Lineare Wertschwundberechnung !?!

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Horst G
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Lineare Wertschwundberechnung !?!

#1 Beitrag von Horst G »

Hallo und guten Abend,
ja genau so heißt das, wenn der Betrag errechnet wird, den man bei der Rückgängigmachung des Kaufvertrages bezahlen muss.
Das sind 0,4 - 0,67% vom Kaufpreis pro gefahrener 1000 Kilometer für einen Pkw.
Hat jemand Erfahrung welcher Prozentsatz beim Motorrad angesetzt wird bzw. werden kann?

Horst
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
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fliewatüt
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#2 Beitrag von fliewatüt »

Hallo Horst

vielleicht hilft dir dieser Link weiter:

http://www.ra-kotz.de/gebrauchsvorteile.htm
"OLG Frankfurt - Az: 13 U 92/02 - Urteil vom: 13.02.2004"


wenn jetzt EINER die Zahlen für die "Statistische Lebenserwartung eines Motorrades" aus seiner Schublade hervorkramt

und ein ANDERER die "durchschnittliche Laufleistung von Motorrädern" ins Netz stellt, kannst du eine grobe Übersicht erstellen aufgrund des obigen Gerichtsurteils :wink: :roll: :wink:

Peter
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- Brisk-Optima seit 06.10.05
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1. BKV-Defekt - 32900km-30.04.05
LastDrive am 22.10.2010 mit 67011 beendet
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