Die zentrale konzeptionelle Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist die ab morgen geltende Abkehr vom Prinzip der Ausgangsbeschränkung. Dieses wird durch das Prinzip der Kontaktbeschränkung abgelöst. Dies bedeutet im Kern, dass künftig der erste infektionsschutzspezifische Gedanke nicht mehr einem triftigen Grund gilt, dessen Vorliegen erst den Weg aus der Wohnung eröffnet. Dieser ist jetzt generell frei, egal, ob jemand zum Autowaschen, zum hobbymäßigen Motorradfahren, zum Motorbootfahren oder zum bedarfsfreien Shoppen will, um nur einige Zankäpfel der zurückliegenden Wochen zu nennen. Vielmehr sollten die Menschen nun beim Verlassen ihrer Wohnung zu aller erst an die Mund-Nasen-Bedeckung denken, die man stets dabeihaben sollte, weil sie an vielen Stellen erforderlich sein wird. Dies gilt etwa für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, aber auch für das Betreten von Geschäften, beim Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen u.v.a.m.
Los weg mit euch, Platz da, die Bahn frei machen die fränkischen Berserker sind ab heute wieder auf der Piste.
Ach ja,........... also nee ...................... wir sind ja zivilisierte Verkehrsteilnehmer.
Wünsche allen eine schöne Runde mit ordentlich Grip und ohne Rennleitung