R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
- groeg
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R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Thema ist in verschiedenen stellen mit dutzenden Meinungen und Hinweisen zwar allgemein behandelt, aber ich bin erst bei der DEKRA wirklich schlau geworden.
Ich hatte das Problem mit der Reifenbindung für meine R1100R Bj. 1997 mit einer ABE- also noch keine EU Zulassung- lösen können (von der DEKRA gelöst bekommen)
Szenario bei meiner R1100R: ich wollte keine andere Reifengröße aufziehen als die eingetragenen 120/70/ZR17 bzw 160/60/ZR18, aber bekanntlich erlischt die Betriebserlaubnis für ABE Motorrad-Zulassungen bei Verwendung von neueren Reifenmodellen, die nicht unter Zeile 22 (Zulassungsbesch. Teil 1) ausdrücklich wörtlich genannt sind. Bekanntlich genügte bis dato eine Herstellerfreigabe des Reifenherstellers, nun muss beim TÜV vorgeführt werden. In Foren, und auch bei der bekannten ADAC Erklärung zum neuen Gesetz musste man nun befürchten, dass mit jedem Reifenwechsel ein "Änderungsgutachten" von der DEKRA und Co. fällig wird. Das wäre bei jedem Wechsel von Reifenbezeichnungen (egal ob vom selben Herseller nur verschiedene Reifengenerationen) ninimum so teuer wie ein Reifen! Nun habe ich folgende Hilfe von der DEKRA für 37,- Euro bekommen, die schlussendlich die Zulassungsstelle anweist, die Reifenbindung auszutragen.
ich Füge den Bericht hier an, vielleicht hilft der jemandem bei der Argumentation an seiner Gutachterstelle/TÜV .
Ich hatte das Problem mit der Reifenbindung für meine R1100R Bj. 1997 mit einer ABE- also noch keine EU Zulassung- lösen können (von der DEKRA gelöst bekommen)
Szenario bei meiner R1100R: ich wollte keine andere Reifengröße aufziehen als die eingetragenen 120/70/ZR17 bzw 160/60/ZR18, aber bekanntlich erlischt die Betriebserlaubnis für ABE Motorrad-Zulassungen bei Verwendung von neueren Reifenmodellen, die nicht unter Zeile 22 (Zulassungsbesch. Teil 1) ausdrücklich wörtlich genannt sind. Bekanntlich genügte bis dato eine Herstellerfreigabe des Reifenherstellers, nun muss beim TÜV vorgeführt werden. In Foren, und auch bei der bekannten ADAC Erklärung zum neuen Gesetz musste man nun befürchten, dass mit jedem Reifenwechsel ein "Änderungsgutachten" von der DEKRA und Co. fällig wird. Das wäre bei jedem Wechsel von Reifenbezeichnungen (egal ob vom selben Herseller nur verschiedene Reifengenerationen) ninimum so teuer wie ein Reifen! Nun habe ich folgende Hilfe von der DEKRA für 37,- Euro bekommen, die schlussendlich die Zulassungsstelle anweist, die Reifenbindung auszutragen.
ich Füge den Bericht hier an, vielleicht hilft der jemandem bei der Argumentation an seiner Gutachterstelle/TÜV .
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- Alpenbummler
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Vielen Dank groeg. Das sind die Infos, die Foren so hilfreich machen.
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Hallo, bin neu hier und bin neugierig, wie die Sache mit der Reifenfreigabe weitergeht... Gibt es noch weitere R1100R-Piloten, denen einen Freigabe geglückt ist?
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aufgewachsen mit Simson & Co
1999-2001 Suzuki GS500E
2001-2024 Suzuki GSX750AE
2024-... BMW R1100R
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- wolfgang
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Hallo Lupolaner,
schön dass du zu uns gefunden hast.
Wenn du dich noch vorstellst, wäre es noch besser. Wir haben hierzu eine eigene Rubrik:
https://www.bmw-bike-forum.info/viewforum.php?f=168
schön dass du zu uns gefunden hast.
Wenn du dich noch vorstellst, wäre es noch besser. Wir haben hierzu eine eigene Rubrik:
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Wenn du das Bild oben auf machst, siehst du das Ergebnis. Die Fabrikatsbindung ist weg und somit kann jeder Reifen der gleichen Dimension und Vorgaben aufgezogen werden. Dazu noch eine Reifenherstellerfreigabe für das Modell und die Sache ist durch.wie die Sache mit der Reifenfreigabe weitergeht.
