Rechtslage Anhänger am Motorrad

Fragen, Informationen und News zu allem was man an der LT nachrüsten und der Fahrer anziehen kann
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Helmut
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Höchstgeschwindigkeit mit Hänger

#1 Beitrag von Helmut »

Hallo Anhängerfreunde!

Ich möchte Euch nicht die Hoffnung auf Eure "schnellen" Anhänger nehmen und bin auch sicher, das kaum Verständnis für das aufgebracht wird, was nun folgt aber Gesetz ist Gesetz. Nachfolgend der Paragraf 18 StVO, gekürzt auf die für Anhängerbetrieb wichtigen Passagen:

§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(1) Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. .....

1. ....

2. für Krafträder mit Anhänger und selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger,für Zugmaschinen mit zwei Anhängern sowiefür Kraftomnibusse mit Anhänger oder Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen: 60 km/h,

3. ......

( 6 ) ......
( 7 ) ......
( 8 ) ......
( 9 ) ......

Was bedeutet das? Es ist wichtig, das das Zugfahrzeug, das den Anhänger zieht, von der Bauart her eine Höchstgeschwindigkeit erreichen muss, die höher als 60 km/h beträgt. Auch der Anhänger muss diese Bedingung erfüllen, das heißt, es muss von der Zulassungsbehörde bescheinigt sein, das der Hänger schneller als 60 km/h gezogen werden kann (schneller "fahren" kann er nicht, hat ja keinen Antrieb). Wenn ein TÜV-Techniker Euch in die Hängerpapiere einträgt, der Hänger wäre für eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder sogar 100 km/h zugelassen, so tut er damit wohl. Damit gibt er aber keinen Freibrief ab, das Ihr im Moppedbetrieb mit diesem Hänger auf der Autobahn auch die für den Hänger eingetragene Höchstgeschwindigkeit fahren dürft. Denn die regelt nach wie vor die StVO: 60 km/h. Lediglich wenn Ihr den Hänger hinter einem Pkw, Lkw oder Bus herzieht, und die Bedingungen bezüglich Fahrzeuggewicht sind erfüllt, ist die Höchstgeschwindigkeit des Hängers voll aus zu schöpfen.
Weiterhin ist zu bedenken, das einige europäische Nachbarstaaten den Betrieb von Motorrädern mit Anhänger auf Ihren Straßen komplett verbieten. Nagelt mich nicht darauf fest, aber es gehören, soviel ich mich erinnern kann, Großbritannien, Italien und einige der "Nordländer" dazu. Da kann es sein, das Euch "wohlgesonnene" Ordnungshüter darum "bitten" den Hänger an der Grenze zu deponieren, oder Ihr werdet mit drastischen Strafen belegt und habt definierte Zeit, das Land zu verlassen.
Zwar besteht in der Europäischen Union die Bestrebung, alles zu harmonisieren, aber bis dieses (in den Augen der Paragrafenreiter unwichtige) Thema EU-weit geregelt ist, sind wahrscheinlich unsere Kinder oder Enkel mit Einspurgleitern mit WORB-Plasmafotonen-Antrieb und Schutzkraftfeld auf den Gleitpfaden der EU unterwegs.
Das Thema Anhängerbetrieb war und ist in der Gold Wing Szene immer wieder ein Punkt langwieriger und intensiver Diskussionen, das Endresultat ist immer das gleiche: Es gilt die StVO. In dieser Szene ist man mit Unterstützung diverser Verbände und Vereinigungen schon dabei, zu mindestens für den deutschen Raum eine Änderung dieses Gesetzes zu erwirken, aber das ist ein langwieriger und kostenintensiver Vorgang.
Meist geht auf Grund der relativ geringen Präsenz der Polizei und deren Guten Willen alles gut und selbst in den Verbotsländern werden Touristen mit Hänger nicht unbedingt des Landes verwiesen, sollte es aber zum Unfall kommen, muss man wegen Verstoßes gegen geltendes Recht mit den Konsequenzen rechnen.
Und wer in seinen Motorradpapieren eingetragen hat, das "bei Anhängerbetrieb eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h" gefahren werden darf , der sollte sich freuen und schweigen und diese Eintragung für sich behalten, der TÜV-Mensch, der das eingetragen hat, könnte sonst mächtig Arger bekommen und der Halter selbst diese Eintragung rückgängig gemacht bekommen. Den Fall hat es gegeben: "Fax mir mal Deine Zulassung, ich will das bei meinem TÜV auch durchsetzen.". Endeffekt: TÜV-Mensch geköpft, 100 km/h Zulassung des einen zurückgezogen, der andere hat logischerweise auch keine bekommen.
Ich will und werde nicht Schulmeistern, sondern nur aufmerksam machen, was Recht ist.
Laßt Euch den Hängerbetreib nicht vermiesen!

