Frage zu Hattech ESD

Alles, was mit der Technik der LUFTgekühlten R1200xx zu tun hat
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TJ.
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Frage zu Hattech ESD

#1 Beitrag von TJ. »

Hallo zusammen,

ich habe gestern für meine R1200R BJ. 2006 einen Hattech ESD Typ 2005, e9 4467-97/24 erworben.

Da der ESD eine "e Nummer trägt", bedarf es meines Wissens keiner ABE, aber gibt es sonst noch Begleitdokumente die ich benötige?

Merci
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20231204 Hattech ESD.jpeg
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aimypost
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Re: Frage zu Hattech ESD

#2 Beitrag von aimypost »

Nein, nix weiter erforderlich.
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joerg58kr
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Re: Frage zu Hattech ESD

#3 Beitrag von joerg58kr »

Wenn die E-Nr. (Typenzulassung) zu deinem Modell passt, sollte alles i.O. sein. Allerdings nur weil eine auf der AGA eingeprägt ist, sagt die halt nicht aus für welches Motorrad, Modelltyp, etc.

Ein Anruf bei Hubert Sommer von Hattech sollte aber eine klare Auskunft bringen, dazu gibt es dann ggf. auch fehlende Dokumente
https://www.hattech.de/
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Re: Frage zu Hattech ESD

#4 Beitrag von pitts333 »

sonst brauchst du nix , Papiere kannst du dir sparen
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TJ.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#5 Beitrag von TJ. »

Danke Euch für die Infos. Ich habe Hattech mal angeschrieben.
Aber da der ESD an einer R1200r verbaut war, bin ich zuversichtlich, dass es alles so passt.
Bg
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Taurus1
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Re: Frage zu Hattech ESD

#6 Beitrag von Taurus1 »

Muss nicht, auch bei vorhandener E Nummer, eigentlich die ABE mitgeführt werden?

Ich habe meine ABE's in Google Drive gespeichert, dann muss ich sie zumindest nicht noch suchen, falls ich mal in einer Kontrolle lande. Aber eigentlich kann sie auch in Papierform verlangt werden.
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Alpenbummler
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Re: Frage zu Hattech ESD

#7 Beitrag von Alpenbummler »

Du würdest dem Sherrif dein Handy in die Hand geben?

Pass' auf, dass da nicht gerade der Radarwarner eine Meldung bringt :lol: .
Taurus1
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Re: Frage zu Hattech ESD

#8 Beitrag von Taurus1 »

Der ist auf dem Navi. Das ist dann natuerlich aus.
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#9 Beitrag von Weissblau »

Taurus1 hat geschrieben: 5. Dezember 2023, 22:36 Muss nicht, auch bei vorhandener E Nummer, eigentlich die ABE mitgeführt werden?

Ich habe meine ABE's in Google Drive gespeichert, dann muss ich sie zumindest nicht noch suchen, falls ich mal in einer Kontrolle lande. Aber eigentlich kann sie auch in Papierform verlangt werden.
1. Es beginnt damit das es keine ABE (nationale Zulassung!) gibt wenn eine E-Kennzeichnung (eine EG-Zulassung) vorliegt.

Bei jeder EG-BE ist die auf dem Produkt erkennbare Kennzeichnung der Nachweis. Es wird, muss keinerlei weiterer Nachweis mitgeführt werden!

2. ABE ==>>> die Allgemeine Betriebserlaubnis muss IMMER mitgeführt werden. Bisher, über jahrzehnte auch zumindest in Papierform, mindestens also eine simple Fotokopie. Ein Foto auf dem Handy wurde nie offiziell anerkannt. Ich rede nicht über die individuelle freundliche Handhabung durch einzelne Beamte. :thumbup:

Mittlerweile weiss ich nicht, ob nun doch auch eine pdf oder sonstiges auf dem Smartphone rechtlich ok ist.
Zum Beispiel steht im § 19 StVZO: "....... des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, ..... mitzuführen ...."
Die Frage wäre nun, was versteht der Gesetzgeber unter einer "Ablichtung"?!
Nicht was ggf. unsereiner darunter verstehen mag.
Taurus1
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Re: Frage zu Hattech ESD

#10 Beitrag von Taurus1 »

