blitzer: Poi in Navi
- gnu3000
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blitzer: Poi in Navi
Hallo zusammen,
ein Kollege erzählte mir heute, es wäre illegal, wenn ich auf meinem Navi die Starenkästen als POI hinterlegt hätte. Ich bin eigentlich nicht der Meinung. Sonst wäre auch das eigene Hirn illegal, das man zum Speichern von Daten wie festen Blitzanlagen nutzt. Oder gar das weitersagen: Geheimnisverrat?
Weiss jemand von Euch bescheid?
Vielen Dank Gerhard
ein Kollege erzählte mir heute, es wäre illegal, wenn ich auf meinem Navi die Starenkästen als POI hinterlegt hätte. Ich bin eigentlich nicht der Meinung. Sonst wäre auch das eigene Hirn illegal, das man zum Speichern von Daten wie festen Blitzanlagen nutzt. Oder gar das weitersagen: Geheimnisverrat?
Weiss jemand von Euch bescheid?
Vielen Dank Gerhard
K 1200 RS, 130 PS, Bj2003, 29.000 km, Metzeler Z6, TTRII, Bagster, PS: der vorne bin ich.....
- Marcus Schraeder
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- Ist illegal
- steht rechtlich den Radarwarnern gleich
- darf beschlagnahmt werden
- reist Du damit in die Schweiz ein, ist das Gerät weg und Du arm
Ist nicht schön, aber ist so.
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- darf beschlagnahmt werden
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Ist nicht schön, aber ist so.
Gruß aus´m Pott
Marcus (K75RT mit australischer Brülltüte)
Motorradanhängerverleih bis 3 LTs oder 4 Boxer
Rewitec-Vertrieb
http://www.her-ms.de
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- Marcus Schraeder
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- gnu3000
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die sp.....doch!
Na aber hallo,
na wenns denn so ist fahr ich nicht mehr in die Schweiz, dann geb ich mein Geld anderswo aus: Die Östrerreicher nehmens sicher auch gern.-
In Deutschland scheint die Rechtslage nicht si eindeutig zu sein. Das Verbot von aktiven Radarwarnern ist klar... aber als POIs da schau ich lieber nochmal.
Gruß Gerhard
na wenns denn so ist fahr ich nicht mehr in die Schweiz, dann geb ich mein Geld anderswo aus: Die Östrerreicher nehmens sicher auch gern.-

In Deutschland scheint die Rechtslage nicht si eindeutig zu sein. Das Verbot von aktiven Radarwarnern ist klar... aber als POIs da schau ich lieber nochmal.
Gruß Gerhard
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- helmi123 (inaktiv)
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Meines Wissens nach ist es in der Schweitz verboten.
Wobei man sich natürlich fragen muss, was für einen Sinn ausser Abzocke hat dieses Gesetz. Anstatt froh zu sein, das an bestimmten Stellen der Speed reduziert wird. Es heisst doch nach Abschaffung der Weglagerei und Raubrittertum, das es nur Geschwindigkeitsüberwachung an Unfall und Gefahrenstellen geben darf.
Wobei man sich natürlich fragen muss, was für einen Sinn ausser Abzocke hat dieses Gesetz. Anstatt froh zu sein, das an bestimmten Stellen der Speed reduziert wird. Es heisst doch nach Abschaffung der Weglagerei und Raubrittertum, das es nur Geschwindigkeitsüberwachung an Unfall und Gefahrenstellen geben darf.

