Reifen und TÜV

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Larsi
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Re: Reifen und TÜV

#26 Beitrag von Larsi »

Na, da hat endlich mal wieder einer schon alles erlebt ...
Ach nee, nur davon gehört, dass der Teilnehmer dem Trainer eine Story erzählt hat.

:lol: :lol: :lol:

ChristianvomBerg hat geschrieben: 12. November 2022, 09:47 Hallo!

Das sehe ich anders....und das ist auch anders...
Zum einen wird das Gesetz angewendet zum anderen eine "kleine Geschichte"....
Ein Teilnehmer einer Weiterbildung erzählte dem Trainer, das er vor zich Jahren eine "Einbau Schulung für LPG Anlagen" gemacht habe.
Er baute eine Anlage in ein Fahrzeug ein, der Einbau wurde abgenommen/ eingetragen, alles ging seinen Gang.
Jahre später kam es zu einem Personenschaden/ vielleicht auch Tötung, das weiß ich nicht mehr genau, auf Grund der LPG Anlage.
Das Fahrzeug hatte der Einbauer jahrelang nicht mehr gesehen, es wurde vielleicht wo anders gewartet, bekam mehrere GAPs und HUs.
Irgendwann kam die Polizei und der Staatsanwalt, die Handschellen klickten an seinem Arbeitsplatz, er wurde abgeführt.
Er wurde schuldig gesprochen, weil er damals unter anderem keine Fotos, vom Einbau, gemacht hatte, und damit nachweise konnte das alles iO war.
Wenn ich mich recht erinnere war sogar eine Gefängnisstrafe dabei.
Also lieber vorsichtig sein, hier jemand zu raten, das es doch eh egal ist, welchen Reifentyp man fährt.
Ich empfinde die Aussage schon als eine Frechheit, sogar schon als dumm.....
Machst du das, ist es dein Problem, hätte ich einen Schaden dabei, wenn es zum Unfall käme, was glaubst du was ich versuchen würde....
Und wer glaubt das die Versicherung nicht die Kohle zurück fordert, der lebt in einer Traumwelt.....denn die wollen auch nicht bezahlen....ach nur so, ich kenne Fälle, auch wegen anderen Sachen, wo die Versicherung hinterher die Kohle fordert....
Du verlierst, im besten Falle, deine Zulassung, damit deinen Versicherungsschutz.....ach und in einer Kontrolle zahlst du auch nur, weil alles ja so egal ist.....auf welcher Grundlage fordern die eigentlich die Kohle.... :roll:
Ein alter Reifen hat schlechtere Bremswege, meist auch wegen der Gummimischung, trotzdem ist es in der HU kein Mangel, selbst wenn der Reifen 10, 15 Jahre alt ist, solange er nicht porös ist, Ausbrüche hat......er aber zugelassen ist.
Du kannst dich auch drehen und wenden wie du willst, das ganze ist gesetzlich verankert, Punkt!
Warum fährst du keine anderen Reifengröße, wenn sie zB bei anderen Motorrädern schon abgenommen wurde....das ist doch auch nicht anderes.....
ChristianvomBerg

Re: Reifen und TÜV

#27 Beitrag von ChristianvomBerg »

-----edit------
ists nicht wert.....
teileklaus
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Re: Reifen und TÜV

#28 Beitrag von teileklaus »

stimmt ist es nicht wert.
Ich lese schon Jahrelang quer durch alle BMW Foren durch.
Kein einziger Hinweis auf eine Verurteilung oder Regress durch einen "falschen" nicht eingetragenen Reifen, der die richtigen vorgeschriebenen Maße hat. Ich für mich entscheide das so für mich, ein anderer mag das anders machen.
Ich habe schon mit TÜV Männern gesprochen die speziell Motorräder prüfen, da hat einer angewinkt, er versteht das Ganze auch nicht, was das soll.
Kein Verständniss der TÜV internen Anwendung, er winkt das durch, und bei einer Polizeikontrolle wird das nur geprüft wenn man den prüfenden Beamten darauf anspricht, "Sie ich habe da einen nicht eingetragenen Reifen hinten drauf , die eingetragene Reifengröße stimmt, aber ich habe ja keine EG Zulassung.. darf ich das denn eingentlich ?"
Habe extra auch nach Gerichtsurteilen im NET gesucht.
Einziger Beitrag war einer, der 3 Tage mit einer Nicht eingetragenen falschen Reifentraglast fuhr, einen Unfall hatte, im Lauf des Berichtes aber dann angibt, durch Scherben gefahren zu sein und dann den Reifenhändler wegen der falschen Traglast belangen wollte. Der war dann auf ein 8 Jähriges Kind gerutscht das mit wahrscheinlich bleibenden Personenschäden eine Invaliditätsklage beansprucht. Selbst schuld..auch etwas zu schnell gewesen.. Der Reifen war nicht ursächlich.
Ein Aktenzeichen finde ich nicht, wo man das dann genau nachlesen kann.
Taurus1
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Re: Reifen und TÜV

