Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

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Andi1992
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Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#1 Beitrag von Andi1992 »

Ihr habt ja sicher alle schon mitbekommen, dass durch eine Gesetzesänderung die bisherigen Reifenfreigaben nicht mehr gültig sind.
Nun habe ich noch eine K589, also keine EU-Typengenehmigung. Bedeutet das jetzt für mich, dass ich eine Reifenkombi eintragen lassen muss und wenn es diese in 1 oder 2 Jahren nicht mehr gibt, die nächste eintragen muss? :twisted:

Anders ausgedrückt, kann ich meine BMW verkaufen, weil es die Reifen aus der ABE nicht mehr gibt?
Gruß Andi
Michael1975

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#2 Beitrag von Michael1975 »

Erster Teil der Frage: ja, falls du keinen TÜV’ler findest der die Markenbindung austrägt (geht auch, wenn der TÜV’ler Ahnung hat und engagiert ist)

Teil2 musst du dir selbst beantworten
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#3 Beitrag von Andi1992 »

Danke für die schnelle Antwort und den Tipp... Armes Deutschland.
Gruß Andi
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#4 Beitrag von Andi1992 »

Hat denn jemand von euch eine K589 und schon eine Bereifung eintragen lassen?
Kennt jemand im Raum NRW einen Prüfer, der eine Reifenfabrikatsbindung austrägt? Meinetwegen auch per PN.
Gruß Andi
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geolax
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#5 Beitrag von geolax »

Ich fahre seit 2014 eine 589. Der Vorbesitzer hat Bridgestone eintragen lassen, ich selber fahre Michelin Pilot Road.
Der KÜS und auch der GTÜ haben bisher nichts an der Reifenwahl bemängelt. Auch die Rennleitung hatte bisher nichts zu beanstanden.
die linke zum Gruß

Jörg-Jan




Huuuuuuuiiiiiiiiiiiiii

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Michael1975

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#6 Beitrag von Michael1975 »

Dann haben sie‘s übersehen oder die Reifen sind vor 01/2020 hergestellt, dann reicht noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers.
Nationale BE, Markenbindung und Herstelldatum Reifen ab 01/2020 bedeutet bei anderen als den eingetragenen Reifen eine Abnahme nach Paragraph 19.
Siehe hierzu auch Verkehrsblatt 15/2019, da ist die Umsetzung der EU Richtlinie in nationales Recht im Detail beschrieben
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#7 Beitrag von Andi1992 »

Da kann man mal sehen, wie der Staat von den Lobbyisten kontrolliert wird und sich GEGEN die Bürger verhält. Und wenn mir jetzt jemand mit dem theme Sicherheit ankommt. Sorry, aber der hat was nicht verstanden. Ich werde es für meinen Teil auch drauf ankommen lassen. Das tu ich unbewusst schon seit einem Jahr und der TÜV sagte auch bei mir nichts.
Gruß Andi
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wolfgang
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#8 Beitrag von wolfgang »

Ich werde es für meinen Teil auch drauf ankommen lassen.
Ich verstehe dich. Das Problem ist nur, wenn du einen Unfall baust, wird dich die VS in Haftung nehmen. Dort liegt der Hase aus meiner Sicht begraben.
Gruß

Wolfgang (KA)
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Hartmut05
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#9 Beitrag von Hartmut05 »

wolfgang hat geschrieben: 22. November 2021, 16:01 Ich verstehe dich. Das Problem ist nur, wenn du einen Unfall baust, wird dich die VS in Haftung nehmen. Dort liegt der Hase aus meiner Sicht begraben.
Hallo Wolfgang,

kannst Deine Aussage irgendwie belegen?

Ich finde es schade, dass solche (nach meiner Rechtsauffassung falschen!) Aussagen in allen Foren immer wieder breitgetreten werden und damit die Versicherungen, Prüfingenieure und Gesetzeshüter überhaupt darauf aufmerksam werden.

Meine Auffassung: Sollten die nicht erlaubten (und damit zum Verlust der BE führenden) Veränderungen tatsächlich ursächlich oder mitursächlich sein, kann Dich die Versicherung lediglich in Regress nehmen. Die Höhe der möglichen Regressforderung ist dabei sehr beschränkt.

Aber natürlich wird hier niemand vorsätzlich solche Veränderungen an seinem Fahrzeug vornehmen.
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#10 Beitrag von Andi1992 »

Wegen der Versicherung habe ich mir natürlich auch Gedanken gemacht.... Aber ob der Reifen schlussendlich eingetragen ist oder nicht. Fakt ist, dass er für das Motorrad geeignet ist. Sie sollen mir nachweisen, dass es mit anderen Reifen nicht zum Unfall gekommen wäre.

Ich frage mich, wie der Prüfer eine Eintragung vornimmt? Vermutlich durch die Herstellerfreigabe und vergleicht nur Nummern und da seh ich es nicht ein Geld für zu Zahlen. Reifengröße und Typ kann ich selber ablesen. Ich kauf ja schließlich auch die Reifen.