Schönes Wochenende

Helmut

Nachsatz, dashalb nochmal editiert: Ich habe weder einen Anhänger, noch eine Kupplung, noch eine Eintragung, noch bin ich beim TÜV, aber ich verfolge die Diskussion über dieses Thema seit 13 Jahren.
Fahre NIE schneller, als Dein Schutzengel fliegen kann!!

schwarze LT-Baujahr 09/01, Integral-ABS , Chrom, Rückenlehne und Licht ... und seit 19.07.2007 Geschichte ... mit 76.534 km
kub0711

#2 Beitrag von kub0711 »

Hallo,
hab nochmal meine Recherchen aufgefrischt und lass hier mal auch etwas trockenes Regelwerk los:
der sichere Weg geht wohl über eine Ausnahmegenehmigung, die nach $46 STVO zulässig ist (oberste Landesbehörde). Dürfte ähnlich der Genehmigungen für Beiwagenbetrieb mit Sicherheitsgurt statt Helm laufen.
Das ist dann allerdings tatsächlich zunächst mal nur in D gültig, weil StVO.
Bezüglich der Zulassung gilt meines Wissens allerdings der Grundsatz, das alles zugelassen ist, was ein anderer EG-Staat seinen(!) Bürgern zugelassen hat.
Beim einachsigen Anhänger hinterm Moped gilt die Besonderheit, das du nur eine betriebserlauubnis brauchst (§18 StVZO)

Das alles heisst allerdings nicht, das du damit überall überhaupt bzw. genauso wie in D fahren darfst. Es gibt ja außer Bauvorschriften auch noch Verkehrsregeln, die nicht harmonisiert sind.
(Beispiel: Kinder unter 12 in Ö)

Bei der Ausnahme innerhalb D kann durchaus die 100km/h-Regelung für PKW analog verwendet werden (die nix anderes ist als eine allgemeinverbindlich formulierte Ausnahme).

Wo du allerdings recht hast, ist, dass die Eintragung durch den TÜV alleine nicht ausreicht. Trägt das die Zulassungsstelle aber in den Brief ein, bist du eigentlich auf der sicheren Seite.

Nachwievor weiss ich noch nicht, woher die Unterscheidung zwischen Anhänger und Trailer kommen soll.
In StVZO und anderem konte ich bisher keinen Hinweis entdecken.
Im Gegentum: Ein Sattelauflieger, auch Trailer genannt, der ja ähnlich funktioniert (hoher Anteil der Aufliegelast) gilt auch als Anhänger.

Ich denke, die Definition Anhänger umfasst alles, was am Fahrzeug abnehmbar befestigt wird und eigene Räder hat (außer beim Abschleppen).

gruss
kai-Uwe
Helmut
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#3 Beitrag von Helmut »

Sorrry, das ich da wiederspreche:


9. Ausnahmeverordnung StVO

Vom 15. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3171)
Zuletzt geändert durch Art. 1 Erste Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (1. ÄndV zur 9. AusnahmeVO zur StVO) vom 23. 3. 2001 (BGBl. I S. 469)

§ 1 Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit Anhänger und mehrspurige Kfz
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 2 Abs. 38 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108) geändert worden ist, beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo 100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat,100 km/h, wenn

usw... usw

Nachzulesen hier: http://www.fahrtipps.de/recht/stvo_ausn ... p?ausnvo=9
Die gesamte StVO ist hier auch nach Paragrafen einzeln aufgeführt ein zu sehen: http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php

Interessant aber vor allem der letze Paragraf dieser Ausnahmeverordnung:
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Was eigentlich nichts anderes bedeutet, als das dann entweder ein harmonisiertes EU-Recht zur Geltung kommt, oder andernfalls die alten Bestimmungen dann wieder zur Geltung kommen.
Und eine Ausnahmegenehmigung nach §46 zu bekommen ist ein Behördenhürdenlauf und ein Bankkontenkiller ohne Ende, da der Antragsteller alle Gutachten selber beibringen und finanzieren muß.

