Beleutung an der LT

Fragen, Informationen und News zu allem was man an der LT nachrüsten und der Fahrer anziehen kann
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Stephane
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Beleutung an der LT

#1 Beitrag von Stephane »

Hallo zusammen
Ich hätte da mal eine frage was die diversen
beleuchtungen betrifft welche an der LT angebaut
wird wie z.b. finnenbeleuchtet oder sonstige
zusatzlampen u.s.w.
Wiso heisst es hier im Forum bei fast allem was man(n)
anbringen möchte das es nicht erlaubt ist und wiederum
fahren Goldwings herum als wäre das ganze
jahr weihnachten ? :D
Haben die andere regeln als die LT fahrer ? :evil:
Die haben schliesslich auch fast überall etwas
angebaut wo es nur geht und dann erst noch beleuchtet
wie z.b. Ring of Fire regelbar nach Fahrgeschwindigkeit mit verschiedenen Laufmustern, Knightrider-Licht in der
Chromblende vorne, Flash-Bremslicht in Top-Case-Spoiler. Scheibenbeleuchtung, Lautsprecherbeleuchtung etc.
(Habe ich auf einer Goldwingzubehörseite gefunden )
Wiso dürfen die das ? Oder interessiert es sie ganz einfach
nicht ob es erlaubt ist oder nicht ?
Würde mich mal interessieren .
Gruss aus der Schweiz Stéphane
kub0711

#2 Beitrag von kub0711 »

Ich weiss ja nicht, wie das bei den Schweizern ist.
Aber unsere Rennleitung (=Polizei) reagiert da manchmal etwas allergisch.
Obwohl GWs mit Christbaumbeleuchtung wahrscheinlich Spinner-Toleranz geniessen.

Gruss
kai-uwe
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Dieter Siever
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#3 Beitrag von Dieter Siever »

Hi Stéphane,

bei uns in Germany wird alles geregelt und verordnet das nur geht. Da sind wir echt klasse :roll:

Es gibt aber einige Dinge die sind nicht zulässig werden aber zum großen Teil toleriert solange nix passiert. Eingegriffen wird wenn durch die Umrüstungen eine Gefährdung erwartet werden kann. Es kann aber passieren ein übereifriger Ordnungshüter sich dein Moppet für eine Stunde zum Hobby macht und sein ganzes Verordnungwissen anwenden möchte. Dann haste Pech gehabt.

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
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Stephane
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#4 Beitrag von Stephane »

Hallo ihr zwei schnellen :D
Ihr meint also das es auch bei denen eigentlich nicht erlaubt wäre aber sie es auf eigenes risiko einfach mal anbauen ? Ich glaube bei uns in der Schweiz wird das wohl nicht anders sein mit den regelungen . Nehme ich mal an . Das beste ist wohl wenn man mal so einen zubehör händler oder einen GW fahrer selbst fragt . Wenn sie es denn wissen sollten :)
Hat mich ja eigentlich auch nur mal so wunder genommen und ist nichts überaus wichtiges . Aber danke trotzdem für die infos !!! Hoffe ich kann mich auch bald zu den LT fahrern zählen ! In ca. 1 woche weis ich mehr !!! :D Bis bald und mit den freundlichsten grüssen Stéphane
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Gottfried
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#5 Beitrag von Gottfried »

Hallo Stèphane!

Bei uns in Österreich gibt es sicher auch diverse Regeln, was das Thema Licht betrifft, aber wie Dieter schon erwähnt hat, wo kein Kläger, da kein Richter. Solange nix passiert :roll:
Wie das mit GW Teilen a la Ring of Fire oder Nightrider Licht ist, würde mich auch interessieren :roll:

Dafür ist es mit der Autobahnmaut ganz schlimm. Da kennen unsere Ordnungshüter nix.
Hat jetzt eigentlich nix mit diesem Thema zu tun.
Hab mir gestern einen Beitrag angesehen, wo unsere deutschen und holländischen Nachbarn gleich an der ersten Abfahrt nach der Grenze abgefangen werden und mit 120,- Euro Zahlung belohnt wurden :evil: :evil: Da frage ich mich, ob das sein muß. :?
Wird übrigens Zeit, dass es eine 2 Tages und eine Halbjahresvignette gibt. :x
Beste Grüße!
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Gnurz
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#6 Beitrag von Gnurz »

