Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

Alles, was mit der Technik dieser Motorenreihen zu tun hat
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TomTom67
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Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#1 Beitrag von TomTom67 »

Nabend Gemeind,

naja so ganz stimmt der Thementitel dann doch nicht...
Ich weiß nicht sooo genau, ob meine alte Q auch einverstanden ist. Ich für meinen Teil habe mich allerdings neu verliebt und da musste ein Schnitt her.

Am letzten Freitag war ich bei einem Motorradhändler. Eigentlich wollte ich mir dort "nur" eine R1100RS (Bauj. ´00; 66TKm mit Seitenkoffer, Heizgrill und ABS) ansehen. Ich habe sogar eine Probefahrt machen dürfen, und alles schien auf den Kauf hinauszulaufen. Aaaaber:
Gleich daneben stand diese R1150RS:
https://drive.google.com/file/d/1O6snC7 ... sp=sharing
Und die hat soooo schöööön mit den Augen gezwinkert. Und zur Probe fahren durfte ich auch noch...

Aber dennoch, das Budget gab sie mir Ihren knapp 4T€ einfach nicht her, zumal ich ja noch meine Alte loswerden wollte und der Preis für die Inzahlungsnahme nicht akzeptabel war.
Also habe ich schnell meine Scheuklappen angezogen, bin mit dem Verkäufer ´rein ins Büro und habe den Kaufvertrag für besagte rote R11RS gemacht. Auf dem Zettel stand: Neuer TÜV und große Inspektion. Da ich schon während der Probefahrt das Hinterrad zum Blockieren brachte, sprach ich den Verküfer darauf an. Er meine, da die Maschine stand, sei wohl die Spannung der Batterie, blablabla - man kennt das ja. Er versprach mir jedoch hoch und heilig, unter Zeugen, dass das ABS bei der Übergabe funktionieren würde. Was ich nicht auf dem Schirm hatte, waren die Warnlampen. Batterie hin oder her, die hätten ja leuchten müssen...
Wieder Zuhause habe ich mir die Bilder angeschaut und siehe da: Der Sensorring an der linken Vorderradbremsscheibe FEHLTE!
Gleich am Samstag rief ich unseren freundlichen an, denn ich wollte meinen Wunderlich-Öleinfüllstopfens gerne behalten und mir bei BMW einen dieser Kunststoffnippel bestellen. Während des Telefonates mit dem Lageristen, schaute er für mich mal nach der Fgst-Nr. und siehe da: Die Maschiene wurde seinerzeit OHNE ABS ausgeliefert. Ich beschloss es darauf ankommen zu lassen. Am Dienstag dann der verabredete Anruf beim Händler, um mich nach dem Stand der HU zu erkundigen. In dem Zusammenhang auch gleich das fehlende ABS angesprochen und dass mir die Maschine ja MIT verkauft wurde. Da der Verkäufer vom Freitag Urlaub hatte, dann heute der Rückruf. Zwischenzeitlich machte ich auf seiner Homepage eine dritte BMW aus: Eine R1150RS in kpl. Ausstattung (Heizgriffe, Kofersatz kpl., usw.). Ich dachte mir, wenn ich es hart auf hart kommen lasse (ein RA unserer Firma hat mich über den § im BGB aufgeklärt), werden wir schon eine Lösung finden...

Und das haben wir dann auch: Zwar konnte er mir die Blaue nicht verkaufen, da deren Preis nicht in dem Maße verhandelbar war, wie ich es mir vorstellte. Dummerweise stand gleich dahinter die obige Maschine. Gleich nochmal eine ausgedehntere Probefahrt gemacht und dabei auf die üblichen Verdächtigen wie Kupplung, ABS, et cetera gelauscht. Alles scheint m.M.n. i.O.
Mit ´nem breiiiten Grinsen im Gesicht wieder zurück auf dem Hof, roch der Verkäufer wohl Lunte. Nach zwei, drei Runden im Boxring, kamen wir dann ins Geschäft und ich kaufte dieses Träumchen von einer 1150er, denn wegen der verpazten Nummer mit dem ABS hatte der Cheffe ein Einsehen und gestand einen größeren Rabatt auf die zweifarbige RS.

Das wollte ich mal loswerden - man braucht auch mal Glück im Leben, denn mal verliert man und mal gewinnen die Anderen.


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Nikker
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#2 Beitrag von Nikker »

Dann mal Glückwunsch zum Deal. Sieht gut aus.
War der Händler aus Adenau?


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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#3 Beitrag von TomTom67 »

Nabend Nikker,

jeepppp.
Ich hatte ihn bei dem bekannten Kleinanzeigenportal einer elektronischen Bucht ausgemacht...
Die Nummer war echt kurios - wie das Leben halt so spielt. Jetzt bekommt sie noch eine große Inspektion (TÜV hat sie noch bis 9/22). Leider kann ich sie (voraussichtlich) erst am 08.06.!!! zulassen...;-(.