Ok, Beispiel mein Remus RV1

Hat auch ein e Kennzeichen

e4 [2039

und eine EG-Genehm8gung. (Fälschlicherweise von mir ABE genannt)
Screenshot_20231206-223649.png
Auf dieser steht: "Bitte führen sie die Genehmigung mit den Fahrzeugpapieren mit"

Was ist denn nun richtig, reicht die eingeprägte e-Nummer, oder Ausdrucken und mitführen?
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joerg58kr
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Re: Frage zu Hattech ESD

#11 Beitrag von joerg58kr »

Es gilt eigentlich immer das, was in der ABE, Gutachten, EU-Typengenehmigung steht. Die eingeprägte/aufgebrachte Nr. ist nur der Hinweis, das eine Solche überhaupt existiert.
Genauso können z.B. in diesen Bescheinigungen auch Vorgaben zur Anbringung stehen. In vielen Fällen ist sogar die Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus durch eine Prüforganisation (TüV, Dekra, GTÜ,...) vorgegeben. Immer abhängig vom jeweiligen Teil. Spannend wird es wenn sich die Zulassung/ABE nur auf den original Zustand bezieht. Dann muss man quasi mit jeder weiteren Veränderung das Mopped komplett abnehmen lassen, ob sich auch die Einzelgenehmigungen nicht ins Gehege kommen.
Pack die Dinger in einer wasserdichten Tüte unter die Sitzbank oder in den Tankrucksack und gut ist.
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#12 Beitrag von Weissblau »

Taurus1 hat geschrieben: 6. Dezember 2023, 22:40 Ok, Beispiel mein Remus RV1

Hat auch ein e Kennzeichen

e4 [2039

und eine EG-Genehm8gung. (Fälschlicherweise von mir ABE genannt)
Screenshot_20231206-223649.png
Auf dieser steht: "Bitte führen sie die Genehmigung mit den Fahrzeugpapieren mit"

Was ist denn nun richtig, reicht die eingeprägte e-Nummer, oder Ausdrucken und mitführen?
DAS ist ein guter + netter Hinweis durch den Hersteller an den Käufer. Was auch gut gemeint ist. (Das was ich da oben sehe ist auch nicht die Genehmigung selber, sondern nur ein Hinweis auf eine EG-Zulassung. Es sei denn dem Foto folgt noch die eigentliche Zulassung?)
Natürlich kann man sie (man kann, darf vieles! :) ) mit sich führen. ABER rechtlich nun mal nicht erforderlich! Wie gesagt, die EG-Kennzeichnung ist der rechtliche NACHWEIS! Alles weitere, die Überprüfung etc. obliegt dem Beamten, dem Prüfer.

Natürlich ist es einfacher vor Ort wenn Papiere vorliegen. Damit derjenige schneller erkennen kann das das jeweilige Produkt auch genau für dieses Fahrzeug seine Zulassung hat ...... Aber darum geht es nicht.
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George
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Re: Frage zu Hattech ESD

#13 Beitrag von George »

Zu beachten wäre vielleicht noch, dass bei den meisten ABE 's die Aussage in den Papieren steht, dass diese ausschließlich für Fahrzeuge im Originalzustand gültig ist.
Baut man z.B. ein zweites Teil mit ABE an das Fahrzeug müsste dieses Teil und das zuerst angebaute Teil auch eingetragen werden.
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#14 Beitrag von Weissblau »

George hat geschrieben: 8. Dezember 2023, 10:57 Zu beachten wäre vielleicht noch, dass bei den meisten ABE 's die Aussage in den Papieren steht, dass diese ausschließlich für Fahrzeuge im Originalzustand gültig ist.
..........
Ist ja logisch. Schliesslich kann ein Hersteller sein Produkt nicht an einem Motorrad abnehmen lassen, welches alle denkbaren Produkte andererer Hersteller verbaut haben muss. Deswegen ist die Grundlage immer das Serien-Motorrad.

In der Praxis muss aber dann nichts weiteres erfolgen wenn man z. B.
- einen anderen Lenker mit ABE verbaut hat
- einen Endschalldämpfer mit EG-Be
- Bremshebel mit ABE
- getönte Scheibe mit Zulassung

Grund: Bei sowas hat das eine Produkt nichts mit den anderen gemein bzw. etwas zu tun.

