Hallo Zusammen
Bin im begriff auch eine LT zu kaufen (nur eben das finanzielle fehlt noch)
Nun hätte ich da auch mal eine oder eventuell zwei fragen . Wie ist das wenn ich eine Lt aus Deutschland in die Schweiz importieren möchte, möchte nämlich eine 04 in Gelb . Aber bei uns in der Schweiz habe ich unter den BMW Händlern keine gefunden und bei euch drüben hat es welche ;o) Gibt es probleme mit der einfuhr in die Schweiz ? Hat jemand von euch eine ahnung ? Und die zweite frage betrifft die Homepage von BMW . Wenn ich auf die HP von BMW deutschland gehe sind in der occasionsliste aufgeführt ob es ein vorführmodell ist oder so . Aber bei uns auf dr HP BMW Schweiz gibt es das nicht . Weis jemand wiso ? Was ist besser ein GM =Gebrauchtmotorrad ein VM=Vorführmotorrad oder ein JM=Jahresmotorrad Wer hat damit erfahrungen ? Freue mich auf eine oder mehrere antworten . Und noch was so nebenbei,diese Homepage hat mal oder wiedermal ein Lob verdient !!! Habe zwr noch keine LT aber bin sehr oft hier und schaue mich um ! Einfach genial hier !!! Ein Bravo an alle welche dazu beitragen dases hier so viel zu entdecken und zu lachen gibt !!! Lieber gruss an alle aus der Schweiz
Möchte auch LT fahrer werden ;o) Frage betreff Importieren
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Einfuhrbestimmungen in die Schweiz kenne ich leider nicht, aber die Unterschiede in der Bezeichnung dürften rein steuerrechtliche Gründe haben.
Ein Vorführfahrzeug ist ein Fahrzeug, was bislang nur auf den Händler zugelassen wurde für Probefahrten von potentiellen Kunden.
Sobald ein anderer Halter eingetragen ist, kann der Händler es nur noch als Gebrauchtfahrzeug bezeichnen. Damit gilt es steuertechnisch normalerweise nicht mehr als Neufahrzeug, der Vorführer schon.
Die Jahresfahrzeug-Geschichte ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt, daher die Bezeichnung.
Für dich dürfte das beim Händlerkauf kaum einen Unterschied machen.
Solange der Händler nicht im Kundenauftrag verkauft, muss er USt ausweisen, und die bekommst Du im Gegenzug zur Zahlung der Schweizer USt zurück bzw. musst sie erst gar nicht zahlen.
Beim VM sind halt je nach km-Stand einige Leute drübergerutscht, die sich sicher nicht an die Einfahrhinweise gehalten haben und das Motorrad noch nicht kannten.
Beim GM hast Du uU bei einem oder wenigen Haltern ein gut gepflegtes und gut behandeltes Motorrad vor dir stehen. Ebenso beim JM.
Eventueller Vorteil der GM und JM: Ein eventuelles Montags-Motorrad hätte wäre da schon negativ aufgefallen. Kannst Du aber nur sicher nachvollziehen, wenn Du Dir die bisherigen Reparaturen bestätigen lässt.
Gruss
kai
Ein Vorführfahrzeug ist ein Fahrzeug, was bislang nur auf den Händler zugelassen wurde für Probefahrten von potentiellen Kunden.
Sobald ein anderer Halter eingetragen ist, kann der Händler es nur noch als Gebrauchtfahrzeug bezeichnen. Damit gilt es steuertechnisch normalerweise nicht mehr als Neufahrzeug, der Vorführer schon.
Die Jahresfahrzeug-Geschichte ist in Deutschland ebenfalls gesetzlich geregelt, daher die Bezeichnung.
Für dich dürfte das beim Händlerkauf kaum einen Unterschied machen.
Solange der Händler nicht im Kundenauftrag verkauft, muss er USt ausweisen, und die bekommst Du im Gegenzug zur Zahlung der Schweizer USt zurück bzw. musst sie erst gar nicht zahlen.
Beim VM sind halt je nach km-Stand einige Leute drübergerutscht, die sich sicher nicht an die Einfahrhinweise gehalten haben und das Motorrad noch nicht kannten.
Beim GM hast Du uU bei einem oder wenigen Haltern ein gut gepflegtes und gut behandeltes Motorrad vor dir stehen. Ebenso beim JM.
Eventueller Vorteil der GM und JM: Ein eventuelles Montags-Motorrad hätte wäre da schon negativ aufgefallen. Kannst Du aber nur sicher nachvollziehen, wenn Du Dir die bisherigen Reparaturen bestätigen lässt.
Gruss
kai