Nochmal schönes Wochenende

Helmut

Nochmal editiert wegen Nachsatz: die Diskussion ist vom eigentlichen Thema abgekommen, sehr geehrte Moderatoren, wenn Ihr meint, könnt Ihr das auch abkoppeln.
H.H.
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Rudolf41

#4 Beitrag von Rudolf41 »

Noch ein Widerspruch!
Wer es einträgt ist letztlich ohne Belang. Auch die Zulassungsstelle kann nicht gegen geltendes Recht( Ausn. durch Ausn.Genehmigung imn bestimmtn begründeten Fällen (nicht §3 StVO)) verstoßen.
Wenn z.B jem. vom TÜV oder sonst wo einen Fahrgeräuschwert von über 80 db(A) für ein neues Motorrad einträgt steht das zwar da ist aber wegen dem gesetzl. Grenzwert derzeit 80 db(A) unwirksam.
mfg
Rudolf41

#5 Beitrag von Rudolf41 »

Zum Eintrag 100Km/h im Brief/Schein eines Anhängers.
Dieser Eintrag ist fachlicher Blödsinn. §30a(2) StVZO regelt das jeder Anhänger für 100 Km/h gebaut und ausgerüstet sein muß! (dann steht unter Ziff. 6 im Fz. Brief/Schein kein km Zahl) sollte der Anhänger abweichend dieser Vorschrift für weniger gebaut sein dann steht in Ziff 6 die Geschwindigkeit. solche Anhänger sind dann nach §58 StVZO duch Geschwindigkeitsschilder kenntlich zu machen. siehe bei lafo Anhängern.
Der 100 km Eintrag hat also nichts mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei benützung zu tun, sondern bestätigt eher nur die Bauvorschrift was aber doppelt gemoppelt und eig. unnütz ist.
mfg.


mfg
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fliewatüt
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#6 Beitrag von fliewatüt »

Hilfe

jetzt bin ich aber verunsichert.

Wenn ein Anhänger für 100 km/h zugelassen ist, wie schnell darf ich dann im Ausland fahren??????????????? :roll: :roll: :roll:

Doch wohl genauso schnell, wie dies in dem entsprechenden Land erlaubt ist (es gilt keine Übernahme des deutschen Rechts - stimmt doch, oder?)

Wenn ein Anhänger nur für 80/ bzw. 60 km/h zugelassen ist, wie schnell darf ich dann im Ausland fahren???????? :roll: :roll: :roll:

Soweit ich weiß, wenn im Ausland 60 - dann immer sechzig - auch wenn für Deutschland 160 km/h genehmigt wären

Danke vorab für die kompetente Auskunft

Grüßle Peter



@Andreas
Anfrage wird in Kürze gestartet - vielleicht melden sich noch ein paar Interessierte, damit ich wegen einer "konkreten" Stückzahl anfragen kann.

LT, EZ04.01, I-ABS, 2xWilbers 09.04hi+01.05vo
- Brisk-Optima seit 06.10.05
HI-ME880=15,8+14,5kkm Avon=7,1[8,5] BT20=13,2>AVON
VO-ME880=19,7+10,6kkm Avon=7,1 BT20=13,2>AVON
1. BKV-Defekt - 32900km-30.04.05
LastDrive am 22.10.2010 mit 67011 beendet
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JR
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#7 Beitrag von JR »

HI,
bin gerade aus F zurück und natürlich war unser Musikdampfer wieder mit dabei. Mit dabei natürlich auf einem Hänger siehe hierzu auch die Bilder auf der 3. Seite im Bilderpool JRs Musikdampfer.
Also ich habe für meinen Hänger eine 100 km/h Zulassung. Das bedeutete, das der Hänger "abgelastet" wurde auf 500 Kg und das bei einem Vito als Zufahrtzeug. Also in Deutschland max 100 km/h ud in F dann rasen mit 130 km/h, dann aber Oh Gott in Spanien wieder nur max 80 km/h.

Das sind meine Erfahrungen mit einem Hänger.
Die 100 km/h Zulasung ist "nur" ein langjähriger und grossflächiger Feldversuch. Das habe ich neulich einmal aus dem TV gelernt, oder es war die ADAC-Zeitschrift.
Hasta Luego
JR
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Gnurz
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#8 Beitrag von Gnurz »

Hallo Jens,
ich befürchte, du bist auf dem falschen Hänger.
Always faster...
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JR
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#9 Beitrag von JR »

Nee,
ich bin nicht auf dem falschen Hänger, denn was für das Auto gilt gilt auch für den Hänger am Motorrad.

Ich hatte gestern mit einem Typen gesprochen, der beim TÜV arbeitet und der hat mir das so verklickert, was natürlich nicht heissen soll das er richtig lag. Habe nur meine Erfahrungen weitergegeben. Sein Aussage war wie beim Auto, wobei er diese Sache mit der 100 Zulassung nicht 100 prozentig wusste.