#29 Beitrag von Taurus1 »

ChristianvomBerg hat geschrieben: 12. November 2022, 09:47 Hallo!
...
das mag ja sein, dass du gehört hast, wie einer erzählt hat. Und dich möglicherweise auch nicht mehr genau erinnerst, was du gehört hast oder erzählt wurde.

Das hat aber nun wirklich nix mit Reifen und Freigabe zu tun und ist gar nicht vergleichbar. Und wenn das tatsächlich so war, wäre es wohl eher dem abnehmenden Prüfer an den Kragen gegangen.
Wer anderen eine Grabe grubt, soll nicht mit Schweinen werfen.
teileklaus
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Re: Reifen und TÜV

#30 Beitrag von teileklaus »

ich mache mir das nicht zu einfach, es ist ein auf diesem Modell zugelassener Reifen w e n n es eine EU Zulassung hätte,
Bei einem EU Zugelassenen Modell ist was anders außer dem Baudatum?
es ist die gleiche Reifengöße die draufsoll
es ist ein für das Modell freigegebener Reifen
Der Reifen könnte eingetragen werden, wenn man das so bei der TÜV Stelle vorzeigt, dann ist der zugelassen, ist aber nichts verändert an der Sache.

Ich mache was Erlaubtes wenn ich den Reifen draufmache, lasse es aber nicht nachprüfen und amtlich bestätigen.. und das ist nicht erlaubt.
In anderen EU Ländern wäre es aber erlaubt?

Ist für mich so wie wenn es erst erlaubt wäre, mit 16 Jahren öffentlich zu rauchen.
Das macht ein jünger aussehender 17 Jähriger:
er wird promt gestellt soll nachweisen, dass der schon rauchen darf ,
er zeigt seinen Ausweis haha 17 Jahre alt..
Der Beamte bestätigt das indem er das am Perso abliest und winkt ihn durch.
Subsonic
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Re: Reifen und TÜV

#31 Beitrag von Subsonic »

wolfgang hat geschrieben: 11. November 2022, 20:12 Diese Diskussion hatten wir dieses Jahr mit den Herrn ingeniören der gtü auch. In der Verordnung steht, wenn ich es noch recht zusammen bringe: Dimension gleich wie in der Zulassung + Freigabe für das Fahrzeug ist keine Eintragung notwendig. Wenn sich die Dimension ändert, dann ja.
So habe ich das bäpperle dann bekommen. Die Kerle legen es teilweise falsch aus.
Das hat mir der GTÜ Prüfer auch so erklärt.
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groeg
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Re: Reifen und TÜV

#32 Beitrag von groeg »

auch wenn das Thema Reifenfreigabe, TÜV, Zulassungsstelle .... schon lange auf ist, gibt es nach wie vor viele "Meinungen", was denn jetzt nötig ist, wenn man die alten Fabrikate und Modelle an Reifen gar nicht mehr bekommt. Ich fahre eine R1100R aus 97 und natürlich gibt es die in dem Fahrzeugschein aufgeführten Reifen schon lange nicht mehr. Nun vermutet man, dass man also z.B. einen Metzeler Roadtec interact 8 kostenpflichtig begutachten lassen muss und danach die Zulassungsstelle eintragen lassen muss, und das Spiel dann beim nächsten Reifenwechsel sich wiederholt, so man dann wiederum den ME Z8 nicht mehr bekäme.
Das wäre auch so, wenn mein Fahrzeugschein noch der ursprüngliche aus 97 wäre. Ist er aber nicht. Als ich die R1100R im Jahr 2007 umgemeldet habe, da habe ich das EU-Papier, sprich die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" bekommen. Das ist die EU-Typengenehmigung und nur diese wird auch bei alten Motorrädern noch bei der Zulassungsstelle herausgegeben, wenn man z.B. seinen Schein verloren hätte!