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Nikker
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#4 Beitrag von Nikker »

Wenn du mal in Mayen unterwegs bist kannst du dich ja mal melden. Dann komm ich mit meiner neuen auf eine Runde mit.
Habe meine ja auch über Umwege hier und einem Member bekommen.


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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#5 Beitrag von TomTom67 »

Gerne, wohne ja nur 17Km von Mayen weg.
Meine Hausstrecke führt u.a. über Ochtendung und Trimbs. Die Serpentinen sind zum Warmwerden nach dem Winter wie geschaffen. Auch das Nettetal am Schloss Bürresheim vorbei nach Kirchwald zum Nürburgring ist schön zu fahren.
Ach wär' doch nur schon der 08.06........

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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#6 Beitrag von wolfgang »

Schöner Beitrag von dir und mit viel Herz. Alles Gute zur neuen Liebe 💔
Gruß

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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#7 Beitrag von Kleinnotte »

Wilkommen und Glückwunsch zur neuen Errungenschaft und allzeit gute Fahrt!
Gruß Jens

K-Treiber seit 2002, die 589/72KW von 17,2TKm-89,8TKm gefahren dann auf die K12/96KW umgestiegen, mit 18,9TKm übernommen, gefahren bis jetzt 141Tkm
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#8 Beitrag von TomTom67 »

Morgäähn,

danke euch. Ich hab wirklich schlecht geschlafen. Lauter Vorfreude auf den nächsten Donnerstag. Dann kann ich die Maschine abholen. Nur leider darf ich sie dann noch nicht fahren...
Ich muss mir mal überlegen, wie ich die beiden Motorräder tausche. Immerhin sind es von mir zum Händler 45Km. Vielleicht eine rote Nummer von einem Autohändler?...

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Alpenbummler
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#9 Beitrag von Alpenbummler »

Du brauchst eine "Notfallzulassung" :lol: .
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#10 Beitrag von TomTom67 »

Ja, scheint so... :?
Ist ja auch Mist: Einen Termin bei der Zulassungsstelle erst in zweieinhalb Wochen. Wo sind wir denn? :shock:
Ich sitze hier wie auf glühenden Kohlen mit juckender Gashand und denke schon über ein Kurzzeitkennzeichen nach...
Wenn da nicht bald eine Eierlegendewollmilchsau mit Goldrand vom Himmel fällt, bekomme ich noch Entzugserscheinungen.

LGT
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Unterwegs
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#11 Beitrag von Unterwegs »

Moin aus dem hohen Norden, 😉
erstmal Glückwunsch zum Deal.
Mit der Zulassungsstelle ist es bei uns ähnlich, aber schau mal morgens oder/ und gegen Abend in die Terminvergabe. Bei uns und wohl auch anderswo springt kurzfristig immer mal wieder jemand von seinem Termin ab. Teilweise werden Termine wohl auch „vorsichtshalber“ blockiert und dann wieder frei.
Ich hab so einen deutlich früheren Termin ergattern können und musste nicht 6 Wochen warten.

Bei uns gibt’s die nächsten regulären Termine erst Ende Juni (!) ...

Viele Grüße
Kirsten
Frank@Pfalz
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#12 Beitrag von Frank@Pfalz »

Moin und Glückwunsch zur neuen Mopete :!:

Hat dein Händler keinen Zulassungsdienst? Die brauchen m.W. keinen Termin und können direkt zur Zulassung.

Die verkürzte Wartezeit kostet halt was; aber wegen den paar Oiros 2 Wochen warten????
_____________________
Gruß
Frank
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Nikker
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#13 Beitrag von Nikker »

Moin,
Hab dir ja geschrieben wie du es bei uns verkürzen kannst. Du brauchst aber dein altes Kennzeichen für die Abmeldung.
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#14 Beitrag von TomTom67 »

Danke Nummer,

hab gerade alles in die Wege geleitet. Am kommenden Freitag wird die Ab- und Ummeldung erledigt - eeeendlich (und schönes Wetter soll's auch werden........

LGT
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#15 Beitrag von TomTom67 »

Ich kapiers nicht:
Gerade habe ich (fast) alle Unterlagen zusammen, um eine Schilderfirma mit dem Kram rund ums Zulassen von Kfz zu beauftragen.
Da beißt mich der Affe und ich schaue auf die Homepage unserer Kreisverwaltung rein. Was soll ich sagen: Am 27.05. konnte ich in der Onlineterminvergabe um 8:35 Uhr einen Slot für mein Begehr ergattern...
Sollte ich etwa zu denen gehören, die auch mal Glück haben??? :roll:

Wie dem auch sei: nächsten Donnerstag wird sie zugelassen... 8)

LGT
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Nikker
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#16 Beitrag von Nikker »

Hauptsache, du stehst vor der richtigen Zulassungsstelle. Nicht wie ich. Stand in Ko vor verschlossener Tür obwohl ich den Termin in My hatte
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#17 Beitrag von TomTom67 »

Ging mir schonmal ähnlich. Ich wollte ein Auto zulassen. Da Teile meines Arbeitgebers in Koblenz untergebracht sind, dachte ich, o.K. parkst dann da auf unserem Parkplatz und gehst zu Fuß in die Nebenstraße zur Zulassungungsstelle. Leider war die aber nur für die Stadt zuständig. Ich musste aber mein Auto im Landkreis anmelden...

