Auspuff Österreich

Alles, was mit der Technik der WASSERgekühlten R1200/R1250xx zu tun hat
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Gruawa
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Auspuff Österreich

#1 Beitrag von Gruawa »

Servus,

Noch bin ich kein Besitzer einer R1200R aber wenn alles glatt läuft pünktlich zum Frühling.

Ich weiß jedoch jetzt schon das mir der Standard Chrom Auspuff nicht wirklich gefällt und ich bin auf der Suche nach einer Alternative in Schwarz oder Titan.
Jetzt hab ich mich schon ein bisschen umgeschaut und habe trotzdem Fragen...

Es wird eine R1200R mit BJ 2015 - also noch Euro 3 Zulassung.

Habt Ihr Empfehlungen du gut funktionieren und Solide klingen? Akrapovic/SC-Project/AC-Schnitzer...

und bin Ich richtig in der Annahme das wenn der Auspuff mit der E Kennzeichnung zum Modell kommt das ich ihn dann nicht beim österreichischen TÜV eintragen lassen muss. (aber den Zettel mitführen).

Oder würdet ihr allgemein ein Eintragung auf jeden Fall empfehlen.

SG
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wohi
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Re: Auspuff Österreich

#2 Beitrag von wohi »

Gruawa hat geschrieben: 22. Januar 2026, 14:42und bin Ich richtig in der Annahme das wenn der Auspuff mit der E Kennzeichnung zum Modell kommt das ich ihn dann nicht beim österreichischen TÜV eintragen lassen muss. (aber den Zettel mitführen).
Korrekt.
lg,
Wolfgang
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Weissblau
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Re: Auspuff Österreich

#3 Beitrag von Weissblau »

Gruawa hat geschrieben: 22. Januar 2026, 14:42

Habt Ihr Empfehlungen du gut funktionieren und Solide klingen? .....AC-Schnitzer...

.....

Genau den hat meine R1200R dran und der klingt für mich perfekt.
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chefffe
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Re: Auspuff Österreich

#4 Beitrag von chefffe »

Hab den SC-Project dran, der klingt auch prima und kostet relativ wenig.
EwWa
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Re: Auspuff Österreich

#5 Beitrag von EwWa »

"und bin Ich richtig in der Annahme das wenn der Auspuff mit der E Kennzeichnung zum Modell kommt das ich ihn dann nicht beim österreichischen TÜV eintragen lassen muss. (aber den Zettel mitführen)."

Soveiel ich weiß, muss der neue Auspuff in Österreich in die Zuassungspapiere eingetragen werden. Die holt man sich bei der zuständigen Stelle (LRG?) für ein paar Euro. E-Kennzeichnung oder ABE hilft bei der Zulassung, aber im Falle einer Polizeikontolle kann man dir dein Fahrzeug abstellen.
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joerg58kr
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Re: Auspuff Österreich

#6 Beitrag von joerg58kr »

Da wir uns hier eher wenig mit den Zulassungsverfahren/technischen Überwachungen in Austria auskennen, wie wäre es einfach mal mit einem kurzen Telefonat oder Gespräch mit der zuständigen Stelle.
EwWa, Gruawa wo finde ich eigentlich Eure Vorstellungen?
K12RS von 01/00-02/13 über 130TKM, 06/12 bis 06/15 F800ST, jetzt wieder RS aber mit einem R davor: -> R12RS (LC) K54 BJ 06/2015
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Gruawa
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Re: Auspuff Österreich

#7 Beitrag von Gruawa »

chefffe hat geschrieben: 23. Januar 2026, 13:14 Hab den SC-Project dran, der klingt auch prima und kostet relativ wenig.
Weissblau hat geschrieben: 23. Januar 2026, 11:32
Genau den hat meine R1200R dran und der klingt für mich perfekt.
Ein Video oder Audio vom Sound habt ihr nicht zufällig oder?
Gruawa
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Re: Auspuff Österreich

#8 Beitrag von Gruawa »

joerg58kr hat geschrieben: 24. Januar 2026, 19:57
EwWa, Gruawa wo finde ich eigentlich Eure Vorstellungen?
Die ist noch nicht vorhanden...

Wie läuft das mit den Vorstellungen hier? Gibt es Dazu ein extra Forum?

SG
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wohi
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Re: Auspuff Österreich

#9 Beitrag von wohi »

EwWa hat geschrieben: 24. Januar 2026, 09:50Soveiel ich weiß, muss der neue Auspuff in Österreich in die Zuassungspapiere eingetragen werden. Die holt man sich bei der zuständigen Stelle (LRG?) für ein paar Euro. E-Kennzeichnung oder ABE hilft bei der Zulassung, aber im Falle einer Polizeikontolle kann man dir dein Fahrzeug abstellen.
Zitat aus https://www.1000ps.at/businessnews-id-3 ... nd-erlaubt

Der TÜV AUSTRIA gibt Antwort

Motorrad Auspuff: Wann muss man ihn eintragen lassen?

Bei der Umrüstung von Schalldämpfern sind nur solche mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) zulässig. Unterschieden werden können zwei Fälle: Wenn ein fahrzeugspezifisches Gutachten vorliegt, also im Gutachten genau dieser Fahrzeugtyp explizit genannt wird, ist der Schalldämpfer eintragungsfrei. Jedoch muss der entsprechende Nachweis stets mitgeführt werden, um die Legalität des Umbaus nachweisen zu können (im Regelfall ein scheckkartengroßer Schrieb des Herstellers).

Wenn eine EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen) vorliegt, allerdings der Fahrzeugtyp nicht im Gutachten genannt wird, ist eine Eintragung notwendig, was in den meisten Fällen bei der Landesfahrzeugprüfstelle mittels Gutachten vom TÜV AUSTRIA möglich ist.

Gruawa hat geschrieben: 26. Januar 2026, 08:05Wie läuft das mit den Vorstellungen hier? Gibt es Dazu ein extra Forum?
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lg,
Wolfgang
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