Konsequenz: Ich habe zu meiner Überraschung eine EU-Typengenehmigung für meine alte BMW und daher entfallen nach den neuen Regelungen alle Reifen Markenbindungen die da drin stehen. Es geht bei Reifenwechsel nur noch darum, dass die aufgezogenen Reifen die Reifenangaben aus Zeile 15.1 und 15.2 (also z.B. 120/70ZR17 58W TL) erfüllen. Weder TÜV noch Zulassungsstelle haben hier irgend etwas zu bemängeln, zu prüfen oder zu kassieren. Auch braucht man keine Herstellerfreigabe mehr für die Reifen, weder beim TÜV noch bei einer Kontrolle.

Gruß Georg

PS. Ich weiß nicht was ein ersatzweiser neuer Schein (also jetzt die EU- Zulassungsbescheinigung Teil 1) kostet, aber zwei mal Reifenwechsel mit dem alten Schein ist teurer und umständlicher und dann hat man vielleicht noch Diskussionen beim TÜV.
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oliwink
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Re: Reifen und TÜV

#33 Beitrag von oliwink »

groeg hat geschrieben:auch wenn das Thema Reifenfreigabe, TÜV, Zulassungsstelle .... schon lange auf ist, gibt es nach wie vor viele "Meinungen", was denn jetzt nötig ist, wenn man die alten Fabrikate und Modelle an Reifen gar nicht mehr bekommt. Ich fahre eine R1100R aus 97 und natürlich gibt es die in dem Fahrzeugschein aufgeführten Reifen schon lange nicht mehr. Nun vermutet man, dass man also z.B. einen Metzeler Roadtec interact 8 kostenpflichtig begutachten lassen muss und danach die Zulassungsstelle eintragen lassen muss, und das Spiel dann beim nächsten Reifenwechsel sich wiederholt, so man dann wiederum den ME Z8 nicht mehr bekäme.
Das wäre auch so, wenn mein Fahrzeugschein noch der ursprüngliche aus 97 wäre. Ist er aber nicht. Als ich die R1100R im Jahr 2007 umgemeldet habe, da habe ich das EU-Papier, sprich die "Zulassungsbescheinigung Teil 1" bekommen. Das ist die EU-Typengenehmigung und nur diese wird auch bei alten Motorrädern noch bei der Zulassungsstelle herausgegeben, wenn man z.B. seinen Schein verloren hätte!

Konsequenz: Ich habe zu meiner Überraschung eine EU-Typengenehmigung für meine alte BMW und daher entfallen nach den neuen Regelungen alle Reifen Markenbindungen die da drin stehen. Es geht bei Reifenwechsel nur noch darum, dass die aufgezogenen Reifen die Reifenangaben aus Zeile 15.1 und 15.2 (also z.B. 120/70ZR17 58W TL) erfüllen. Weder TÜV noch Zulassungsstelle haben hier irgend etwas zu bemängeln, zu prüfen oder zu kassieren. Auch braucht man keine Herstellerfreigabe mehr für die Reifen, weder beim TÜV noch bei einer Kontrolle.

Gruß Georg

PS. Ich weiß nicht was ein ersatzweiser neuer Schein (also jetzt die EU- Zulassungsbescheinigung Teil 1) kostet, aber zwei mal Reifenwechsel mit dem alten Schein ist teurer und umständlicher und dann hat man vielleicht noch Diskussionen beim TÜV.
Hallo,
stimmt so nicht ganz, denn nicht selten steht, wie auch bei meiner R1150R EZ 2002, unter Ziffer 22 in der Zul.Besch. Teil 1: "REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN".