Anders mag es ausschauen wenn man z.B.
- anderen Lenker mit ABE verbaut hat
- Riser mit ABE

Hier erscheint ohne Frage ein Zusammenhang, in wahrsten Sinne des Wortes eine "Verbindung". In solchen Fällen kann es zu Diskussionen kommen ob beide ABE ausreichend sind, so vom jeweiligen Prüfer bei einer HU (oder auf der Strasse vom Beamten) akzeptiert werden. Der Beamte akzeptiert i.d.R. alle ABE "im Doppelpack".
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George
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Re: Frage zu Hattech ESD

#15 Beitrag von George »

Das ist gerne Wunschdenken von uns Motorradfahrer und entspricht in keinster Weise dem was hiermit gemeint ist. Originalzustand heißt da Originalzustand und nicht hier etwas, dass aber nicht mit dem da zu tun hat etc.....
Der Gesetzgeber bzw die ABE billigt dem einfachen Nutzer diese Fachkunde dies zu entscheiden nicht zu.
Stimmt aber auch, dass dies von den Meisten durchgewunken wird. Alles soweit ok solange es keinen Unfall gibt bei dem hohe Regressansprüche gefordert werden. Dann wird im allgemeinen in den Krümeln gesucht.
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#16 Beitrag von Weissblau »

George hat geschrieben: 8. Dezember 2023, 17:10 ............ Alles soweit ok solange es keinen Unfall gibt bei dem hohe Regressansprüche gefordert werden. Dann wird im allgemeinen in den Krümeln gesucht.
Als Fahrer eines verunfallten Motorrades, bei welchem der Fahrer die Schuld trägt und dies sogar unter Drogen, also einer absoluten Fahruntüchtigkeit, liegt die Höhe eines Regresses durch die eigene Haftpflichtversicherung bei max. 5.000,- Euro.

Wenn man nachgewiesen schuldig in ein fremdes Fahrzeug fährt, zahlt die eigene Versicherung an den "Gegner". Der eigenen Versicherung ist es dabei egal ob die Riser (oder...) eine ABE haben. Sie müssen zahlen! Auch wird die Vers. natürlich keinen Regress durchsetzen können. Die Riser stehen ja nicht im ursächlichen Zusammenhang.

Der gegnerischen Vers. ist es sowieso egal. Die müssen ja nichts zahlen und dem Geschädigten ist es auch egal. Der hat andere Probleme und erhält ja den Schaden ersetzt. Mehr o. weniger.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#17 Beitrag von teileklaus »

richtig der Sachverständige entscheidet, ob der Eingetragene Reifen mit dem dann einzutragenden Fender harmoniert oder geprüft werden muss.
Genauso wird es schwierig wenn mehr als 3 ABE da sind.. glaube dann wird immer geprüft.
Slebst wenn der Lenker überhaupt nix mit den Federbeinen und den Handhebeln zu tun hat..Wenn aber ein Lenkungsdämpfer verbaut ist kann der etwas mit dem Lenkereinschalg zu tun haben der dann geprüft und eingetragen wird.
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TJ.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#18 Beitrag von TJ. »

DLzG,
wie oben schon geschrieben, habe ich mir ja diesen Hattech ESD (Typ 2005, e9 4467-97/24) gekauft. Ich habe inzwischen herausgefunden, dass die gleiche Homologationsnummer auch auf dem GPR Trioval ESD verwendet wird, da weitgehend baugleich. (BMW.23.TRI)

Um hier komplett zu sein, hätte gerne das Begleitdokument (von Hattech oder GPR), damit ich schriftlich habe, dass der ESD zu der R1200r passt.

Hat jemand von Euch dieses Dokument und kann es mir abscannen?

Danke Euch
BG
Thomas

PS - Hattech hat auf meine Anfrage bisher nicht geantwortet, GPR schrieb mir, dass der ESD zu alt sei und ich mich an ein Forum wenden möge - was ich ja hiermit tue :)
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#19 Beitrag von Weissblau »

Interessant, ok.

