mapro01 hat geschrieben:Hallo zusammen,
hatte meine K12S von 2005 letzte Woche zur Inspektion. Im Zuge der Inspektion wurden außerdem der Steuerketten-Überspringschutz verbaut, sowie die aus der "US-Rückrufaktion" bekannten Teile der Benzinpumpe auf Kulanz getauscht. Den Steuerkettenspanner neuerer Bauart hab ich auch verbauen lassen (den musste ich allerdings bezahlen). Nun die eigentliche Frage: Von den Arbeiten, die aufgrund von "BMW-Aktionen" ausgeführt wurden, findet sich nichts auf der Rechnung wieder.
Klar freue ich mich, dass ich dafür nichts bezahlen muss. Aber wie kann ich später mal (falls ich sie verkaufen sollte.....) nachweisen, dass das erledigt wurde? Wie sind da Eure Erfahrungen?
Gruß aus Essen
Martin
Wie Frank schon sagte : BMW-Datenbank
Ansonsten der Nachweis darüber ist die Rechnung selbst bzw. ein geführtes Checkheft.
Wenn eine Rückrufaktion im Januar anstand, und die Kiste war im Juli bei der Inspektion beim Vertragshändler, ist davon
auszugehen, das diese erledigt ist. Ansonsten Nachfragen bei deiner Werkstatt, das du gerne den Auszug der Datenbank oder
eine Bestätigung der Erledigung von der Aktion gerne für deine Unterlagen hättest.
Nur das bräuchtest du für alle Aktionen. Sieht bescheiden aus, wenn du nur die eine oder zwei Rückrufaktionen mit Dokumenten
nachweisen kannst, statt alle..
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, und ich wüsste das Ding hatte 6 Rückrufe, und der Verkäufer sagt mit, das alles erledigt ist, glaube ich
das vorerst. Wenn er jedoch sagt, das alles ok ist aber mir von 6 Rückrufen nur 2 auf Papier vorweist, dann rümpfe ich die Nase und
fahre an dem Tag erstmal wieder heim um für den Verkäufer im besten Fall bei BMW selbst anzufragen.
Meist ist gar nichts besser als "wenig". Also wenn man Wert auf Dokumente legt, was für sehr alt werdende Kisten nicht schlecht ist um die Historie zu beweisen, dann sollte man diese auch Lückenlos vorweisen können. Wenn nur eine Sache fehlt, ist die Sache Nice2Have aber nicht mehr wirklich Wertsteigernd.