Gruß
Oliver

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groeg
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Re: Reifen und TÜV

#34 Beitrag von groeg »

Hallo, danke für den Hinweis. Aber "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist ebnso eine Fabrikatsbindung, die durch die neue Regelung ja gerade gekippt wurde. Es gibt eben auch keine andere gültige Betriebserlaubnis neben der "Zulassungsbescheinigung Teil 1" auf die sich der Gesetzgeben beziehen könnte. Das EU Recht verbietet seit (ich glaube mich zu erinnern) 2009 ein Fortbestand nationaler Betriebserlaubnisse für PKW, Motorräder etc. Und genau diese einzig rechtsverbindliche Zulassung wird hinsichtlich Fabrikatsfreiheit geändert. (Immer nur für den "Fall1" gesprochen, ohne Änderung der Dimension, und Spezifikation und Bauart des Reifens gegenüber den Zeilen 15.1 und 15.2)
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groeg
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Re: Reifen und TÜV

#35 Beitrag von groeg »

Sorry, war schon ein Bisschen spät, gestern. Was ich sagen wollte: Ich kenne keine andere zu beachtende Betriebserlaubnis, als die, die ich mit der "Zulassungsbescheinigung Teile 1" in Händen halte. Und der TÜV oder die Zulassungsstelle kennt auch keine andere gültige. Mach die Probe und frag nach derjenigen, auf die in in deinen Papieren verwiesen wird. Die gibt es deshalb nicht, weil ein KFZ kann nicht zwei verschiedene haben. Nach EU Recht waren für die hier zur Debatte stehenden KFZ keine nationalen Zulassungen (seit glaube ich 2009) mehr möglich, es sei denn ältere nationale Zulassungen (der KFZ Schein) haben "Bestandsschutz" weil sie nie in EU Zulassungen getauscht wurden. Genau deshalb scheint mir bei der Reifenfrage sinnvoll, sich eine EU Zulassung zu holen. Danach hat die alte ausgedient und das neue EU Recht ist auch für alte Maschinen verbindlich.
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groeg
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Re: Reifen und TÜV

#36 Beitrag von groeg »

Und noch mal sorry, ich nehme meine Aussagen zumindest teilweise zurück. Ich habe eine Behandlung des Themas vom ADAC gefunden: https://assets.adac.de/image/upload/v16 ... epkaw3.pdf
Hier wird auf Unsicherheiten und Ungereimtheiten hingewiesen, die den TÜV bei der Formulierung "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" angeblich doch ein Durchgriffsrecht einräumen. Allerdings ist der ADAC Artikel bereits 3 Jahre alt und es könnte sein, dass ab spätestens 2025 keine nationalen Alleingänge mehr möglich sind.

Gruß Georg
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oliwink
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Re: Reifen und TÜV

#37 Beitrag von oliwink »

Hallo,
die Zulassungsbescheinigung Teile 1 ist ja nicht die Betriebserlaubnis des FZ, sondern lediglich der Nachweis, daß das FZ unter Vorlage einer EBE/ABE/COC von der Zulassungsstelle zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde. Es ist oft so, daß in der Zulassungsbescheinigung Teile 1 nur eine Reifengröße (muß eine sein, welche als Sommer sowie als Winterreifen zulässig ist) steht und in der BE, oder COC weitere Reifengrößen stehen.

Gruß
Oliver

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stefan_ntr
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Re: Reifen und TÜV

#38 Beitrag von stefan_ntr »

Nachdem ich in den letzten drei Jahren mit dem TÜV, der Zulassungsstelle, der Polizei und der DEKRA zu dem Thema Kontakt hatte möchte ich meine Erkenntnisse mit euch teilen.
Ich hoffe ich kann es verständlich erklären.