Also lasse ich jetzt meine Finger von der Tastatur in diesem Thema und gut ( :wink: ).
Hasta Luego
JR
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Gnurz
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#10 Beitrag von Gnurz »

Hallo Jens,
das kam für mich nicht so heraus. Ich las daraus dass du eben nur über Autoanhänger schriebst. Dann nehme ich alles zurück.
Always faster...
kub0711

#11 Beitrag von kub0711 »

Hallo,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bist du schon auf dem falschen Hänger.
Die (rein technische) Zulassung des Anhängers sagt nicht, dass in der Praxis so schnell gefahren werden darf. Das hängt auch vom Zugfahrzeug ab (Krad in D = 60km/h).
Hast du eine Ausnahmegenehmigung für 100km/h (analog PKW) gilt das nur für die Kombination aus EINEM Zugfahrzeug und EINEM Hänger. Und das nichtmal typenbezogen, sondern explizit und natürlich: NUR in D. (Soweit die Verordnng).

Was das erlaubte Tempo im Ausland angeht, hab ich was ausgebudelt, da sind zumindest ein paar Werte drauf (ACV-Deutschland):
http://www.acv.de/downloads/medien/acv_ ... o_2004.pdf
Danach erlaubt Norwegen und Finnland 80 km/h, Dänemark 70 km/h

Gruss
Kai-Uwe
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Wolfgang HB
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#12 Beitrag von Wolfgang HB »

Hallo Leute,
lasst uns doch erst mal nach einem passenden Anhänger Ausschau halten.Ist doch schade, das Thema schon im Vorfeld mit Gesetzestexten klein zu reden. Habe am Gardasee im letzten Monat LTler mit Einrad- Hänger getroffen und die, wenn auch aus NL, sind nicht mit 60 KmH rumgetuckert. Wenn jemand so ein Teil verkaufen möchte, wird er sich sicher auch um die zugel. Geschwindigkeit kümmern.
Also, nicht aufgeben!
Gruß aus Bremen
Wolfgang
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Rudolf41

#13 Beitrag von Rudolf41 »

was helmut auf seite 1 geschrieben hat ist die rechtslage.
100 km/h mit motorrad und anhänger geht nicht.
mfg
kub0711

#14 Beitrag von kub0711 »

Hallo,
Laut http://www.motogoodies.com gelten in Europa folgende Regelungen:

Country Innerorts Außerorts Schnellstrassen
Nederlands 50 80 80 ?
France 50 90 130
Bei Regen 90/110
Bulgaria 50 80 100
Belgium 50 90 120
Germany 50 60 60 :?
Denmark 50 80 110
Greece 40 70 90
Great-Britain 48 80 96
Hungary 50 70 80
Italy 50 70 80
Croatia 50 80 130
Luxembourg 50 75 90
Bei Niederschlag 75
Norway 50 80 90
Portugal 50 80 100
Romania 40 80 100
Russia 60 70 90
Slovakia 50 80 80
Sweden 50 80 80
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als der Hälfte des Zugfahrzeugs: 40
Spain An Motorräder darf kein Anhänger :cry:
Czech Republic 50 90 130
Austria 50 100 130
Finland 50 80 80

Fand's mal ganz aufschlussreich
Leider lässt sich hier keine Tabelle basteln :evil:

Gruss
Kai-Uwe
Helmut
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#15 Beitrag von Helmut »

Dazu noch ein Anachronismus: Es gibt (oder gab) einen spanischen Gold Wing Fahrer, der hinter seiner GL einen Wohnanhänger der Fa. ERIBA, Typ PUK, herzog. Ein entsprechendes Bild (keine Montage) war vor ein paar Jahren mal in der Clubinfo. Also auch dort ist man mit der Einhaltung der Gesetze nicht so genau. Nur wenn er erwischt wird.....

Gruß

Helmut
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#16 Beitrag von afida »

Hallo Anhänger Interessenten ...

Ich habe folgendes gehört (gilt für Österreich):

Man darf in Österreich auf einem einspurigen Motorrad (nicht Moped) keinen mehrspurigen Anhänger ziehen. Man bekommt dafür keine Zulassung und es ist nicht erlaubt (auch verboten für Gespanne aus dem Ausland).

Nachdem aber in der letzten Zeit sehr viele Änderungen in unseren Gesetzten gab, kann es sein, dass dies schon nicht mehr stimmt ... besser klären bevor man nach Österreich fährt ...

Andreas
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