-
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Hallo, möchte gerne die Reifenbindung bei meiner R1100R BJ97 austragen lassen und stelle jetzt fest, dass ich zwar den Fahrzeugschein habe, aber den Brief nicht finde. Jetzt eine merkwürdige Frage: Kann es sein, dass es gar keinen gibt und ich nur den Fahrzeugschein habe - wegen ABE usw.? Oder hab ich ihn "verschlampt" und brauche einen neuen??
- joerg58kr
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Es gibt immer einen Fahrzeugschein plus Fahrzeugbrief (Eigentumsnachweis) bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Schein) plus ZLB-Teil 2 (Brief), nur das seit den ZLB die grundlegenden Ding in der EC- Certificate of Conformity (CoC), auch EU-Übereinstimmungserklärung oder EU-Zulassung genannt, festgehalten sind. Früher stand das alles im Brief oder wurde dort wie auch im Schein nachgetragen.
Wenn dein FZG-Brief also abhanden gekommen ist, solltest du danach suchen und ggf. musst du dir einen Ersatzbrief ausstellen lassen. Der Brief dient jedenfalls als Eigentumsnachweiß, anhand des Briefes können Änderungen im Schein vorgenommen werden oder eben auch Halterwechsel.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -verloren/
Wenn dein FZG-Brief also abhanden gekommen ist, solltest du danach suchen und ggf. musst du dir einen Ersatzbrief ausstellen lassen. Der Brief dient jedenfalls als Eigentumsnachweiß, anhand des Briefes können Änderungen im Schein vorgenommen werden oder eben auch Halterwechsel.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -verloren/
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 05/2015, dazu noch eine F800ST K71 BJ 01/2012
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Keine Regel ohne Ausnahme: Für 125er gibt in der Regel nur Teil 1, es sei denn man beantrag Teil 2 selber und treibt gewissen Aufwand den zu bekommen.
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
Hallo
Ich stehe mit meiner R1100r gerade vor dem gleichen Problem ich möchte meine Reifen auch gern austragen lassen, bei welcher Dekra Prüfstelle
warst du denn ?? ich würde es da auch gern versuchen bei unserer hier haben die mir erklärt sowas machen wir nicht.
DlzG
Ich stehe mit meiner R1100r gerade vor dem gleichen Problem ich möchte meine Reifen auch gern austragen lassen, bei welcher Dekra Prüfstelle
warst du denn ?? ich würde es da auch gern versuchen bei unserer hier haben die mir erklärt sowas machen wir nicht.
DlzG
- groeg
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Re: R1100R mit ABE, Reifenbindung austragen
DEKRA Prüfstelle Angersbachstr. 25. 34127 KasselDriver74 hat geschrieben: ↑17. April 2025, 13:04 Hallo
Ich stehe mit meiner R1100r gerade vor dem gleichen Problem ich möchte meine Reifen auch gern austragen lassen, bei welcher Dekra Prüfstelle
warst du denn ?? ich würde es da auch gern versuchen bei unserer hier haben die mir erklärt sowas machen wir nicht.
DlzG
Nun, da würde ich noch ein Wenig mehr Überzeugungsarbeit investieren. Ich nehme an, der Prüfer würde sehr wohl einen abweichenden Reifen begutachten und nach § 19 freigeben. Das ist bekanntlich seine Aufgabe. Die Frage an den Prüfer lautet also ob er außer den üblichen Reifenspezifikationen (Größe, Geschwindigkeit und Last) andere Kriterien anlegt als die sogenannten "ServiceInformationen" der Reifenhersteller? Wenn er darauf keine Antwort hat, dann würde ich ihn bitten, den oben in dem JPG Anhang genannten Satz zu übernehmen. Dort ist ausgesagt, dass "....... die Service Informationen der Reifenhersteller zu beachten sind". Der Prüfer gibt folglich keine pauschale Freigabe für jeglichen Reifen, selbst wenn dieser die selben Dimensionen aufweist. Der Prüfer kehrt lediglich zurück zu einer Regelung, die es bis 2020 (?) gab, nämlich, dass das Reifenmodell vom Reifenhersteller für dein Motorrad empfohlen ist, ansonsten die Dimensionen selbstredend sich nicht verändert haben. Vielleicht ist deinem Prüfer das nicht klar?