Hermes haftet nicht für Schäden beim Versand von Motorradradios

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Terry
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Re: Hermes haftet nicht für Schäden beim Versand von Motorradradios

#26 Beitrag von Terry »

Wenn ein Kunde bei Hermes den Nichterhalt einer Sendung meldet, wird ein "Regress eröffnet", der an den betreffenden Subunternehmer mit der Bitte um Stellungnahme/Klärung weitergeleitet wird. Dieser geht der Angelegenheit unter Mitwirkung des betreffenden Fahrers nach, denn es könnte sich ja um eine Verlegung der Sendung, durchaus aber auch um Betrug durch den Kunden handeln. Kann die Angelegenheit nicht geklärt werden, muss der Subunternehmer den Verlust bezahlen, der sich wiederum vom schwächsten Glied in der Kette, dem Fahrer, das Geld durch Lohnabzug zurückholt. Deswegen ist es im Interesse der Fahrer, sich den Empfang der Ware schriftlich quittieren zu lassen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden an der Verpackung ist es ratsam, die Annahme der Sendung zu verweigern.
Gruß, Michael


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herden
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Re: Hermes haftet nicht für Schäden beim Versand von Motorradradios

#27 Beitrag von herden »

jihanna543 hat geschrieben: 12. März 2024, 18:12 Deswegen ist es im Interesse der Fahrer, sich den Empfang der Ware schriftlich quittieren zu lassen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden an der Verpackung ist es ratsam, die Annahme der Sendung zu verweigern.
....das war leider nicht möglich, da der Fahrer das Paket, ohne Abstellgenehmigung, einfach vor die Hausür gelegt hat... :evil:
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Re: Hermes haftet nicht für Schäden beim Versand von Motorradradios

#28 Beitrag von pitts333 »

hab mal bei Hermes im Versand gearbeitet , das Problem - die meisten Fahrer sind über Subunternehmer angestellt
Hermes hat kaum eigene Fahrer
aus Erfahrung kann ich sagen , das die Pakete beim sortieren/verladen bis zu 10m durch die Luft geballert werden , ist ein zerbrechlich Aufkleber drauf erst recht
bei Schaden hilft ne Anzeige , da knickt in aller Regel Hermes ganz schnell ein , da sie schon jede Menge Prozesse verloren haben ...ist kein hören sagen
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CDDIETER
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Re: Hermes haftet nicht für Schäden beim Versand von Motorradradios

#29 Beitrag von CDDIETER »

Hallo,
Bei einem versicherten Versand ist der Transporteur für den Schaden in der vereinbarten Höhe haftbar. Dies gilt auch für nicht direkt sichtbare Schäden. Mit Fotos der Verpackungsschäden, der richtigen Warensicherung, des Schadens an der Ware, sollte man seinen Schaden ersetzt bekommen. Bei jeder Paketsendung muss ein schriftlicher Abliefer Nachweis erbracht werden können. Wenn man im Recht ist und alle notwendige Sorgfalt eingehalten hat, sollte man auch schon mal einen Anwalt einschalten, aber vorher geben die Transporteure oft klein bei, man will ja nicht noch mehr schlechte Schlagzeilen haben.
Gruß aus den "Holländischen Bergen"

CdDieter
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