ich war mal auf der BMW Hausseite und hab mal aus Spaß die neu GT configuriert. Für die Neue wird optional Xenonlicht gegen Aufpreis angeboten.
Ob man unsere "Alte" damit nachrüsten kann?
Hat schon Jemand etwas davon gehört?
Kernquintessenz: "Wenn man auf Xenon umrüstet, ist es erforderlich eine
ScheinwerferReinigungsAnlage (SRA) und eine Automatische LeuchtWeitenRegulierung (ALWR) zu verbauen"
Weiter im Blindflug ... ist auch viel spannender Pezi
holsteiner hat geschrieben:Es geht, ist aber nicht legal!
Nö, nö, die Scheinwerfereinheit ist als komplette Baueinheit mit einer ABE versehen. Damit ist eine Umrüstung möglich. Wie BMW eine ABE ohne Reinigungsanlage und Leuchtweitenregulierung bekommt bleibt wohl des Geheimniss von BMW. Das sollte uns aber nicht kümmern. Eine ABE ist vorhanden, Punkt.
Der Preis erscheint mir aber mit 300 Euro nicht realistisch für eine Nachrüstung. Das ist sicher der Aufpreis bei Neukauf. Der Nachrüstpreis wird bei 1000 Euro liegen.
thorsten hat geschrieben: man wird deutlich besser erkannt.
thorsten
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn du ein mal in einem Land fährst, in dem auch am Tage mit Licht gefahren wird, dann beobachte bei Sonnenschein die entgegenkommenden Fahrzeuge . Meine Erfahrung ist: Fahrzeuge mit konventionellen Leuchten werden besser erkannt.
Ein Xenonscheinwerfer wirk am Tage wie wenn sich die Sonne in einem ausgeschalteten Scheinwerfer reflektiert.
Die Lichtfarbe der Xenonscheinwerfer ist dem Sonnenlicht am Nähesten.
Eine Rote Leuchte bei einem roten Hintergrund ist schwerer zu orten, als bei einem weißen Hintergrund.
Grüßle vom Bodensee
K1200RS 03/1999, R1250RS 05/2022
Leider war der Beitrag von Dieter etwas verwirrend, es gibt definitiv von BMW kein Xenon für die "alte" (bis 06.2005 gebaute) K1200GT. Für die "neue" (ab 03.2006 gebaute) K1200GT gibt es als werkseitige Sonderausstattung Xenon!
Die über Internet-Händler angebotenen Nachrüstsätze für Xenon (egal für welches K12-Modell) sind alle absolut illegal!
Also es gibt in der STVZO für Motorräder eine Ausnahme. KEINE Leuchtweitenregulierung und KEINE Waschanlage. In der Motorrad Reisen von Januar ist ein ausführlicher Test mit dem X-Licht der K1200LT im Vergleich zu anderen Lampen. Bis auf die scharfe Hell/Dunkel Grenze schlägt es alle Leuchten um Längen, zumal beim Fernlicht auch das Abblendlicht eingeschaltet bleibt.
Entsprechender zugelassener Reflektor vorausgesetzt, sehe ich keinen Grund, warum man (nach der Änderung der STVZO) nicht Xenonlicht an jeder Maschine nachrüsten kann (legal)
Gruß
Andi
Nur ein PAN Fahrer http://www.Klump.org Sich immer das billigste rauszusuchen, ist eine der teuersten Arten Geld zu sparen.
Wenn du keinen Wert auf deine Betriebserlaubnis legts dann kauf es, wenn doch dann lass es.
Xenon setzt voraus eine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigung, beides hast du nicht. Die neue GT soll Xenon bekommen, dort kann man schauen wie die es machen.
Wolfgang: Wie ich oben schon schrieb: Diese Aussage gilt nur für PKW, nicht für Motorräder. Weder Leuchtweitenregulierung noch Wassersprühen sind notwendig. Hat die neue GT alles nicht. (Die STVZO ist geändert worden)
Nur ein PAN Fahrer http://www.Klump.org Sich immer das billigste rauszusuchen, ist eine der teuersten Arten Geld zu sparen.
Hallo,
auf der Motorradmesse in Dortmund gesehen. Umrüstzatz für H7 Birne
mit Vorschaltgerät 99.--€ später 129.--€ natürlich alles ohne ABE oder TÜV. http://www.Raglite.de
Gruß Languste
Eine Xenon-Einheit mit Reflektor bzw. komplette Lampeneinheit die geprüft wurde und ein "E" Kennzeichen hat kann bei Modellen die entsprechend geeignet sind, auch nachgerüstet werden. Bei einer K1200LT (Mopf) ab 2004 kann z.B. die komplette Lampeneinheit gegen eine zugelassene Xenon-Einheit getauscht werden. Ein Einbau dieser Messe/Internet Xenon-Angebote ist nicht erlaubt und auch absolut nicht vergleichbar, da i.d.R. auch starke Blendungen entstehen duch den nicht geänderten Spiegel. Die Betriebserlaubnis erlischt natürlich auch sofort.
Die BE erlischt zwar auch mit einem nicht genehmigten Auspuff, ich glaube aber nicht, dass ein zu lauter Auspuff ein Unfallverursacher sein kann, bei einer Blendung des Gegenverkehrs durch diese gefrickelten Xenon-Lösungen aber sehr wohl!
ja, ja lasst mal die Finger davon! Die ganzen umgesockelten Lampen sind grundsätzlich nicht zugelassen. Das ging in den 80er Jahren mal mit der H4-Lampe los, die dann für die normalen BiLux eingesetzt wurden. Reflektor, Streuscheibe und Lampe sind ein exakt abgestimmtes System. Jeder Eingriff bringt garantiert keine Verbesserung - von einem kurzen Lichtblick vielleicht abgesehen... Das Geld läßt sich garantiert für sinnvollere Dinge ausgeben!
Es grüßt Lutz aus dem Vogtland! *************************************** K1600GT - Bj. 06/2018 - ... VIN Z504996;
K1300GT - Bj. 05/2010 - von 04/2012 bis 06/2018;
K1200RS - Bj. 04/2002 - von 10/2004 bis 03/2012