Ausgangslage:
Fahrzeug mit ABE Genehmigung und Reifenfabrikatsbindung (siehe mein alter Fahrzeugbrief)
Die Frage ist, ob es notwendig ist neue Reifen mittels einer Begutachtung durch einen Sachverständigen in die Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen oder nicht.
Schauen wir uns dazu als erstes die aktuelle Herstellerbescheinigung an. Diese kann man für die K1200RS Typ589 mit der ABE H646 z.B. bei Pirelli herunterladen. Dabei fällt als erstes auf Seite 1 auf, dass es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung wie früher ist und auch keine Service-Information wie für E-Zulassungsfahrzeuge, sondern eine Herstellerbescheinigung. Wenn es aber eine Herstellerbescheinigung ist, dann ist eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle erforderlich, ansonsten führt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Dann steht da noch, dass die Verwendung der aufgeführten Reifenkombination ein sich im unveränderten Originalzustand befindliches Fahrzeug voraussetzt.
Schauen wir auf Seite 2. Wir haben hier einen Fall 2 , da altes Fahrzeug mit ABE. Hinweis: Die ABE-Zulassung wird auch nicht zur E-Zulassung mit Wechsel der Papiere von Brief und Schein zu Zulassungsbescheinigung Teil1/2. H646 bleibt H646. Also trifft Vorgehen wie unter Fall 1c zu. Der gilt für geänderte Reifengröße (haben wir nicht) ODER geänderte Reifenbauart (haben wir, wenn nicht die Reifen aus der ursprünglichen ABE – siehe alter Brief – montiert sind). Auch hier wird wieder auf den unveränderten Originalzustand Bezug genommen.
Ergebnis (zu mindestens meines):
Wenn es nur eine Herstellerbescheinigung gibt ist auch eine Begutachtung und Eintragung notwendig. Anders herum: wer noch genau die Reifen wie in der ABE aufgeführt drauf hat, braucht nicht aktiv werden (was aber wenig realistisch ist).
Wenn das Fahrzeug weitere Veränderungen aufweist, für die eine ABE vorliegt, ist alles zu begutachten und einzutragen. In meinem Fall die Spiegler-Bremsleitungen und das WP- Fahrwerk. Außerdem habe ich mir die 5,5 Zoll Felge auch wieder eintragen lassen, die beim Wechsel von Brief und Schein zu Zulassungsbescheinigung Teil1/2 zunächst verschwunden war. Hinweis: Zubehörteile die E-geprüft sind werden nicht eingetragen.

Fazit:
Ich habe mir alles begutachten und eintragen lassen. Wenn ich aber von den Angel GT2 auf einen anderen Reifen wechsle muss ich wieder ran. Und auch weitere Umbauten mit ABE zugelassenen Teilen müssten eingetragen werden.

Anmerkungen:
Ja, das Ganze ist eigentlich Quatsch. Aber es ist halt so. Beim TÜV hat man mir mehrmals erklärt, dass nur die Reifengröße relevant sei und daher keine Eintragung erforderlich ist. Auch nachdem ich auf ABE etc. hingewiesen hatte. Die Zulassungsstelle hat mir erklärt, dass sie nur eintragen was der Gutachter schreibt, das aber nicht prüft. Bei einer Polizeikontrolle für Motorradfahrer hat der Polizist auch gemeint man würde das nicht so eng sehen, dass ich aber Recht hätte (da war ich aber mit meiner R1250RS, sonst hätte ich nicht gefragt). Nachdem ich beim TÜV nicht weitergekommen bin war ich dann bei der DEKRA. Der erste Prüfer hat es mir analog TÜV erklärt, aber gemeint es gäbe jemanden der sich damit wirklich auskennt. Den hat er dann angerufen. Auskunft: Es gehört alles begutachtet und eingetragen. Ansonsten ist man immer auf den guten Willen (oder Unkenntnis) der Prüfenden angewiesen. Einiges ist auch eine Frage der Auslegung. Was heißt beim Reifen „geänderte Bauart“ genau. Ist für den „unveränderten Originalzustand“ auch ein Windschild mit ABE relevant, dass mit dem Fahrwerk/Reifen/Bremsen eher wenig zu tun hat.
Ich möchte das alles aber nicht Sonntag Nachmittag auf einer großen Tour weit weg von Zuhause mit einem Polizisten der SEK Motorrad (am besten noch mit jemanden dabei der das Ganze in Youtube etc. stellt. Da ist der Polizist sicher besonders kulant) diskutieren. Im schlechtesten Fall würde das wegen dem „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ für mich Laufen und fürs Motorrad Anhänger bedeuten. Und die Kosten dafür sind sicher auch nicht höher als die fürs Gutachten.
Deswegen habe ich jetzt bei meiner K1200RS und bei meiner R1100S alles begutachtet und eingetragen. Andere Reifen erfordern halt wieder eine Begutachtung und einen Eintrag.
VG Stefan
Herstellerbescheinigung.pdf
Zulassungspapiere.pdf
E Typgenehmigung.pdf
Gutachten.pdf
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