Hab mir gestern einen Beitrag angesehen, wo unsere deutschen und holländischen Nachbarn gleich an der ersten Abfahrt nach der Grenze abgefangen werden und mit 120,- Euro Zahlung belohnt wurden Evil or Very Mad Evil or Very Mad Da frage ich mich, ob das sein muß. Confused
Wird übrigens Zeit, dass es eine 2 Tages und eine Halbjahresvignette gibt.
Tja, genau das ist der Grund, warum ich nicht mehr nach Österreich fahre. Aber das muß die Ö-Regierung ganz allein wissen, Fremdenverkehr kann man fördern, oder die Leute einfach verprellen.

Damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde vorschnell Schlüsse ziehen, ich wurde in Ö. bei einer Geschwindigkeitskontrolle geschätzt (!) Da wurde nicht fotografiert, oder gar mit Radar gemessen; --geschätzt!
Ja das geht nur in Ö., blechen mußte ich trotzdem.

Mein Hund durfte an einem See nicht mal im Auto liegen bleiben, wir dürften nicht mit dem Auto an den See fahren. Hunde verboten!

Ich habe von solcher Willkür die Nase voll und mache immer schön woanders Urlaub. Von mir gibts kein Geld mehr.

Von Mallorca liest man die Inselsteuer ist gekippt worden, nachdem spürbar weniger hingefahren sind. Das wünsche ich mit für Ö. auch.
Always faster...
kub0711

#7 Beitrag von kub0711 »

Nuja, die schönen Seiten Mallorcas gehören ja eh schon den Promis, da braucht man sowieso nicht hin. Aber für Österreich gilt für mich mittlerweile dasselbe - Muss ich nicht hin, wenn keine Bekannten zu besuchen sind.
Ich hatte ja letzhin mal die nette Alkoholmessmethode beschrieben (3x falsch gepustet = verweigert = 1,6 Prom. ). In Österreich ist der Polizist halt noch mitm Pickel aufm Kopf unterwegs, jedenfalls tun die so.
Da lob ich mir doch die Schweiz - grundkonservativ, aber wenns drauf ankommt, durchaus menschenfreundlich.

Jedenfalls ist mein Fazit aus solchen Erfahrungen: Meckert nicht soviel in D, ihr wisst garnicht, wie gut's euch geht.

Gruss
kai-uwe
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Gottfried
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#8 Beitrag von Gottfried »

Gnurz hat geschrieben:....ich wurde in Ö. bei einer Geschwindigkeitskontrolle geschätzt (!) Da wurde nicht fotografiert, oder gar mit Radar gemessen; --geschätzt!
Ja das geht nur in Ö., blechen mußte ich trotzdem.
Ja hast Du nicht gewußt, dass bei uns auf der Autobahn 130 gilt. Da kannste nich einfach über 200 rasen und auf ein Foto hoffen :twisted: :twisted: :wink:
Da wird dann eben nur geschätzt :roll: :D
kub0711 hat geschrieben:Jedenfalls ist mein Fazit aus solchen Erfahrungen: Meckert nicht soviel in D, ihr wisst garnicht, wie gut's euch geht.
Das sag ich doch immer :D


Spaß beiseite, ihr könnt sicher sein, dass es den meisten bei uns genauso stinkt, wie hier oft abgezockt wird. Aber wir leben nun mal hier und müssens ertragen.
Ihr könnt wieder heimfahren in Euer Land ohne "Fehl und Tadel". :? :wink:
Also nehmt es gelassen, denn nicht alles ist schlecht, es gibt in jedem Lande gutes und weniger gutes.
Beste Grüße!
BMW-Kalle
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#9 Beitrag von BMW-Kalle »

Wo wir eigentlich bei Beleuchtung sind......