Zum Glück brauchte man zu der Zeit noch keinen Termin.

LGT
jimmy76
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#18 Beitrag von jimmy76 »

Hallo Tom.

Wollte dir der Händler, ich gehe davon aus, Schwerpunkt Motorräder wenn er gleich 3 RS-en am Start hat, an einer R die gar kein ABS hat, selbiges reparieren??? Also ich hoffe die reparieren nix im eigenen Hause.

Viel Spaß mit deinem Neuerwerb.

mfg Tom
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#19 Beitrag von TomTom67 »

Hallo Tom (Namensvetter?),

ist ein Suzuki-Händler. Denen ist bei dem Inserat schlicht ein Fehler unterlaufen. Allgemeine Vorlage 'rausgekramt, EZ und Km eingetragen und "fire and forget".
Nur warum dem Verkäufer das mit den Lampen nicht Spanisch ( lerne ich auch gerade) vorkam, erschließt sich mir nicht...
Wie dem auch sei: Machte satte 600€ Rabatt bei fairen Verhandlungen auf eine andere Maschine. Schließlich wollte ich ja auch keinen (Rechts-)Streit vom Zaun brechen und klar, ich freue mich wie Bolle. :D
Trotzdem werde ich die Homepage dieses Händlers im Auge behalten...

LGT
Marcellus
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#20 Beitrag von Marcellus »

Kleiner Tipp für KfZ Schilder. Die bekommst sehr günstig über die Lebenshilfe, innerhalb von 2 Tagen sind die da. Und nebenbei unterstützt du noch Menschen mit Handycamp = gutes Gefühl für dich, Geld gespart und Benachteiligte unterstützt
Grüße
Marcellus
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#21 Beitrag von TomTom67 »

Das ist wohl wahr. Zumal ich eh' ein Problem mit dem ganzen Gedöns habe.
Ich möchte ja meine alte Nummer behalten. Das heißt im Klartext: Fahren mit dem alten Mopped zur Zulassungungsstelle. Kennzeichen anschrauben und mit der Zulassung und dem Brief zwecks Abmeldung in die heiligen Hallen. Dann werden die Stempel abgekratzt. Gut. Dann die Unterlagen der neuen auf den Tisch. Jetzt beide Stempel wieder auf das Blech drauf. Auch gut. Bezahlen. Noch besser (zumindest für die Kreisverwaltung).
Jetzt die Kretchenfrage: Das neue alte Schild auf die alte Maschine und damit dann die 40 Km zum Händler? Hier wieder ab, an das neue Motorrad (wo es ja eigentlich hingehört) drangeschraubt und endlich ist der Zustand so, wie er sein sollte.
Ach hätte ich doch nur eine Anhängerkupplung am Auto und einen Motorradanhänger...
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G-B
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#22 Beitrag von G-B »

Und wenn du einfach mit dem Auto mit den Nummernschild und den Papieren hinfährst?
So wie du habe ich das noch nie gemacht.
Ist doch viel zu kompliziert.
Bzw. wehe dich fährt dann einer vom Bock wenn du mit den dann falöschen Schildern fährst!
Viele Grüße

Gerhard


Eine Kurve ist erst dann eine Kurve, wenn ich nicht so schnell fahren kann, wie ich darf!!
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#23 Beitrag von Marcellus »

Er muss ja das alte Möpp zum Händler bringen, wo die neue steht. Ich bin damals einfach mit der Neuen ohne Kennzeichen direkt zur Zulassungstelle gefahren (inkl. TÜVbescheinigung), das war auch erlaubt. Hat sich da etwas dran geändert?
Grüße
Marcellus
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TomTom67
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Re: Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen

#24 Beitrag von TomTom67 »

Nabend Gerhard,

keine Sorge. Ist alles gut so und mit der Zulassungsstelle und der Versicherung abgesprochen. Genau dieses Vorgehen ist genehmigt. Das abgemeldete Kfz darf von der Zulassungsstelle zu Werkstatt/Händler/Verwerter gefahren werden. Der Versicherungungsschutz gilt bis 23:59 Uhr des Abmeldetages. Eigentlich könnte man das Kennzeichen sogar abmontiert lassen. Damit zieht man aber gerne die Aufmerksamkeit der Rennleitung und entsprechende Diskussionen wie magisch an...
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