Das doofe ist aber nur, wenn du Papiere von einer GPR findest, kommst du deinem Ziel bezogen auf deinen HATTECH nicht einen Prozent rechtlich näher.
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TJ.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#20 Beitrag von TJ. »

Hallo,

Auch nicht, wenn die GPR die gleiche e Nummer trägt? Das ist doch die relevante Freigabe, nicht der Hersteller.

BG
Thomas
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Re: Frage zu Hattech ESD

#21 Beitrag von Weissblau »

TJ. hat geschrieben: 11. Dezember 2023, 12:19 Hallo,

Auch nicht, wenn die GPR die gleiche e Nummer trägt? Das ist doch die relevante Freigabe, nicht der Hersteller.

BG
Thomas
Der jeweilige Hersteller eines Produktes (hier Endschalldämpfer) beantragt eine E-Zulassung / Homologation in einem EU-Land seiner Wahl (Kostengründe etc.).
HATTECH und GPR haben nichts gemein!
Solltest du somit eine Kopie einer EG-BE über einen GPR finden, hat diese null Bedeutung / Bezug auf den HATTECH.

Warum nun GPR und HATTECH da die selbe Kennzeichnung haben (sollen?) weiss ich nicht. Habe ja keine Ahnung wie sowas verläuft.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#22 Beitrag von Bertolt »

Hallo TJ,
ich habe Mal die Papiere von meiner Hattech Komplettanlage angehängt, ist von 2003, die fahre ich an meiner 2008 12GS Mü.
Hattech hat mir damals betätigt, passt, der Dämpfer ist auch von GPR. Auf dem zweiten Blatt ist eine Liste an welche Fahrzeuge er auch
angebaut werden kann. Hattech steht aber auf dem Stempel oben drauf.
Hattech.pdf
Hattech2.jpg
Hattech3.jpg
Hattech4.jpg
Hilft dir jetzt nicht weiter, da von 2003, aber bringt vielleicht Erkenntnis?

Gruß
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Re: Frage zu Hattech ESD

#23 Beitrag von TJ. »

Hallo Bertolt

Ganz herzlichen Dank für deine Mühe.
Ja, dieser Typ 2003 ist mit meinem Typ 2005 “verwandt”, aber es sind keine Zwillinge. Von daher bestätigt sich mein GPR / Hattech Verdacht, aber leider ist das Grundproblem mit dem Approval Dokument für den Typ 2005 noch nicht gelöst.
Bg
Thomas
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Weissblau
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Re: Frage zu Hattech ESD

#24 Beitrag von Weissblau »

Bertolt hat geschrieben: 14. Dezember 2023, 22:14 Hallo TJ,
ich habe Mal die Papiere von meiner Hattech Komplettanlage angehängt, ist von 2003, die fahre ich an meiner 2008 12GS Mü.
Hattech hat mir damals betätigt, passt, der Dämpfer ist auch von GPR. Auf dem zweiten Blatt ist eine Liste an welche Fahrzeuge er auch
angebaut werden kann. Hattech steht aber auf dem Stempel oben drauf.

-------------

Gruß
Auf beiden Papieren erkennt man aber das es sich um eine Zulassung für ein GPR-Produkt handelt. Nirgends wird HATTECH erwähnt.
Nur ein Firmen-Stempel (Hattech) wurde im Nachhinein daraufgesetzt. Rechtlich nicht von Bedeutung. Hat somit nichts mit der Zulassung zu tun!


Im untersten Dokument, rosafarben, glaube ich zu verstehen das dort ein GPR Katalysator (e9-4510) seine Zulassung erhalten hat.
Im oberen Dokument ein Endschalldämpfer von GPR.

HATTECH produzieren ihre Endschalldämpfer, Abgasanlagen eigenständig. Bei Katalysatoren kann ich mir gut vorstellen das sie diese zukaufen.
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Re: Frage zu Hattech ESD

#25 Beitrag von Weissblau »

Weissblau hat geschrieben: 15. Dezember 2023, 10:35 ..........

HATTECH produzieren ihre Endschalldämpfer, Abgasanlagen eigenständig. Bei Katalysatoren kann ich mir gut vorstellen das sie diese zukaufen.
Falsch formuliert!
Hattech wird sicherlich Kats zukaufen.
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