machine nach irgendeinem Aufhänger absucht.
In diesem Falle ist der Spieltrieb also durchaus tolerierbar untergebracht.
Gruss
kai
Ausserdem wird selbst bei einem Unfall kaum jemand sich an den Blinkern stören, da es eigentlich nur dann interessant wird, wenn a) andere erhebliche Veränderungen vorhanden sind oder b) ein Gutachter zur Untersuchung der Unfallursache hinzugezogen wird oder c) ein wildgewordener Unfallgegner die ganze Machine nach irgendeinem Aufhänger absucht.
In diesem Falle ist der Spieltrieb also durchaus tolerierbar untergebracht.
Gruss
kai
-
pcra
-
Rudolf41
hallo kai-uwe
deine angesprochene reale Gefärdung ist in einem Schadenfall eine reale schädigung was ja noch schlimmer ist. wie du sicher weist arbeite ich ja gerade in diesem geschäft.
wie du sagtest ist eine Bauartgenehmigung nötig. die tests dazu sind umfangreich und nicht billig (ein scheinwerfer ca. 530 euro, dazu brauchen die im Institut eine ganze woche) es geht aber noch viel teuerer beim LTIK z.b. da bist gut des doppelte los.
nach dem Beispielkatalog zu §19 StVZO kann es durchaus sein, das wenn die Leuchtleistung einer Lichttechnischen Einrichtung verändert wird sich dazu kein Teilegutachten oder Teilegenehmigung beiziehen lässt.
Und wenn dem Mopedfahrer was passiert und er Staatsanwalt ermittelt, dann gehts nicht nur um den Vorfahrtsfehler.
aber egal, es ist ja nicht mein Moped *lach*
deine angesprochene reale Gefärdung ist in einem Schadenfall eine reale schädigung was ja noch schlimmer ist. wie du sicher weist arbeite ich ja gerade in diesem geschäft.
wie du sagtest ist eine Bauartgenehmigung nötig. die tests dazu sind umfangreich und nicht billig (ein scheinwerfer ca. 530 euro, dazu brauchen die im Institut eine ganze woche) es geht aber noch viel teuerer beim LTIK z.b. da bist gut des doppelte los.
nach dem Beispielkatalog zu §19 StVZO kann es durchaus sein, das wenn die Leuchtleistung einer Lichttechnischen Einrichtung verändert wird sich dazu kein Teilegutachten oder Teilegenehmigung beiziehen lässt.
Und wenn dem Mopedfahrer was passiert und er Staatsanwalt ermittelt, dann gehts nicht nur um den Vorfahrtsfehler.
aber egal, es ist ja nicht mein Moped *lach*
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kub0711
Schon klar, Rudolf,
ich bin halt auch immer im Verkehrsportal unterwegs. Da laufen öfter mal solche Sachen auf.
In der Verkehrsrechtspraxis wird sowas nach den Erfahrungewn dort offenbar nicht ganz so heiss aufgefasst.
Bei Geschichten wie selbst geschwärzten Rücklichtern (vorallem wegen der Bremslichter) oder Veränderungen am Hauptscheinwerfer ist allerdings regelmässig zappenduster.
Gruss
kai
ich bin halt auch immer im Verkehrsportal unterwegs. Da laufen öfter mal solche Sachen auf.
In der Verkehrsrechtspraxis wird sowas nach den Erfahrungewn dort offenbar nicht ganz so heiss aufgefasst.
Bei Geschichten wie selbst geschwärzten Rücklichtern (vorallem wegen der Bremslichter) oder Veränderungen am Hauptscheinwerfer ist allerdings regelmässig zappenduster.
Gruss
kai