Was die ganze Sache richtig traurig macht, ist die Tatsache, dass eine Abnahme für die K41 scheinbar nicht notwendig ist mit der Begründung, dass sie nach EG zugelassen ist :D

Ich war immer ein Typ, der es sehr genau genommen hat mit der BE und echt jeden *S----ß* hat eintragen lassen, aber irgendwann wird es lächerlich. Soll ich nächste Mal noch meine verwendete Ölmarke eintragen lassen? Oder Bremsflüssigkeit? Ich meine, wo soll das enden?
Gruß Andi
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dylan
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#11 Beitrag von dylan »

Andi1992 hat geschrieben: 22. November 2021, 18:19 Soll ich nächste Mal noch meine verwendete Ölmarke eintragen lassen? Oder Bremsflüssigkeit? Ich meine, wo soll das enden?
Psst, nicht so laut. Nicht dass Du in Brüssel oder beim TÜV noch jemand auf ne Idee bringst
Grüße
Jürgen
Ste. Alvère
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#12 Beitrag von Ste. Alvère »

Andi1992 hat geschrieben: 22. November 2021, 18:19
Ich frage mich, wie der Prüfer eine Eintragung vornimmt? Vermutlich durch die Herstellerfreigabe und vergleicht nur Nummern
was soll er denn auch anderes machen? Und vermutlich ist ihm als Ingenieur die Angelegenheit genauso unangenehm und unplausibel wie Dir.
andreasullrich
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#13 Beitrag von andreasullrich »

Also ich habe auch eine 589 von 1998.

Bei mir ist nur die Reifengröße eingetragen ohne Herstellerbindung.

15.1: 120/70ZR17 58W
15.2: 170/60ZR17 72W

Im unteren Teil wird nur auf:

Zu G: Bis 289 Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten

hingewiesen.
BMW K1200RS, Suzuki DR-650RSE
Michael1975

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#14 Beitrag von Michael1975 »

Damit bist du dabei.
In der BE sind dann die (Uralt) Typen vermerkt, die es natürlich nicht mehr zu kaufen gibt
Bei meiner alten K1100RS steht genau das Gleiche und in der BE ist dann der Verweis auf Michelin A/M89X und Battlax S1
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#15 Beitrag von Andi1992 »

Ste. Alvère hat geschrieben: 22. November 2021, 20:26 was soll er denn auch anderes machen? Und vermutlich ist ihm als Ingenieur die Angelegenheit genauso unangenehm und unplausibel wie Dir.
Dafür muss man kein Ingenieur sein, das würde auch jemand für 10 Euro Stundenlohn hinbekommen.... Wenn das eh alles nur aus der Bescheinigung hervorgeht, könnte man es auch so wie vorher handhaben.
Gruß Andi
Michael1975

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#16 Beitrag von Michael1975 »

Schön dass wir dann endlich beim Stammtischniveau angekommen sind.
Der Thread ist eigentlich durch.
Der Threadstarter hat seine Info.
Die Gesetzeslage kann man doof finden, sie ist nun aber mal so.
Stinkt gewaltig nach Lobbyarbeit, aber dennoch, ist Gesetz und lässt keinen Handlungsspielraum.
Ste. Alvère
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#17 Beitrag von Ste. Alvère »

Die Reifenfabrikatsbindung ersatzlos zu streichen - darauf wird sich wohl kein verantwortungsbewußter Sachverständiger einlassen, denn damit hätte er auch eine Paarung von z.B. "Mongolian Tire Corp." vorne mit "Burundi 2nd Choice" hinten sanktioniert. Was man ihm aber vorschlagen könnte, wäre eine Eintragung wie folgt: " Reifenpaarung nur von einem Hersteller und nur Reifen, für die eine Herstellerfreigabe des Reifenherstellers für diesen Fahrzeugtyp vorliegt".
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RE7
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#18 Beitrag von RE7 »

Ans Telefon hängen, Prüfstellen anrufen, der, der das am Lockersten sieht, wird besucht und die Reifenbindung ist raus aus den Papieren. Wenn der erste sagt, es geht nicht, einfach den nächsten fragen.
Nennt man auch TÜV Tourismus.....
ChristianvomBerg

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#19 Beitrag von ChristianvomBerg »

Hallo!
Hartmut05 hat geschrieben: 22. November 2021, 16:34 Hallo Wolfgang,

kannst Deine Aussage irgendwie belegen?

Ich finde es schade, dass solche (nach meiner Rechtsauffassung falschen!) Aussagen in allen Foren immer wieder breitgetreten werden und damit die Versicherungen, Prüfingenieure und Gesetzeshüter überhaupt darauf aufmerksam werden.

Meine Auffassung: Sollten die nicht erlaubten (und damit zum Verlust der BE führenden) Veränderungen tatsächlich ursächlich oder mitursächlich sein, kann Dich die Versicherung lediglich in Regress nehmen. Die Höhe der möglichen Regressforderung ist dabei sehr beschränkt.