"Das schönste aller Geheimnisse ist es, ein Genie zu sein und es als einziger zu wissen." (Samuel L. Clemens alias Mark Twain)
- Peter38
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@all
Fakt ist, die Infos dürfen auf das GPS-Gerät geladen werden, die Warnfunktion muss aber vor Fahrtantritt abgeschaltet werden. Dazu zwingt § 23 Abs. 1b der StVO.
Wer mit aktiviertem Radarwarner erwischt wird, dem drohen in Deutschland bis zu 75 Euro Buße und 4 Flensburg-Punkte. Bei Wiederholung oder Vorsatz sogar das Doppelte. Und im Ausland kann zudem das Gerät beschlagnahmt werden.
Gruß
Peter
Fakt ist, die Infos dürfen auf das GPS-Gerät geladen werden, die Warnfunktion muss aber vor Fahrtantritt abgeschaltet werden. Dazu zwingt § 23 Abs. 1b der StVO.
Wer mit aktiviertem Radarwarner erwischt wird, dem drohen in Deutschland bis zu 75 Euro Buße und 4 Flensburg-Punkte. Bei Wiederholung oder Vorsatz sogar das Doppelte. Und im Ausland kann zudem das Gerät beschlagnahmt werden.
Gruß
Peter
K1200RS - bis 04.2012 - 143.000 km
K1600GT - bis 08.2022 (3x) - 170.000 km
R1250GS - ab 08.2022
Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag.
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- Thilo
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Wenn das der ist, der einen z.B 50m, dann 30m und dann nochmal 10m vor dem Blitzer warnt, ist es nicht zulässig.
Wenn ich auf einer Straßenkarte ein Kreuzchen male, ist das zulässig.
Wenn ich über Googleearth die Blitzer zuvor anschaue und abmale
ist das auch ok. Das ist dann für mich das Selbe wie ein POI.




Grüßle vom Bodensee
K1200RS 03/1999, R1250RS 05/2022
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- bmw peter
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So wie Helmi es schon sagt.
der Unterschied ist der zwischen Mobile Kontrollen und fest installierte.
Bei fest Installierten kann ein Punkt oder was auch immer auf der Karte sein,
Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen schon oft wo die sich befinden.
Die Mobilen werden von der Grünen Fraktion in versteckten Posis irgendwo am Wegerand oder von Fahrzeugen raus aktiviert.
Vor diesen Versteckten kann nur ein Radarwarngerät warnen
nicht aber dein Navi.

der Unterschied ist der zwischen Mobile Kontrollen und fest installierte.
Bei fest Installierten kann ein Punkt oder was auch immer auf der Karte sein,
Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen schon oft wo die sich befinden.
Die Mobilen werden von der Grünen Fraktion in versteckten Posis irgendwo am Wegerand oder von Fahrzeugen raus aktiviert.
Vor diesen Versteckten kann nur ein Radarwarngerät warnen
nicht aber dein Navi.


Passt auf euch auf,
das Leben kann leider zu bald enden
Gruß vom Schwabenland,
Mike
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- Thilo
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Ich spreche nicht von Unterschieden zwischen Festanlagen und
Mobilstationen. Es geht nur um die Meldung.
Wenn ein Navi dich ständig auf diesen Blitzer (zb im 30m-Intervall daran erinnert), ist es illegal.
Wenn ich einen fixen Punkt angezeigt bekomme, ohne genaue Meterangabe, das ich auch mit nem Schreiberling auf ner Karte markieren kann, ist das legal.


Es geht nur um die Meldung. Nicht Mobil, oder Fest

Grüßle vom Bodensee
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- Mike LB
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Ich habe dich schon verstanden.
Aber dann müsste meine Frau auch illegal sein.
Sie sagt auch immer kurz vor dem Staarenkasten " pass auf da kommt ein blitz" und das fortwährend



Aber dann müsste meine Frau auch illegal sein.
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- helmi123 (inaktiv)
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Thilo hat geschrieben:Schick mir mal ihren Pass, dann prüfe ich, ob sie illegal ist
![]()

Daß ist ein gravierender Unterschied,weil die dinger stehen ja vor Gefahrenpunkten.
Mein Zumo sagt heppala helmi da kommt eine Gefahr auf dich zu mach langsam

Der Gesetzgeber scheitert nur an seiner Eigenen Auslegung

- Mike LB
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