Übrigends war ich heute bei meinem :) In der NL-Hamburg und hab ihn auch gleich mal wegen der Xenon-Nachrüstlampen mit Vorschaltgerät befragt.

Ganz klares Verbot in der BRD und zwar wegen der bei unseren "Dicken" fehlenden automatischen Höhenregelung die in der Neuen wie vom Gesetz her vorgeschrieben drin ist. Sonst würde da eventuell bei Klarer Scheibe gar nicht so viel gegensprechen aber so ist es eindeutig verboten und beinhaltet damit ein erlöschen der Betriebserlaubnis. Im krassen bedeutet das, wenn Du z.B. zur Inspection fährst kann es Dir passieren das der :) Dich plötzlich mit der Maschine nicht mehr vom Hof läßt. Rein rechtlich ist er dazu sogar gezwungen denn ohne Betriebserlaubnis darf man damit nicht fahren. :cry: :evil:
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Gottfried
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#10 Beitrag von Gottfried »

BMW-Kalle hat geschrieben:...Im krassen bedeutet das, wenn Du z.B. zur Inspection fährst kann es Dir passieren das der :) Dich plötzlich mit der Maschine nicht mehr vom Hof läßt......
Wahnsinn, sowas würde es in Ö. nicht geben :twisted:

Duckundweg :oops: :wink: :oops: :wink:
Beste Grüße!
kub0711

#11 Beitrag von kub0711 »

BMW-Kalle hat geschrieben: Ganz klares Verbot in der BRD und zwar wegen der bei unseren "Dicken" fehlenden automatischen Höhenregelung die in der Neuen wie vom Gesetz her vorgeschrieben drin ist.
Haaalt, Fehlinformation.

1. Die Nachrüstsätze sind nicht erlaubt, weil sie keine Bauartgenehmigung haben. Egal, was du scheibenwischerst und höhenverstellerst.

2. Die EG-Regelung zu Xenon-Scheinwerfern gilt nur für Mehrspurfahrzeuge, daher ist ein Xenon-Scheinwerfer ohne automatische Höhenverstellung und Waschanlage möglich, allerdings eben nur mit BG, daher bei BMW kaufen und gut ist. (koscht halt)

Dein BMW-Dealer soll mal nachgucken, er hat eine Freigabe von BMW in seiner Teilerliste für den Einbau der Xenon-Scheinwerfer in Modelle ab 2004. :wink:

Gruss
kai-uwe
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rdeck1
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#12 Beitrag von rdeck1 »

kub0711 hat geschrieben:
Dein BMW-Dealer soll mal nachgucken, er hat eine Freigabe von BMW in seiner Teilerliste für den Einbau der Xenon-Scheinwerfer in Modelle ab 2004. :wink:

Gruss
kai-uwe
Also ich habe mich natürlich auch schon beim :lol: informiert.
Kostenpunkt mit Einbau und Eintragung ca. 1000 EUR.
Dies gilt natülich nur für die ab 2004er.
Wer das Geld übrig hat kanns machen, und darf auch weiter mit ruhigem Gewissen fahren.
Wo bei ich dar auch etwas anders Denke z.B. habe ich die amerikanischen Blinker, und hatte auch beim TÜV kein problem!

Gruss
Rainer
EZ: 05/04; Dark Graphit-metallic; Softtouch-Sitzbank grau; BMW- Navi III (Garmin); Baehr K1200LT incl. Capo II und jetzt auch MOTELgetunt

BOORN TU BIE WAA-HAAAIL..........
kub0711

#13 Beitrag von kub0711 »

Warum Eintragung?
Das Teil hat doch eine Bauartgenehmigung?

Gruss
kai-uwe
BMW-Kalle
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#14 Beitrag von BMW-Kalle »

:!: Moment es geht hier nicht um die BMW-seitige Nachrüstung, sondern um die neulich hier geposteten Xenon-Birnen mit Vorschaltgerät. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Der BMW-Originalumbau geht und ist sicher ne feine Sache bloß halt ein wenig teuer... :cry: :cry:
kub0711

#15 Beitrag von kub0711 »

Rainers und mein letztes Posting bezog sich auf den BMW-Scheinwerfer.