Aber natürlich wird hier niemand vorsätzlich solche Veränderungen an seinem Fahrzeug vornehmen.
Grob fahrlässig.....??
Du als Fahrzeughalter und der Fahrer sind für den einwandfreien Zustand verantwortlich.....
Gerade bei allen Sicherheitsbauteilen, Reifen, Fahrwerk, Lenkung, Bremsen,.... wäre ich seeehr vorsichtig!
Und dann kommts zum Personenschaden.....der Staatswanwalt braucht einen Verdächtigen/ Schuldigen.....den bekommst du nicht mehr vom Ar...h! :!:
Zum Glück steht bei meinem alten Boxer nur die Reifen größe drin!
Hartmut05
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#20 Beitrag von Hartmut05 »

ChristianvomBerg hat geschrieben: 23. Januar 2022, 09:38 Hallo!



Grob fahrlässig.....??
Du als Fahrzeughalter und der Fahrer sind für den einwandfreien Zustand verantwortlich.....
Gerade bei allen Sicherheitsbauteilen, Reifen, Fahrwerk, Lenkung, Bremsen,.... wäre ich seeehr vorsichtig!
Und dann kommts zum Personenschaden.....der Staatswanwalt braucht einen Verdächtigen/ Schuldigen.....den bekommst du nicht mehr vom Ar...h! :!:
Zum Glück steht bei meinem alten Boxer nur die Reifen größe drin!
Hallo Christian,

was genau willst Du mir / uns mit Deinem Beitrag sagen?
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aimypost
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#21 Beitrag von aimypost »

Quelle: BMVI, Vkbl 15-2019

........neue Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden
-bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und
-ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
greetings
aimypost
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ChristianvomBerg

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#22 Beitrag von ChristianvomBerg »

Hallo!
Hartmut05 hat geschrieben: 23. Januar 2022, 10:11 Hallo Christian,

was genau willst Du mir / uns mit Deinem Beitrag sagen?
Lies nochmal deinen Beitrag, dann meinen....
Du schreibst, als wäre es eine Ordnungswidrigkeit, wenn was passiert....ich behaupte, das kann auch im Gefängnis enden.
Der Staatsanwalt wird die Karre, beim Unfall, zerlegen, gerade bei Personenschaden, der findet einen der Schuld ist.
Ansonsten Prüforganisationen abklappern bis es jemand einträgt, am besten ohne Reifenbindung
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#23 Beitrag von Andi1992 »

Naja, dafür müsste er nachweisen, dass es mit anderen Reifen nicht passiert wäre. Also ganz so einfach ist es dann doch nicht. Und außerdem ist es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 StVZO.

Ich finde es nur lustig, dass laut der Gesetzdefinition ein über 20 Jahre alter Reifen (Sofern man noch einen hätte), legal wäre und ein moderner, sicherer Reifen verboten :D

Wisst ihr was noch lustig ist? Ich habe ja einen Superbike Lenker eingetragen. Ich dürfte nicht mal mehr auf die Original Stümmel umbauen. Ich müsste quasi den ORIGINAL Lenker eintragen lassen.
Gruß Andi
ChristianvomBerg

Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#24 Beitrag von ChristianvomBerg »

Hallo!

Du würdest den Lenker austragen lassen, oder eine Abnahme des Superbikelenkers nicht mehr mitführen...
Im Schein eingetragen werden muß er normalerweise erst, wenn du einen Gang zur Zulassungsstelle hast....
Wenn du in die Kontrolle kommst, hast du die falschen Reifen drauf, ist es eine Ordnungswidrigkeit...
Kleines Beispiel, es wurde eine LPG Gasanlage nachgerüstet, diese wurde abgenommen, eingetragen, dann vergingen 2,3,4 Haupuntersuchungen, es entstand ein Personenschaden, ob es zur Todesfolge kam weiß ich nicht mehr, durch diese Anlage.
Der Staatsanwalt war im Boot, trotz jahrlanger Abnahmen zur Hauptuntersuchung, wurde der Einbauer am Arbeitsplatz von der Polizei abgeführt.
Leider konnte er nicht, anhand zum Beispiel von Fotos nachweisen, das die Anlage damals ordnungsgemäß eingebaut wurde....sie war es aber wohl.
Die Strafe war wohl nicht ohne....
Geschildert wurde das von einem Trainer, bei dem ich zur LPG/ CNG Schulung war, der Bestrafte war auch immer Teilnehmer dieser Schulungen und schilderte das auf einer Schulung, dem Trainer.
Deswegen wäre ich sehr vorsichtig, bei Personenschaden/ Tod wirds ungemütlich...
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Andi1992
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Re: Muss ich meine BMW für den kommenden Reifenwechsel verkaufen?

#25 Beitrag von Andi1992 »

Christian,

eine Änderung der Fahrzeugpapiere war unverzüglich erforderlich. Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, wie lächerlich es einfach zum Teil ist und wie man sieht, dass es dabei eigentlich nur um die Kohle geht.

Grundsätzlich stimme ich dir allerdings zu. Wenn es wirklich um Personenschäden und Tot geht, braucht der Staatsanwalt einen schuldigen. Ich wollte damit auch nicht sagen, dass man aus dem Schneider ist im Fall der Fälle. Allerdings muss auch viel passieren, bevor man wegen sowas echt im Knast landet.
Gruß Andi
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