Alles rund um die Reifen: Tests, Kommentare
Karl-Heinz (UL)
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#76
Beitrag
von Karl-Heinz (UL) » 26. April 2005, 13:47
Für Beamte und andere Griffelspitzer:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers oder Importeurs
Sie kann nur in der ABE-Dimension erstellt werden. Der Kunde muss lediglich die Bescheinigung mitführen.
Achtung:
Einzige Änderung zur Rechtslage vor März 2000:
Auch der Reifenhersteller kann nun Unbedenklichkeitsbescheinigungen erstellen, aber ebenfalls nur in der ABE-Dimension.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hat den gleichen rechtlichen Status wie die des Fahrzeugherstellers.
Quelle:
http://www.grosshandelreifen.de/reifen- ... chnik.html
und wer es amtlich will:
http://www.sava.de/Reifenfreigabe.pdf
PS: Die BMW-Site mit den Reifenfreigaben war noch nie vollständig oder aktuell. Die Datenpflege scheint Praktikantenaufgabe zu sein.
Viele Grüße
Karl-Heinz
K1200RS, 1997 neu gekauft, 98 PS, ME Z6, 170er, bisher 110.000 km gefahren
MondMann
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#77
Beitrag
von MondMann » 26. April 2005, 14:41
Lieber K-H (Ul),
Danke für den "Griffelspitzer und Beamten"
,
aber vor allem vielen Dank für Deine wirklich brauchbaren und überzeugenden Informationen. Damit kann man echt was "anfangen", nun bin ich beruhigt, überzeugt und zufrieden.
viele Grüße,
Erwin
1) K 1200 RS, Kauf 03/2003, selbstgefahrene 215.000 km, 130 PS,
2) K 1200 RS, Ez. 05/2003, Kauf am 30.03.2015 mit 17.500 km, bisher 95.000 Km, 130 PS