Eine Eintragung der sonstigen "Xenon-Kits" ist schlicht unmöglich, da es an jeglicher Zulassung und Zulassungsfähigkeit fehlt.
Selbst, wenn das irgendein Prüfer eintragen würde, wäre bei der nächsten fachkundigen Kontrolle die Hölle und der Eintragende höchstwahrscheinlich seinen Job los.

Gruss
kai-uwe
Rudolf41

#16 Beitrag von Rudolf41 »

Eine Eintragung der sonstigen "Xenon-Kits" ist schlicht unmöglich, da es an jeglicher Zulassung und Zulassungsfähigkeit fehlt.
Selbst, wenn das irgendein Prüfer eintragen würde, wäre bei der nächsten fachkundigen Kontrolle die Hölle und der Eintragende höchstwahrscheinlich seinen Job los.



so iss!!!!

mfg
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gerard
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#17 Beitrag von gerard »

Hallo,
Wenn ich alle Ihr Post lese , denke ich; :D Oh, habe ich noch gut Frankreich ! :lol:
:?: Aber ich stelle mir auch die Frage: Wenn ich in Deutschland fahre mit meinem K1200LT und verbotene Zubehör (nach eure TÜV), kann ich überhaupt Problemen bekommen mit Polizei ?
Ich denke nicht, weil die deutschen Gesetze dürfen nicht für ein Fahrzeug Anwendung finden, wenn in Frankreich zugelassen ist.
Wir sind zum Beispiel lange Zeit mit gelben Scheinwerfern gefahren (und jetzt immer noch, da das französische Gesetz den gelben oder weissen Scheinwerfer erlaubt) , und obschon das nicht für Sie in Deutschland erlaubt ist, können wir trotzdem so fahren bei euch.

Die Ursache ist der schlechte Glauben der Politiker, die Gesetze aller europäischen Länder zu harmonisieren.
Gruß ... Gérard und Conni aus Süd West Frankreich im Atlantikküste ... dort wo es den guten Bayonner Schinken gibt.
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K1200LT Champagne Bj 2000 "Garmin 2610"-"Rückenlehne Made in USA"
kub0711

#18 Beitrag von kub0711 »

Kommt darauf an. Das kann man sehr schön bei Tuning-Treffen beobachten (Da ist genügend unerlaubtes dran).
Was EXPLIZIT zugelassen ist macht ganz sicher keine Probleme.
Aber heikel wirds bei Sachen, die nur nicht verfolgt werden, und da hat man als Franzose mit entsprechendem Basteltrieb gute Chancen, in D Probleme zu bekommen.
Als Beispiel die Xenon-Nachrüstkits: In F mögen die toleriert werden, zuzlässig sind sie deswegen nicht. Fährst du damit nach D, könnte dir im Extremfall die Maschine stillgelegt werden - dann darfst du sie mit dem Hänger holen oder vor Ort umbauen.
Dreh- und Angelpunkt ist immer die Gefährdung. Ist die zu erwarten, kann die Polizei handeln. Wobei insgesamt die Schwelle etwas höher liegt.
Sicherheit gibt es allerdings nur bei EG-konformer Ausstattung.

Gruss
kai
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Dieter Siever
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#19 Beitrag von Dieter Siever »

Hallo Gérard,

alles was in Frankreich erlaubt ist sollte in Deutschland auch nicht zu Problemen führen. Sollten unsere Ordnungshütter eine Gefährdung vermuten können die zur genaueren Feststellung das Moppet sicherstellen und eine Prüfung durch richtige Fachleute anordnen. Ich meine, eine Stilllegung ohne Beweissicherung ist nicht üblich. Da ist eine Menge Ermessensspielraum der Polizei drin die ja nicht alle Vorschriften der ausländischen Zulassungsstellen kennen. Du solltest Dir aber keine großen Sorgen machen. Wenn dein Moppet in Frankreich ohne Probleme durch eine Kontrolle kommt wird auch in Deutschland nicht viel passieren.

Dieter
Grüße Dieter - Mod: K1200LT, Admi: Wiki
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